Antrag - 2019/AN/0633

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Beratungsfolge

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- zurückgezogen am 04.06.2020, Antrag Nr. 2020/AN/1013 liegt vor

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den Kindertagespflegepersonen, die Wider-spruch gegen Abrechnungen eingelegt haben, Vergleiche für den Zeitraum bis zum 31.12.2019 abzuschließen, in Form von

a)   Einzelvergleichen oder

b)   einem Mustervergleich.

 

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Sachverhalt:

 

Mit Beschluss vom 03.12.2019 hat das OVG Greifswald die Stadt Schwerin verpflichtet neue Bescheide für die Kindertagespflege auszustellen. Die rückwirkende Geltendmachung von Kosten (ab 2014) wurde für zulässig erklärt. Die Jugendämter sind des Weiteren für den Ausgleich nicht gezahlter Elternbeiträge zuständig.

Es ist nicht davon auszugehen, dass das rechtskräftige Urteil (Revision wurde nicht zugelassen) für die beim OVG Greifswald anhängige Rostocker Klage anderslautend ausfällt. Lediglich aus Zeitgründen erfolgte am 03.12.19 keine gemeinsame Behandlung der Klagen.

In Rostock haben zahlreiche Kindertagespflegepersonen Widerspruch gegen Abrechnungen der Stadt eingelegt.

Zur Vermeidung weiterer Rechtsstreitigkeiten sowie zur Eindämmung von Kosten für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock sollten mit den Kindertagespflegepersonen Vergleiche abgeschlossen werden, die den Zeitraum bis zum 31.12.2019 umfassen.

 

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Finanzielle Auswirkungen: Reduzierung von Nachzahlungen

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Beschlüsse

Erweitern

14.01.2020 - Hauptausschuss - abgelehnt

Erweitern

04.02.2020 - Jugendhilfeausschuss - abgelehnt