Beschlussvorlage - 2019/BV/0606

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

1. Der Abberufung auf eigenen Antrag gemäß § 19 Abs. 3 Satz 3 KV M-V des Stellvertreters des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Gehlsdorf,
Herrn Carsten Petschow, aus dem Ehrenamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird               zugestimmt.

2. Der sich aus der Abberufung zum nächstmöglichen Zeitpunkt ergebenden Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis des Herrn Carsten Petschow wird               zugestimmt.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 19 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V 

§ 6 Abs. 6 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: 2015/BV/1157 vom 23.10.2015

 

 

Sachverhalt:

 

Auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Gehlsdorf am 04.08.2015 wurde Herr Carsten Petschow  gemäß § 12 Abs. 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern - BrSchG M-V - vom 3. Mai 2002- zum Stellvertreter des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Gehlsdorf für die Dauer von 6 Jahren gewählt. Daraufhin wurde Herr Carsten Petschow gemäß § 12 Abs. 1 BrSchG M-V auf der Grundlage des Beschlusses Nr. 2015/BV/1157 des Hauptausschusses der Hansestadt Rostock mit Wirkung vom 23.10.2015 – längstens bis zum 04.08.2021 – zum Ehrenbeamten der Hansestadt Rostock ernannt.

Mit Datum 19.09.2019 erklärte Herr Carsten Petschow schriftlich, dass er als stellvertretender Wehrführer zum 30.09.2019 zurücktritt. Die Voraussetzungen für die Ernennung zum Ehrenbeamten sind somit nicht mehr gegeben.

 

Ein Bürger kann gemäß § 19 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V jederzeit seine Bestellung in ein Ehrenamt ablehnen oder seine Abberufung verlangen, wenn ein wichtiger Grund in seinen persönlichen Lebensumständen vorliegt.

 

Aus diesem Grunde wird die Beschlussvorlage zur Abberufung aus dem Ehrenamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt und die sich daraus ergebende gleichzeitige Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis dem Hauptausschuss vorgelegt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

 

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Beschlüsse

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14.01.2020 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen