Beschlussvorlage - 2019/BV/0603
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Prioritätenliste zur Antragstellung beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGUS) aus dem Investitionsprogramm Kapitel 4 "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2017 - 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 20.12.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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07.01.2020
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Änderung der Prioritätenliste zur Umsetzung des Investitionsprogramms Kapitel 4 „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017-2020 entsprechend dem Gesetz über Finanzierungshilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum Schuleintritt und des Sanierungs- und Platzbedarfes der Kindertagesstätten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Kapitel 1 Investitionsprogramm 2008 – 2013
0698/08-BV vom 16.09.2008
0891/08-BV vom 25.11.2008
0312/09-DV vom 24.03.2009
2009/BV/0080 vom 28.04.2009
2009/BV/0789 vom 12.01.2010
2010/BV/1146 vom 07.05.2010
2012/BV/4216 vom 15.01.2013
2014/BV/0154 vom 23.09.2014
Kapitel 2 Investitionsprogramm 2013 – 2014
2013/BV/4385 vom 19.03.2013
2013/IV/4481 vom 07.05.2013
2013/BV/5134 vom 03.12.2013
2015/BV/0810 vom 14.04.2015
Kapitel 3 Investitionsprogramm 2015-2018
2015/BV/1355 vom 01.12.2015
2016/BV/2093 vom 27.09.2016
2017/BV/2853 vom 04.07.2017
Kapitel 4 Investitionsprogramm 2017-2020
2018/BV/3800 vom 19.06.2018
Sachverhalt:
Die Hanse – und Universitätsstadt Rostock konnte bisher über Fördermittel in Höhe von 8.422.154,03 Euro auf der Grundlage des Gesetzes über Finanzierungshilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen von Investitionen zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesförderung für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr aus den Kapiteln 1 bis 3 in den Haushaltsjahren 2008 bis 2019 verfügen. Insgesamt wurden 162 Einzelmaß-nahmen, davon 79 Kindertageseinrichtungen und 83 Tagespflegstellen bezuschusst, 3.549 Plätze für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr wurden neu geschaffen bzw. gesichert.
Mit Änderung des Gesetzes über Finanzierungshilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (KiFöGFinG) vom 23.06.2017 wurde das Kapitel 4 „Kinderbe-treuungsfinanzierung“ 2017-2020 aufgelegt. Analog zu den bisherigen Kapiteln können Investitionsvorhaben gefördert werden, die der Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen und zur Kindertagespflege dienen. Die Aus-richtung bezieht sich neu auf die Schaffung von Plätzen für Kinder bis zum Schuleintritt. Maßnahmen, die ausschließlich Erhaltungsmaßnahmen von Plätzen aufweisen oder bereits anderweitig gefördert wurden, sind ausgeschlossen.
Die Beschlussfassung lt. Prioritätenliste zum Kita-Investitionsprogramm erfolgte durch den Jugendhilfeausschuss am 19.06.2018 (2018/BV/3800), den Zuwendungsbescheid Nr. LAGuS/MV-6-S18-0004/18 erhielt die Hanse – und Universitätsstadt Rostock am 03.08.2018 über die Fördersumme in Höhe von 2.816.030,85 Euro.
Mit Beginn der Umsetzung des 4. Investitionsprogramms wurde deutlich, dass es zu einigen zeitlichen und infolgedessen auch finanziellen Verschiebungen der Maßnahmen kommen wird. Bereits in der Umsetzung befinden sich die Maßnahmen vom ILL e. V. Kita Putbuser Straße und der Kita Michaelshof von der ev. Stiftung Michaelshof. Für letztere Maßnahme wurde bereits eine Kostenreduzierung vom Träger angezeigt. Die Maßnahme Tagespflegeperson Rehberg ist bereits abgeschlossen, die Kosten wurden minimiert. Die Maßnahme Tagespflegeperson Wahrmann wurde wegen Nichtumsetzung widerrufen.
Die Maßnahme Kita Fischbank wurde vom Träger ILL e.V. nachträglich geändert und musste aufgrund der nicht mehr vorhandenen Förderfähigkeit gestrichen werden. Für die Maßnahme Kita Gänseblümchen von Frau Witt wird voraussichtlich im vorgegebenen Zeitraum nur die Finanzierung einer Teilumsetzung möglich sein, was ebenfalls zu Kosteneinsparungen führen wird.
Die Maßnahme Kita Biestow Weidengrund von der VS KV Rostock e.V. ist derzeit in der baufachlichen Prüfung beim BBL (Betrieb für Bau und Liegenschaften). Die Umsetzung der Maßnahmen Kita Gänseblümchen von Frau Witt, der Kita E.- Haeckel- Straße der GGP mbH, der Kita Biestow Weidengrund der VS KV Rostock e.V. und der Kita Fritz Reuter von ILL e.V. sind für 2020 bis 2021 geplant. Die Verlängerung wurde bereits im Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V angezeigt, die Bestätigung in schriftlicher Form steht noch aus.
Die Prüfung der Maßnahme Kita Gewächshaus vom ILL e.V. ist abgeschlossen. Aufgrund der benannten Kosteneinsparungen bei anderen Maßnahmen soll hier eine Erhöhung entsprechend des angegebenen Kostenschlüssels (9.000,00 €/Platz bei Baumaßnahmen) erfolgen. Die Reduzierung aus der Beschlussvorlage 2018/BV/3800 ergab sich aus den nicht mehr ausreichend zur Verfügung stehenden Mitteln.
Die finanziellen Auswirkungen sind in der Anlage im Einzelnen dargestellt. Die Gegenüberstellung der Fördersumme lt. Beschlussfassung vom 19.06.2018 und der Aktualisierung sind aufgeführt.
Die beantragte Fördersumme in Höhe von 2.816.030,85 Euro bezieht sich ausschließlich auf Maßnahmen für Kinder bis zum Schuleintritt. Kosten für die Hanse– und Universitäts-stadt Rostock entstehen nicht.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkte: 36101 Bezeichnung: Tageseinrichtungen (§§ 22, 22a,23 SGB VIII)
36102 Bezeichnung: Tagespflege (23 SBG VIII)
Konten: 36101.68142000
36102.68142000
Bezeichnung: Investitionszuwendungen vom Land
Konten: 36101.78440000
36102.78440000
Bezeichnung: Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle
Vermögensgegenstände
Gesamtaufstellung:
HH-Jahre | Konto/Bezeichnung | Finanzhaushalt | |
Einzahlungen | Auszahlungen | ||
2017-2020 | 36101.68142000 Investitionszuwendungen vom Land |
2.812.192,14 €
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2017-2020 | 36101.78440000 |
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2.812.192,14 €
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2017-2020 | 36102.68142000 Investitionszuwendungen vom Land |
3.838,71 € |
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2017-2020 | 36102.78440000 Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände |
|
3.838,71 € |
Einzelaufstellung siehe Anlage - Investitionsprogramm 2017-2020
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushalts-
satzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Steffen Bockhahn
Senator für Jugend und Soziales,
Gesundheit, Schule und Sport
Anlage/n:
- Einzelaufstellung zum Kita Investitionsprogramm Kapitel 4 „Kinderbetreuungsfinan-zierung“ 2017-2020
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,3 kB
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