Beschlussvorlage - 2019/BV/0346
Grunddaten
- Betreff:
-
Begrüßungsgeld für Studierende, die in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erstmalig ihren Haupt- bzw. alleinigen Wohnsitz nehmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 01.11.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stadtamt
- Beteiligt:
- Kämmereiamt; Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Nov 21, 2019
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Dec 4, 2019
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt, das Angebot an Studierende, die in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock erstmalig ihren Haupt- bzw. alleinigen Wohnsitz nehmen, zu verlängern.
Die Verlängerung gilt bis zum Widerruf durch die Bürgerschaft.
Das Angebot besteht aus einer einmaligen Zuwendung in Höhe von 150 EUR und soll ab dem 01.01.2020 an Studierende ausgezahlt werden.
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V
bereits gefasste Beschlüsse:
-Nr. 2009/BV/0333 vom 07.10.2009
-Nr. 2009/BV/0769 vom 27.01.2010
-Nr. 2011/BV/2713 vom 07.12.2011
-Nr. 2013/BV/5139 vom 22.11.2013
-Nr. 2014/BV/0484 vom 08.12.2014
-Nr. 2015/BV/1229 vom 02.12.2015
-Nr. 2017/AN/2880 vom 26.07.2017
-Nr. 2017/BV/3193 vom 06.12.2017
Sachverhalt:
Das Begrüßungsgeld für Studierende hat sich bewährt. Die Anmeldung der Studierenden ist seit der Erhöhung auf 150 EUR gestiegen und liegt seit 2016 konstant über 2000 Anmeldungen im Jahr.
Zeitraum | Anzahl der Studierenden, die sich mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung angemeldet haben |
2014 | 1786 |
2015 | 1942 |
2016 | 2186 |
2017 | 2242 |
2018 | 2036 |
2019 (Stand 21.10.2019) | 839 |
Die bisherigen Haushaltsansätze für das Studentenbegrüßungsgeld betragen im Stadtamt für die Jahre 2020 bis 2021 jährlich 360.000 EUR.
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist an der Anmeldung der Studierenden nach den melderechtlichen Vorschriften interessiert, denn jeder Studierende der seine Haupt- bzw. alleinige Wohnung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock anmeldet erhöht die Finanzzuweisung des Landes im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs nach FAG M-V.
Die Finanzzuweisungen sind im besonderen Maße davon abhängig, wie hoch die Ein-wohnerzahl ist.
Jeder Ausgabe des Begrüßungsgeldes in Höhe von 150,00 EUR steht eine Einnahme von derzeit 728,32 EUR aus dem FAG M-V zu Buche.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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401,6 kB
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