Beschlussvorlage - 2019/BV/0496

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft beschließt die Änderung der Wahlordnung des Migrantenrates der
Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage 1).

 

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Beschlussvorschriften:§ 22 (2) Kommunalverfassung M-V

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:Nr. 2015/BV/0604 der Bürgerschaft vom 28.01.2015

 

 

 

Sachverhalt:

 

Begründung der Dringlichkeit für den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration:

 

In enger Abstimmung mit dem Migrantenrat soll der Termin zur Wahl des
3. Migrantenrates der Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Juni 2020 stattfinden. Insbesondere die geplante Einführung einer Briefwahl wird voraussichtlich erst einmal mehr Vorbereitungszeit bedeuten (vergl. Sachverhalt Punkt 1). Das gilt insbesondere für die Aufgaben, die federführend vom Migrantenrat und den Migrantenvereinen geleistet werden. Um die Wahlbeteiligung bei der Wahl des nächsten Migrantenrates zu erhöhen sollen verschiedene Informationsformate genutzt werden, für die es ausreichend zeitliche Ressourcen bedarf. Die Grundlage dafür bildet der Beschluss der Bürgerschaft über die Änderung der Wahlordnung des Migrantenrates. Aus den genannten Gründen ist die Angelegenheit dringlich und eine Abstimmung im nächsten Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration am 20.11.2019 notwendig.

 

 

 

In Vorbereitung der Wahl zum 3. Migrantenrat der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wurde die Durchführung der vorangegangenen Wahl 2015 mit den Beteiligten ausgewertet. Die Wahlordnung war entsprechend dieser Ergebnisse anzupassen und wurde in diesem Entwurf, den der Migrantenrat auf seiner Sitzung am 17. Oktober 2019 einstimmig zur Beschlussfassung durch die Bürgerschaft empfohlen hat, umgesetzt.

 

Wichtigste Änderungen sind die Erweiterung des Kreises der Wahlberechtigten sowie die Durchführung der Wahl als reine Briefwahl. Hierdurch soll die Akzeptanz des Gremiums gestärkt und eine höhere Wahlbeteiligung (2015: knapp 5 %) erzielt werden. Zudem werden notwendige verwaltungstechnische Abläufe optimiert.

 

Alle Änderungen der Wahlordnung, inhaltlich als auch redaktionell, sind der beigefügten Synopse zu entnehmen, wobei der Großteil der Anpassungen durch die nachfolgend aufgeführten Änderungen bedingt ist:

 

  1. In § 1 wird die Durchführung der Wahl als reine Briefwahl festgelegt. Durch den Versand der Wahlunterlagen inklusive dem Stimmzettel werden die Wahlberechtigten direkter angesprochen und können sich intensiver, gegebenenfalls mittels Hilfspersonen, mit dem Wahlverfahren und den Wahlvorschlägen auseinandersetzen. Des Weiteren wird die Stimmabgabe über einen längeren Zeitraum ermöglicht und kann nicht nur am Wahltag im Wahllokal, in dem unter Umständen aufgrund von Sprachbarrieren keine adäquate Hilfestellung möglich war, durchgeführt werden.

 

  1. Bei vergangenen Wahlen war die Organisation und Öffnung mehrerer Wahllokale im gesamten Stadtgebiet und der damit verbundene Einsatz entsprechend vieler Wahlvorstände nicht zielführend, da die Wahlbeteiligung unter den Erwartungen blieb. Mit der in § 2 (4) eingeführten Briefwahl vor Ort, besteht dennoch weiter die Möglichkeit den Stimmzettel bzw. den Wahlbrief persönlich in eine Urne einzuwerfen.

 

  1. Aufgrund der Durchführung als reine Briefwahl ist der § 2 entsprechend anzupassen. Da die Briefwahl über einen längeren Zeitraum erfolgt, kann die Ergebnisfeststellung auch in der Woche erfolgen. In Abstimmung mit dem Migrantenrat wurde daher als Wahltag ein Mittwoch festgelegt und die Termine bzw. Fristen entsprechend angepasst.

 

  1. Durch die Änderung des § 3 wird der Kreis der Wahlberechtigten Migrantinnen und Migranten ausgedehnt. Nunmehr können alle ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner unabhängig ihres Aufenthaltsstatus an der Wahl zum Migrantenrat teilnehmen. Dies bildet auch den Umstand ab, dass der Migrantenrat gemäß § 1 seiner Satzung die Interessenvertretung für alle in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wohnenden Ausländerinnen und Ausländer sowie der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler ist.

 

  1. Die Tatbestände für den Ausschluss vom Wahlrecht (§ 4) waren aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich des Wahlrechtes von betreuten Menschen sowie der bereits angesprochenen avisierten Gleichbehandlung aller in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock lebenden Migrantinnen und Migranten anzupassen.

 

  1. Die Wahlleiterin bzw. der Wahlleiter muss gemäß § 8 zukünftig nicht mehr städtischer Mitarbeiter sein.


  1. In den Abschnitten V und VI waren aufgrund der Umstellung auf Briefwahl zahlreiche Anpassungen vorzunehmen.

 

  1. Die Aufwandsentschädigungen im § 33 wurden entsprechend der Änderungen in der Landes- und Kommunalwahlordnung auf 25 Euro für Ausschusssitzungen sowie für die Beisitzerinnen und Beisitzer des Briefwahllokales angepasst.

 

Im Anschluss an die Migrantenwahl 2020 ist wieder eine Evaluierung vorgesehen, bei der die Ergebnisse der Änderungen bewertet und gegebenenfalls Anpassungen vorgenommen werden sollen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aufgrund der Änderungen des Wahlverfahrens und den hierfür nötigen Versand der Briefwahlunterlagen als auch die Erhöhung der Portokosten sowie den nicht unerheblichen Anstieg der Wahlberechtigten kommt es zu einer Kostensteigerung bei der Durchführung der Wahl. Eine Deckung ist im Produktkonto 12102.56331000 vorhanden.

Die minimale Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Sitzungen des Wahlausschusses sowie für die Beisitzerinnen und Beisitzer im Briefwahlvorstand sind zu vernachlässigen, da es insgesamt weniger Wahllokale geben wird und damit weniger Wahlhelfende im Einsatz sind.

 

 

 

 

 

Claus Ruhe Madsen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.11.2019 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - ungeändert beschlossen

Erweitern

04.12.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen