Antrag - 2019/AN/0568

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

ZURÜCKGEZOGEN AM 10.12.2019

 

Die Mitarbeitenden der Fraktionen in der Rostocker Bürgerschaft werden in Bezug auf die Anwendung von Entgelttarifverträgen des öffentlichen Dienstes einschließlich der Geltung aller weiteren Tarifverträge wie z.B. den tariflichen Regelungen zur Altersteilzeit für den Bereich des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (VkA) den Beschäftigten der Allgemeinen Stadtverwaltung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gleichgestellt.

 

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Bereits gefasste Beschlüsse:

2019/AN/0018

 

Begründung der Dringlichkeit für den Personalausschuss:

Notwendige Zuarbeiten lagen bis Antragsschluss noch nicht vor. Die Frist für den Hauptausschuss wird gewahrt. Eine Verschiebung in den Januar würde dazu führen, dass Antragsfristen nicht eingehalten werden könnten.

 

Sachverhalt:

Da die Fraktionen Teil der kommunalen Selbstverwaltung sind, gibt es keine plausible Begründung, ihre Beschäftigten schlechter zustellen, als die der Stadtverwaltung.

 

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Beschlüsse

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03.12.2019 - Personalausschuss - vertagt

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Die Mitarbeitenden der Fraktionen in der Rostocker Bürgerschaft werden in Bezug auf die Anwendung von Entgelttarifverträgen des öffentlichen Dienstes einschließlich der Geltung aller weiteren Tarifverträge wie z.B. den tariflichen Regelungen zur Altersteilzeit für den Bereich des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (VkA) den Beschäftigten der Allgemeinen Stadtverwaltung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gleichgestellt.