Änderungsantrag - 2019/AN/0376-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

1.   für die Deckung der Kosten der ab 01.01.2020 (eltern-)beitragsfreien Kita die konnexitäre Beteiligung des Landes nochmals einzufordern, aktuell die Einstellung der erforderlichen Mittel in den Doppelhaushalt 2020/21 des Landes MV

2.   eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Einführung der Elternbeitragsfreiheit in der Kindertagesförderung nach Eingang der ersten Auszahlung zu prüfen und im Falle der Erfolgsaussicht Konnexitätsklage zu erheben

3.   in den Gremien des Städte- und Gemeindetages MV die Möglichkeiten der Unterstützung und/oder Beteiligung an eine evtl. Verfassungsbeschwerde prüfen zu lassen

4.   der Bürgerschaft die jeweiligen Ergebnisse vorzulegen.

 

 

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Sachverhalt:

 

Zu 1: Einforderung der konnexitären Beteiligung des Landes

 

Der zuständige Senatsbereich erklärt, dass es zahlreiche Bemühungen gegeben habe, das Land zur Einhaltung der Konnexität zu bewegen. Der Gesetzgeber habe dies jedoch nicht berücksichtigt.

Die Forderung der Stadt Rostock hat sich somit nicht erledigt, ganz im Gegenteil: Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock geht selbst davon aus, dass über 3 Mio. EUR Kosten nicht konnexitär ausfinanziert sind. Somit besteht Handlungsbedarf.

Zudem wird derzeit der Doppelhaushalt des Landes MV diskutiert, in den die erforderlichen Mittel für die Ausfinanzierung des Gesetzes einzustellen sind.

Die Stadt Rostock sollte dem Land die Chance geben bestehende Mängel zu beheben, bevor Kommunen den Rechtsweg beschreiten - und dies klar und deutlich artikulieren.

 

Zu 2: Konnexitätsklage

 

Die Änderung nimmt die Stellungnahme des Senators zum Zeitpunkt der Klageprüfung auf.

Des Weiteren wird bereits jetzt ein politisches Mandat zur Erhebung der Klage nach Prüfung der Erfolgsaussichten erteilt und damit das Anliegen unter Pkt. 1 in Richtung Land untermauert.

 

Zu 3: Unterstützung durch Dritte

Weitere Gemeinden und Landkreise haben bereits erklärt, dass sie eine Einhaltung der Konnexität nicht sehen und zum entsprechenden Zeitpunkt eine Klageerhebung prüfen. Die Stadt Rostock sollte hier die Zusammenarbeit suchen, ggf. bereits im Vorfeld bei der Haushaltsdebatte des Landes MV.

 

Zu 4: Vorlage der Ergebnisse

 

Die Bürgerschaft ist über den Fortgang bzw. die Ergebnisse der beantragten Punkte zu informieren.

 

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Dr. Sybille Bachmann

Fraktionsvorsitzende

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Beschlüsse

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06.11.2019 - Bürgerschaft - abgelehnt