Beschlussvorlage - 2020/BV/0650

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Vorbehaltlich der Genehmigung durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern beschließt die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die 1. Aktualisierung der 4. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2015/16 bis 2019/20 und für den Prognosezeitraum 2020/21 bis 2025/26 (Anlage).

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V

SchulG M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2016/BV/1784 -              4. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2015/16 bis 2019/20 und für den Prognosezeitraum 2020/21 bis 2025/26

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 107 – Schulentwicklungsplanung – SchulG M-V i.V.m. der Verordnung über die Schulentwicklungsplanung für die allgemein bildenden Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (Schulentwicklungsplanungsverordnung – SEPVO M-V) in der aktuell gültigen Fassung sind die Landkreise und kreisfreien Städte als Planungsträger verpflichtet Schulentwicklungspläne aufzustellen, regelmäßig zu überprüfen und fortzuschreiben.

 

Die 4. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2015/16 bis 2019/20 und für den Prognosezeitraum 2020/21 bis 2025/26 wurde mit der Vorlage 2016/BV/1784 durch die Bürgerschaft auf ihrer Sitzung am 06.07.2016 als Grundlage für die mittel- und langfristige Planung der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschlossen.

 

Die Fortschreibung unterlag dem Genehmigungsvorbehalt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern. Die Genehmigung wurde am 21.07.2016 erteilt.

 

§ 108 - Errichtung, Organisationsänderung und Aufhebung von Schulen – SchulG M-V regelt die erforderlichen Verfahrensfragen bei der Gestaltung der Schulnetze und beinhaltet die Verpflichtung, die im genehmigten Schulentwicklungsplan enthaltenen Vorgaben umzusetzen.

 

Mit der 1. Aktualisierung der 4. Fortschreibung und Aktualisierung des Schul-entwicklungsplanes der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2015/16 bis 2019/20 und für den Prognosezeitraum 2020/21 bis 2025/26 wird nunmehr beabsichtigt, die schulstrukturelle Veränderung der Einrichtung des Schulbereiches „Schulartunabhängige Orientierungsstufe“ an der Grundschule „Kleine Birke“, Kopenhagener Straße 3, herbeizuführen.

 

Mit der genehmigten Fortschreibung liegt für die im Schulnetz der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bestehende Grundschule „Kleine Birke“ mit den prognostizierten Schülerzahlentwicklungen ein begründendes Ergebnis vor, dass diese zur Deckung des Beschulungsbedarfes aufgrund des gegenwärtigen und zukünftigen Schüleraufkommens als Schulstandort bestandsgesichert ist.

 

Gemäß § 39a - Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung an der Selbstständigen Schule - SchulG M-V ist jede Schule zur Verwirklichung des Bildungs- und Erziehungsauftrages verpflichtet, ein Schulprogramm zu erstellen, die darauf basierende Schul- und Unterrichtsentwicklung zu evaluieren und die konzeptionelle Ausrichtung zu optimieren.

 

Im Hinblick auf die pädagogische Weiterentwicklung wurde durch die Grundschule „Kleine Birke“ daher unter Beteiligung aller erforderlichen Instanzen der Prozess zur Erlangung des Status „Volle Halbtagsschule“ ab dem Schuljahr 2019/20 eingeleitet und ist zwischenzeitlich durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern genehmigt worden.

 

Da die Grundschule „Kleine Birke“ mit ihrem Anliegen zur bildungspolitischen Zielstellung des schrittweisen Ausbaus des Netzes der Ganztagsschulen und vollen Halbtagsgrundschulen im Land Mecklenburg-Vorpommern beiträgt, wurden in Vorbereitung der avisierten Entwicklung die notwendigen schulbedarfs- und raumkapazitären Belange zur Umsetzung des pädagogischen Konzepts des ganztägigen Lernens umfassend geprüft.

 

Im Ergebnis ist festgestellt worden, dass unter den aktuell gegebenen Rahmenbedingungen die Verwirklichung des erarbeiteten pädagogischen Konzepts der vollen Halbtagsschule nicht vollumfänglich und nicht dauerhaft realisierbar ist.

 

Im Weiteren gilt es zu berücksichtigen, dass die Schulträger im Rahmen der Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems in Mecklenburg-Vorpommern dazu angehalten sind, die entsprechenden Rahmenbedingungen für eine Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zu beachten.

 

Nach ganzheitlicher Betrachtung der zuvor genannten Ausführungen ist daher festzustellen, dass die Errichtung eines Erweiterungsneubaus am Schulstandort unerlässlich ist, um den benötigten Mehrbedarf an Beschulungsräumen decken zu können.

 

Dieser Erweiterungsneubau ist insofern bereits im Entwurf planerisch vorbereitet und Bestandteil des Wirtschaftsplans 2019 des "Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und- entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock" (Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2018/BV/4065 vom 05.12.2018).

 

In diesem Zusammenhang und aufgrund des in der Vergangenheit jährlich wiederkehrenden Auftretens der grenzwertigen Erreichbarkeit der festgelegten Schülermindestzahl im Eingangsbereich der Jahrgangsstufe 7 des am ebenfalls am Schulkomplex Kopenhagener Straße 2-3 verorteten „Erasmus-Gymnasiums“ wird daher die Einrichtung einer 2-zügigen schulartunabhängigen Orientierungsstufe an der Grundschule „Kleine Birke“, mit der Zielstellung durch den längeren Verbleib der Schüler/-innen den Standort des auf- und auszubauenden Schulzentrums zu stärken und zugleich die Wahrscheinlichkeit der Gefährdung des Gymnasiums dauerhaft zu minimieren, avisiert.

 

Gemäß § 45, Abs. 4, Pkt. 5 SchulG M-V ist für Gymnasien am Mehrfachstandort eine Schülermindestzahl im Eingangsbereich von 61 Schülerinnen und Schüler festgelegt.

 

Nachfolgende Schülerzahlen sind im Eingangsbereich der Jahrgangsstufe 7 für die Schuljahre von 2010/11 bis 2019/20 ausweisbar:

 

 

Gemäß § 15, Abs. 1, Satz 2 SchulG M-V kann die Orientierungsstufe in Ausnahmefällen mit einer Grundschule verbunden werden. Durch das avisierte längere gemeinsame Lernen an der Grundschule „Kleine Birke“ bliebe die frühzeitige Verteilung der Schüler/-innen auf die weiterführenden Schulen mit der Jahrgangsstufe 5 im weiteren Wohnumfeld aus und hätte entsprechend positiven Einfluss auf das Schulanwahlverhalten ab der Jahrgangsstufe 7 zur Folge, da ein nochmaliger Schulwechsel aus dem gemeinsamen Schulzentrum nach der Jahrgangsstufe 6 nicht erforderlich wäre.

 

Seitens der Erziehungsberechtigten der Schüler/-innen dieses Grundschulstandortes würde eine solche Vorgehensweise außerordentlich begrüßt werden. Wäre doch der dauerhafte Verbleib am Schulstandort Kopenhagener Straße im Stadtbereich Lütten Klein möglich und unter den sich ergebenden pädagogischen Rahmenbedingungen beider zusammenwirkender Schulen extrem förderlich.

 

Schüler/-innen und Erziehungsberechtigte mit dem dauerhaften Wunsch nach Besuch einer anderen weiterführenden Schulart könnten dies wie bislang uneingeschränkt auch zukünftig.

 

Die Verbindung der schulartunabhängigen Orientierungsstufe mit der Grundschule „Kleine Birke“ hätte darüber hinaus auch Auswirkungen auf das Netz der allgemein bildenden Schulen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit den Jahrgangsstufen 5 und 6.

 

Die detaillierte Prüfung der zu erwartenden Veränderung der Schülerströme auf die Bestandsfähigkeit der derzeitig primär angewählten weiterführenden Schulen mit der Jahrgangsstufe 5 zeigt auf, dass eine Gefährdung dieser uneingeschränkt nicht zu erwarten ist (siehe Anlage).

 

Der Beschlussinhalt unterliegt dem Genehmigungsvorbehalt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Ein Erweiterungsneubau für die Grundschule „Kleine Birke“ ist zur schulräumlichen Sicherung der Anforderungen der „vollen Halbtagsschule“ ohnehin erforderlich und Bestandteil des Wirtschaftsplans 2019 des "Eigenbetriebes Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock" (Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2018/BV/4065 vom 05.12.2018).

 

 

 

 

Claus Ruhe Madsen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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Mar 5, 2020 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - ungeändert beschlossen

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Mar 10, 2020 - Ortsbeirat Evershagen (6) - ungeändert beschlossen

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Jun 3, 2020 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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Jun 17, 2020 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen