Änderungsantrag - 2019/DA/0457-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Im Beschlusstext wird das Wort ‚Nutzung‘ gestrichen

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Sachverhalt:

Der Beschlussvorschlag lautet somit:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

der Bürgerschaft eine Sondernutzungssatzung für die Bereitstellung  und das Abstellen von E-Rollern vorzulegen. Sie soll spätestens am 1. April 2020 in Kraft treten.

 

Nach Information des zuständigen Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern haben Kommunen das Recht, Sondernutzungssatzungen für die Bereitstellung und das Abstellen von

E-Rollern zu erlassen, jedoch nicht für die Nutzung und den Betrieb. Das dafür zuständige Bundesverkehrsministerium arbeitet gerade an rechtlichen Regelungen zur Nutzung und zum Betrieb von E-Rollern. Dankenswerterweise beschäftigt sich die Verwaltung bereits mit der Regelung des E-Roller-Verkehrs. Kritisch sehen wir, dass lediglich freiwillige Vereinbarungen mit E-Roller-Vermietern geplant sind. Wichtig wären verbindliche Regelungen für alle E-Rollerbenutzer, ob kommerziell oder privat.

 

 

 Eva-Maria Kröger

Fraktionsvorsitzende

 

 

 

 

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Beschlüsse

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26.11.2019 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

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28.11.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - vertagt

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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04.12.2019 - Bürgerschaft - zurückgezogen