Stellungnahme - 2020/AF/0673-01 (SN)

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Beratungsfolge

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1)      Wer hat die Projektsteuerung übernommen bzw. wird sie übernehmen?

 

Die zukünftige Organisation der BUGA 2025 befindet sich aktuell im Aufbau.

 

Derzeit hat die RGS die Projektsteuerung inne.

 

Sobald die Organisation abschließend feststeht, wird darüber informiert.

 

2)      In wessen Auftrag, ab wann und auf welcher Grundlage (Beschluss, der Bürgerschaft, rechtliche Grundlage) hat bzw. wird die/der nun Verantwortliche diese Aufgabe übernehmen?

 

Im Auftrag des Oberbürgermeisters.

Der Oberbürgermeister hat die Organisationshoheit und die fachliche Verantwortung für städtische Projekte und Investitionen.

 

3)      Wer bereitet in wessen Auftrag und auf welcher Beschlussgrundlage die so genannte Leitentscheidung zur BUGA 2025 vor?

 

Die Leitentscheidung zur BUGA 2025 wird durch die Verwaltung vorbereitet.


Laut Bürgerschaftsbeschluss vom 16.05.2018 ist der Oberbürgermeister beauftragt worden, eine Bewerbung für die Bundesgartenschau abzugeben.

Im Jahre 2020 soll laut Beschluss vom 16.05.2018 der Bürgerschaft eine Leitentscheidung Projektbausteine Masterplan und BUGA vorgelegt werden.
Ebenso ist das ehemalige IGA-Gelände einzubeziehen.

 

In der Beschlusslage ist keine konkrete Zuständigkeit festgelegt worden.

Der Oberbürgermeister hat grundsätzlich die fachliche Verantwortung.


4)      Welche Kosten ergeben sich im Zuge der Vorbereitung der Leitentscheidung und auf welche Beschlussgrundlage werden diese Mittel bereitgestellt?

 

 

Stadthafen

-          Öffentlichkeitsbeteiligung im Februar, Kosten – eventuelle für die Durchführung der Veranstaltung circa 1.000,- €

-          Vorbereitung/Durchführung WB-Stadthafen, Preisgericht Honorar, Preisgeld Preisträger WB 1. – 3. Preis, Ankauf, Unkosten Teilnehmer, insgesamt circa 130.000,- €, zzgl. Unkosten für die Durchführung der Veranstaltungen circa 2.500,- €

 

Warnowbrücke

-          Antragstellung Förderantrag: auf Grundlage der positiven Entscheidung zur Förderfähigkeit des Bauvorhaben durch das Bundesamt für Güterverkehr ist ein Förderantrag vorzubereiten

-          Fachliche Begleitung bei der Erarbeitung der Leistungen durch den Generalplaner aus der Beauftragungsstufe I (Leistungsphase 1-2)

-          Vorbereitung der Ausschreibung, Durchführung Vergabeverfahren für erforderliche Gutachten/sonstige erforderliche externe Leistungen, z.B. Kampfmittelsondierung, Baugrunduntersuchung, Nachtrag Artenkartierung, Bindung Prüfingenieur, Bindung örtliche Bauüberwachung

-          Kosten, sind derzeit nicht zu benennen, weil für die einzelnen Leistungen noch keine Angebote vorliegen

 

Fährberg

-          Erarbeitung der Aufgabenstellung für die Auslobung eines Freiraumwettbewerbs, Abstimmung der formalen und inhaltlichen Vorgaben für die Durchführung des Wettbewerbs

-          Vorbereitung der Anfrage/ Beauftragung der Leistungen zur Baugrunduntersuchung im Uferbereich Fährberg/Wellenweg, zur Ermittlung der Ausgangslage zur Entwicklung eines öffentlichen Badestrands entsprechend der BUGA-Bewerbung

-          Kostenschätzung für die Baugrunduntersuchung/Sedimentuntersuchung insgesamt für Fährberg und Warnowquartier, circa 100.000,- €

 

Hechtgrabenniederung

-          Erarbeitung der inhaltlichen Zielstellung durch das Umweltamt,

-          Stellen des Förderantrags beim Landwirtschaftsministerium des Landes M-V bis Ende Februar für die Planungsleistungen

-          Beauftragung bzw. Einhole der Ergebnisse aus externen Gutachten bis Ende Juni 2020

-          Derzeit keine konkreten Kosten zu erwähnen

 

Stadtpark

-          Veröffentlichung und Durchführung des EU-weiten Wettbewerbs ab Februar 2020, Preisgericht, Preisgeld Preisträger WB 1. – 3. Preis, Ankauf, Unkosten Teilnehmer, insgesamt 200.000,- €, zzgl. Unkosten für die Durchführung der Veranstaltungen circa 2.500,- €


Warnowquartier

-          Erarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes bis September 2020

-          Hinzuziehen externe Planungsbüros, Gutachter, Nachtrag Artenkartierung, Baugrunduntersuchung/Sedimentuntersuchung zur Klärung der Bestandssituation für das Bauen auf dem Wasser entsprechend BUGA-Masterplanung usw.

-          Kosten für externe Aufträge circa 150.000,- €

 

Brücke Osthafen/Holzhalbinsel

-          Erarbeitung der Aufgabenstellung für die Durchführung eines VgV-Verfahrens zur Bindung eines Planungsbüros

-          Eventuell Bindung einer RA-Kanzlei zur Unterstützung der rechtlichen, formellen Durchführung des Vergabe/Verhandlungsverfahrens

-          Kosten für externe Aufträge circa 40.000,- €

 

Mit der Zustimmung zur Beschlussvorlage 2018/BV/ 3684 wurden die notwendigen investiven Mittel Im Doppelhaushalt 2020/2021 priorisiert und geordnet.

Bereits im Doppelhaushalt 2018/2019 wurden über Nachträge zum Haushaltsplan finanzielle Mittel für das Vorhaben BUG 2025 bereitgestellt.
(Grundlage hierfür war ebenfalls der Beschluss 2018/BV/ 3684)

 

 

5)      Welche konkreten Aufgaben sind zu erfüllen, um die Leitentscheidung vorzubereiten?
Wieviel Zeit wird die Erfüllung dieser Aufgaben beanspruchen?

 

Die Bundesgartenschau 2025 soll ein effizienter Katalysator für die Umsetzung der unstrittig vorbildhaften Stadtentwicklungsziele am Rostocker Oval sein.

Die einzelnen Projekte sollen dahingehend vorentworfen werden und in einen finanziellen Rahmen gegossen werden, sodass fundiert festgestellt werden kann, ob die Bundesgartenschau tatsächlich ein finanzieller und zeitlicher Katalysator ist.

 

Bereits jetzt steht fest, dass eine Förderung nur im Falle einer Bundesgartenschau gewährleistet wird. Somit ist die finanzielle Katalysatorfunktion generell gegeben.

 

Konkret sind Vorentwürfe oder fundierte Projektskizzen, Kosten-und Zeitrahmen im ständigen Zusammengang mit einer aktiven Bürgerbeteiligung für alle Projekte zu liefern.

Die genaue Entwurfs-und Genehmigungsplanung beginnt nach der Leitentscheidung mit einer dann noch intensiveren Bürgerbeteiligung.

 

 

 

 

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Claus Ruhe Madsen

 

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Beschlüsse

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22.01.2020 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben