Antrag - 2019/AN/0471
Grunddaten
- Betreff:
-
Christoph Eisfeld (FDP) und Julia Kristin Pittasch (FDP)
Änderung der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 14.11.2019
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Sitzungsdienst
- Beteiligt:
- Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
|
Vorberatung
|
|
|
14.11.2019
| |||
●
Gestoppt
|
|
Bürgerschaft
|
Entscheidung
|
|
|
04.12.2019
|
Beschlussvorschlag:
Die Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird wie folgt geändert:
In der Anlage 4 – Aufwandsentschädigungen wird im Abschnitt „Sitzungsbezogene Aufwandsentschädigungen“ der „Beirat für Bürgerbeteiligung“ hinzugefügt.
Im Zuge der Änderungen wird weiterhin redaktionell das zweite „Seniorenbeirat“ gestrichen.
Die neue Tabellenzeile lautet:
Seniorenbeirat, Agenda-21- Rat, Sprecherrat des Beirates für behinderte und chronisch kranke Menschen, Migrantenrat, Seniorenbeirat, Fahrradforum, VHS-Beirat, Brandschutzbeirat, Beirat für Bürgerbeteiligung | Mitglieder | 20 EUR |
Begründung der Dringlichkeit für den Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung:
folgt mündlich
Sachverhalt:
In der Satzung für mitgestaltende Bürgerbeteiligung wird unter §3 (5) geregelt, dass die Entschädigung der Mitglieder des Beirates für Bürgerbeteiligung entsprechend §10 der Hauptsatzung erfolgt. In der Hauptsatzung ist jedoch keine allgemeine Regelung für Beiräte vorhanden, sondern die zu entschädigenden Beiräte sind einzeln aufgeführt.
Sofern eine Entschädigung der Beiratsmitglieder erwünscht ist, muss demnach der Beirat für Bürgerbeteiligung in der entsprechenden Tabellenzeile ergänzt werden. Alternativ kann die Verankerung der Entschädigung des Beirates in der Hauptsatzung im Zuge der grundsätzlichen Überarbeitung der Anlage 4 an die neue Entschädigungsverordnung
- EntschVO M-V erfolgen.
Bis zu diesem Zeitpunkt wäre dann jedoch keine Entschädigungszahlung für Mitglieder des Beirates für Bürgerbeteiligung möglich.
Der Seniorenbeirat wird in der genannten Tabellenzeile derzeit doppelt aufgeführt. Im Sinne der Übersichtlichkeit ist das zweite „Seniorenbeirat“ deshalb zu streichen.