Beschlussvorlage - 2019/BV/0373
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Abfallwirtschaft in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Abfallsatzung - AbfS)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 10.12.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Umweltschutz
- Beteiligt:
- Hauptamt; Hauptamt, Abt. Personal und Recht
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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Nov 28, 2019
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Dec 4, 2019
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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 3 Nr. 6 Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse:keine
Sachverhalt:
Die Satzung enthält Formulierungen klarstellender oder redaktioneller Art und berücksichtigt aktuelle rechtliche Entwicklungen sowie Erfahrungen aus dem Vollzug der Abfallsatzung. Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
- Die Definition der Abfallarten die bislang unter den § 3-7 der Abfallsatzung aufgeführt wurden, sind zum besseren Verständnis zusammengefasst und neu geordnet worden.
- Siehe Punkt 1.
- Siehe Punkt 1.
- Siehe Punkt 1.
- Siehe Punkt 1.
- Verschiebung durch die vorhergehenden Änderungen: Aus § 3 Abs. 8 wird § 3 Abs. 6
- Verschiebung durch die vorhergehenden Änderungen: Aus § 3 Abs. 9 wird § 3 Abs. 7
- Verschiebung durch die vorhergehenden Änderungen: Aus § 3 Abs. 10 wird
§ 3 Abs. 8 - Der Begriff Problemabfälle, wurde zum besseren Verständnis neu formuliert.
- § 3 Abs. 12 entfällt. Der Begriff Abfälle zur Verwertung wird jetzt unter § 3 Abs. 5 erläutert.
- Verschiebung durch die vorhergehenden Änderungen: Aus § 3 Abs. 13 wird § 3 Abs. 10
- Verschiebung durch die vorhergehenden Änderungen: Aus § 3 Abs. 14 wird § 3 Abs. 11
- Batterien stellen nach dem Abfallrecht eine eigene Abfallkategorie dar. Daher wird diese Abfallart jetzt separat erläutert.
- Verschiebung durch die vorhergehenden Änderungen: Aus § 3 Abs. 15 wird
§ 3 Abs. 13 - Die Aufzählung der von der Stadt getrennt entsorgten Abfälle wird um Batterien ergänzt.
- Sprachliche Anpassung an den übrigen Satzungstext
- Änderung der Querverweise aufgrund der vorherigen Änderungen
- Änderung der Querverweise aufgrund der vorherigen Änderungen
- Klarstellende Formulierung
- Aktualisierung des Firmennamen
- 20 Abs. 1 Nr. 2 entfällt da die Abfallschlüsselnummer bereits unter Abs. 1 aufgeführt ist.
- Die Batterien waren bislang den Problemabfällen zugeordnet und wurden jetzt als separate Abfallart in den Annahmekatalog der Recyclinghöfe aufgenommen.
- Der Annahmekatalog der Recyclinghöfe wurde um Haus- und Geschäftsmüll erweitert.
- Inkrafttreten der Satzung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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72,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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212,3 kB
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3
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(wie Dokument)
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59,7 kB
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