Stellungnahme - 2019/AN/0279-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Verbesserung der Fußgänger- und Radinfrastruktur ist ein fester Bestandteil der Rostocker Planungskultur und der Haushaltsplanungen. So werden selbstverständlich bei jeder Infrastrukturplanung die Belange der Fußgänger und Radfahrenden entsprechend der örtlichen Rahmenbedingungen und der Regelwerke berücksichtigt.

Der Radentscheid zielt auf den Umbau unserer Stadt zu einer wirklichen Fahrradfreundlichkeit  wie in niederländischen und dänischen Städten ab. Damit muss sich sowohl die Planungskultur als auch die täglich gelebte Mobilitätskultur ändern.

Bei der Beantwortung einiger Fragen wird auch auf die kürzlich im ALRIS veröffentlichte Stellungnahme der Verwaltung zur Bürgerschaftsanfrage 2019/AM/0221 (Frau Pittasch, FDP), Verbesserung der Radinfrastruktur verwiesen. Grundlage für diese Planungen ist der Mobilitätsplan Zukunft (MOPZ) und das Radschnellwegekonzept Rostock mit dem aktuellen Prioritäten- und Umsetzungsplan.

Die Ziele des Radentscheids Rostock sind bekannt und werden im Grundsatz begrüßt. Die Umsetzung dieser Ziele ist mit der in der Verwaltung zur Verfügung stehenden Mitarbeiterzahl sowie dem zur Verfügung stehenden Budget derzeit jedoch nicht möglich. Hierfür müsste die Bürgerschaft in den kommenden Haushalten entsprechende Mittel bereitstellen.


Die von der Initiative benannte jährliche Kostenhöhe erscheint für die Summe der angestrebten Maßnahmen keinesfalls zu gering. Es ist davon auszugehen, dass die Planungs-und Baukosten sowie Personalkosten hinzukommen. Eine Umschichtung im Amt sollte nicht erfolgen, da große Teile der Infrastruktur weiterhin sanierungsbedürftig sind.

In den nächsten Jahren werden im Radverkehrsbereich etwa 2 – 3 Millionen € investiert und mit dem gegenwärtigen Personal realisiert. Nach ersten überschlägigen Ermittlungen für die Umsetzungen der Maßnahmen des Radentscheids bei erfahrungsgemäß zu bearbeitenden Investitionsvolumen von 400.000 € pro Mitarbeiter und Jahr müssten mehr als 10 Stellen in der Fachverwaltung geschaffen werden. Darin sind Planer, Projektingenieure, Mitarbeiter der Verkehrsbehörde oder Moderatoren enthalten.

Eine exakte Beantwortung der Frage ist allerdings nicht möglich, da sehr viele Rahmenbedingungen berücksichtigt werden müssen inklusive eines immer größer werdenden Mitbestimmungsbedarfs der  Stadtgesellschaft.

Das Amt für Verkehrsanlagen bearbeitet planmäßig die Maßnahmen des laufenden Haushalts sowie ab 2020 die Maßnahmen des abgestimmten und von der Bürgerschaft noch zu beschließenden  Doppelhaushalts 2020/21. Über Rückstellung von investiven Infrastrukturvorhaben zugunsten der prioritären Bearbeitung (Planung, Bauausführung einschl. Finanzierung) entscheidet abschließend die Bürgerschaft im Rahmen der Beschlusslage zum Investitionshaushalt. Zusätzliche Mittel für die Radverkehrsförderung müssen mit der Erhöhung der personellen Kapazitäten korrelieren. Beginnend mit dem Doppelhaushalt 2020/21 könnte frühestens 2022/23 – bei gleichzeitiger Entwicklung anderer Rahmenbedingungen – ein Hochfahren auf das anvisierte Niveau möglich sein.

 

 

 

 

Holger Matthäus

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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06.11.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben