Beschlussvorlage - 2019/BV/0337

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit beschließt der Jugendhilfeausschuss der Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Anwendung des Punktes 4 „Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit ab Januar des Förderjahres“ des Verfahrens zur Umsetzung der Förderung der Träger der freien Jugendhilfe der Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Bereich §§ 11 – 14 und 16 SGB VIII im Falle der Unterdeckung (Unterdeckungsverfahren).

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

bereits gefasste Beschlüsse: -

 

 

Sachverhalt:

Die Beratung zu den Eckdaten des Haushaltsplanes 2020/2021 im Hauptausschuss ist für den November terminiert. Anschließend erfolgt die Beratung in den Ortsbeiräten und Fachausschüssen. Die Beschlussfassung ist in der Bürgerschaft  für Januar 2020 geplant.

 

Auf Grundlage der „Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock“ entscheidet die Hanse- und Universitätsstadt Rostock  im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über die vorliegenden Förderanträge. Die internen Verwaltungsabläufe zur Förderung der Träger der freien Jugendhilfe sind auf die Rahmenbedingungen ausgerichtet worden.

 

Die Arbeitsfähigkeit der Träger der freien Jugendhilfe soll ab Januar 2020 sichergestellt werden. Grundlage dafür ist das „Verfahren zur Umsetzung der Förderung der freien Jugendhilfe der Hansestadt Rostock im Bereich §§ 11- 14 und 16 SGB VIII im Falle der Unterdeckung (Unterdeckungsverfahren)“, Punkt 4 – Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit ab  Januar des Förderjahres: „Um eine weitere Leistungserbringung durch die Träger der freien Jugendhilfe nicht zu gefährden, werden bis zur Beschlussfassung zur Förderung des Förderjahres vorläufige Zuwendungsbescheide auf der Grundlage der tatsächlichen Fördersumme des Vorjahres erlassen.“

 

Im Amt für Jugend, Soziales und Asyl liegen die Antragstellungen für das Haushaltsjahr 2020 von den Trägern der freien Jugendhilfe vor. Ab November 2019 werden die Gespräche mit den Antragstellern zu den Förderanträgen für das Haushaltsjahr 2020 geführt. Die Ergebnisse finden ihren Niederschlag in den Beschlussvorlagen zur Förderung. Diese legt die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss im März 2020 zur Beschlussfassung vor.

 

Da davon auszugehen ist, dass bis Dezember 2019 in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock noch keine rechtskräftige Haushaltssatzung vorliegen wird, können vorläufige Zuwendungsbescheide nur unter Vorbehalt des Inkrafttretens der Haushaltssatzung mit einer entsprechenden Nebenbestimmung nach § 36 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG M-V erlassen werden. Die vorläufigen Zuwendungsbescheide für das Haushaltsjahr 2020 werden max. in der Höhe der Bewilligungen 2019 erstellt und bis Ende 2019 an die Träger versandt.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.10.2019 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen