Beschlussvorlage - 2020/BV/0767
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme von einer Geldzuwendung/Spende vom 09.12.2019 in Höhe von 5.000 EUR im Konservatorium
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 30.03.2020
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Konservatorium
- Beteiligt:
- Kämmereiamt; Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Jun 17, 2020
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Beschlussvorschriften:
§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse: -
Sachverhalt:
Das Konservatorium der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erhielt am 09.12.2019 von der SCHLIE – STIFTUNG, Buschwerder Winkel 2, 21107 Hamburg eine Geldzuwendung in Höhe von 5.000 EUR für das Projekt JeKi (Jedem Kind ein Instrument in Rostock) einschließlich des JeKi – Unterprojektes Rokis (Rostocker Kinder singen).
Für diese Spende liegt die vom Spender unterzeichnete „Erklärung zur Hingabe einer Geldzuwendung“ im Konservatorium vor.
Die Verwendung erfolgt unmittelbar gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 zur Förderung von Kunst und Kultur.
Laut § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V ist die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag ab 1.000,00 EUR durch die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu treffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 44
Produkt: 26301 Bezeichnung: Konservatorium
ggf. Investitionsmaßnahme Nr.: - Bezeichnung: -
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
2019 |
| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
| 37991000 /sonstige Verbindlichkeiten – Spenden vor Annahme nach § 44 Absatz 4 KV M-V | 5.000 EUR |
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| 69940000 / Konservatorium, Musikschule durchlaufende Gelder – Spenden vor Annahme nach § 44 Absatz 4 KV M-V |
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| 5.000 EUR |
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Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben