Stellungnahme - 2019/AN/0633-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Es wird Bezug genommen auf die Stellungnahme zum Antrag  2019/AN/0634. Dort wird ausgeführt, warum zunächst das Urteil im anhängigen OVG-Verfahren abgewartet werden soll, bevor eine Neuregelung erfolgt.

 

Auch für eine Klärung von eventuellen Ansprüchen aus der Vergangenheit ist zunächst das Urteil abzuwarten. Nur so kann Rechtssicherheit geschaffen und ein zuverlässiges Verfahren gewährleistet werden.

 

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Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

14.01.2020 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

04.02.2020 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis gegeben