Stellungnahme - 2019/AF/0318-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Vorbemerkungen:

 

Die sogenannten Haushaltsübertragungen (Investitionshaushalt) der vergangenen Haushaltsjahre waren bis auf einige wenige Beispiele überwiegend äußeren Einflüssen geschuldet, auf die das Amt für Verkehrsanlagen (Amt 66) keinen direkten Einfluss hat.

 

Beispielsweise  verzögern sich Planungen vom Beginn bis zur Ausführungsreife  aufgrund sich immer schwieriger gestaltender Genehmigungsprozesse sowohl innerhalb der Verwaltung der Hanse- und Universitätsstadt, insgesamt aber auch im Zusammenwirken mit anderen Genehmigungsbehörden. Oftmals verzögern sich auch Vorhaben, wenn die Grunderwerbsverhandlungen mit fremden Dritten entweder nicht zeitnah oder streitig erfolgen. Auf derartige Entwicklungen hat das Amt für Verkehrsanlagen, speziell bei der zeitlichen Einordnung der Vorhaben im Investitionsplan, zunächst keinen Einfluss.

 

Beispielhaft können hier die Investitionsvorhaben „Ausbau / Verlängerung Mecklenburger Allee“ sowie „Neubau Radschnellwegabschnitt A.-Einstein-Straße / Universitätscampus“ benannt werden. Hier zogen bzw. ziehen sich die Grunderwerbsverhandlungen bereits über mehrere Jahre hin.

 

Aktuell zeigt sich in der jüngsten Vergangenheit, dass u.a. auch die Planungs- und Ingenieurbüros aufgrund einer sehr guten Auslastung und Auftragslage mehr Bearbeitungszeit benötigen als vom Auftraggeber vorgegeben wird. Analog der bauausführenden Wirtschaft müssen sich auch öffentliche Vorhabens- und Auftraggeber auf diese  äußerst angespannte Marktsituation einstellen.  

 

 

 


In einigen Leistungsgewerken (z.B. in der Verkehrssteuerung) wartet das Amt 66 sogar auf Honorarangebote nur für die Auslösung von Planungsleistungen. 

 

Bereits in der jüngsten Vergangenheit ist darauf reagiert worden, indem gerade bei Neubau- oder Ersatzneubauvorhaben der Planungshorizont verlängert wurde, was sich auch in der zeitlichen Streckung der Planungskosten im Investitionshaushalt zeigt.

 

 

1. Welche Baumaßnahmen wurden im Amt für Verkehrsanlagen (Amt 66) für

    2020*/2021 gestrichen?

 

Der aktuelle Entwurf des Investitionshaushaltes des Amtes für Verkehrsanlagen umfasst per 19.09.2019 insgesamt 139 Einzelmaßnahmen, wobei u.a. die Sanierung der Straßenbeleuchtung als sog. Sammelposi0ion dargestellt ist, unter der sich mehrere Einzelmaßnahmen verbergen.

 

Im Rahmen der aktuellen Vorgaben in Bezug auf die Reduzierung der Investitionskennziffern speziell für die Haushaltsjahre 2020 / 2021 wurden im Wesentlichen folgende Kürzungen und zeitliche Verschiebungen in die Folgejahre an den im Folgenden aufgeführten wesentlichen Maßnahmen vorgenommen.

 

Gehwegneubau Möllner Straße - Stadtautobahn

Ansatz 2020: 100,0 T€ ersatzlos gestrichen

 

Planung / Umbau Verkehrsanlage Kita „Tierhäuschen“ Fritz-Triddelfitzweg

Ansatz 2020: 100,0 T€ ersatzlos gestrichen

Ansatz 2021: 200,0 T€ ersatzlos gestrichen

 

B-Plan Weißes Kreuz, Planstraße B

Ansatz 2020: 110,0 T€  Planungskosten aufgeteilt auf 2020 und 2021

Ansatz 2021: 750,0 T€  zunächst ersatzlos gestrichen bis Ergebnis der Planung

                                     mit präziserer Kostenberechnung vorliegt

 

Eckausrundung Alte Dorfstraße Alt Bartelsdorf

Ansatz 2020: 120,0 T€ , neu 20,0 T€ zunächst für Planung

 

Zuwegungen Kleingartenanlagen

Ansatz 2020: 50,0 T€ ersatzlos gestrichen

Ansatz 2021: 50,0 T€ ersatzlos gestrichen

Ansatz 2023: 15,0 T€ ersatzlos gestrichen

 

Planung Erneuerung Wehrbrücke Mühlendamm

Ansatz: 2020 50,0 T€ ersatzlos gestrichen

 

Neubau / Erneuerung Füßgängerüberwege

Ansatz 2020: 160,0 T€ - neu 80,0 T€

Ansatz 2022: 100,0 T€ - neu 50,0 T€

 

Geh-/Radwegbrücke Toitenwinkel, BW 012

Ansatz 2020:   30,0 T€ gestrichen, verschoben auf 2022

Ansatz 2021: 150,0 T€ gestrichen, verschoben auf 2023

 

Grundsanierung F-Brücke Kanonsberg

Ansatz 2020: 55,0 T€ verschoben auf 2021

 

 

 

 

 

Straßenbau Dr. Lorenzweg

Ansatz: 2020: 700,0 T€, neu 100,0 T€, verschoben auf 2021 mit 600,0 T€

(Planungsvorlauf lässt Realisierung erst in 2021 zu)

 

Erneuerung Petersdorfer Straße

Ansatz 2020:    140,0 T€ - ersatzlos gestrichen

Ansatz 2021:    100,0 T€ - ersatzlos gestrichen

Ansatz 2022: 2.000,0 T€ - ersatzlos gestrichen

Ansatz 2023:    985,0 T€ - ersatzlos gestrichen

 

Ersatzneubau F/R-Brücke über den Südring (Stadthalle), BW 009

Ansatz 2020:   75,0 T€ gestrichen – verschoben auf 2022

Ansatz 2021: 450,0 T€ gestrichen – verschoben auf 2023

 

Sanierung Lichtenhäger Brink:

Ansatz 2020: 100,0 T€ gestrichen, da in Bau und ausfinanziert

 

grundhafte Sanierung Ulmenstraße, 3. BA

Ansatz 2021: 500,0 T€ ersatzlos gestrichen

Ansatz 2022: 750,0 T€ ersatzlos gestrichen

Ansatz 2023: 900,0 T€ ersatzlos gestrichen

 

grundhafter Ausbau / Sanierung Ziolkowskistraße

Ansatz 2021: 1.000,0 T€ - gestrichen

Ansatz 2022: 1.000,0 T€ - gestrichen

dafür neu

Ansatz 2022:   500,0 T€ und

Ansatz 2023:   500,0 T€ mit VE in 2021 für 2022

 

Erneuerung Knoten Rostocker Straße / Bahnhofstraße

Ansatz 2021: 70,0 T€  - gestrichen

 

Lückenschluss Geh- / Radweg Langenort

Ansatz 2021: 300,0 T€ - gestrichen

 

neu hingegen:

Knotenausbau B 105 / Messestraße, Kostenbeteiligung mit dem Land MV

aufgrund der Entwicklung der Flächen westl. der Messestraße

Ansatz 2020: 100,0 T€

Ansatz 2021: 200,0 T€

 

Darüber hinaus hat es im Rahmen der kritischen Auseinandersetzung mit dem Haushaltsentwurf kleinere Verschiebungen, Umschichtungen sowie auch teilweise Reduzierungen gegeben, die im Abgleich mit dem aktuellen Haushaltsvollzug (Kassenwirksamkeiten aus 2018 / 2019), aktuelle Beauftragungssituation sowie Abgleich mit zu erwartenden bzw. bereits bewilligten Fördermitteln aus Sicht des Amtes 66 vertretbar sind und somit keinen gravierenden Erörterungsbedarf darstellen.


2. Nach welchen Kriterien wurden die Streichungen bei den Anmeldungen vom Amt 66 vorgenommen?

und 3. Bis wann sollen die gestrichenen Vorhaben umgesetzt werden?

 

Das wesentlichste Kriterium ist die Abschätzung zur Realisierbarkeit der Maßnahmen in den beiden kommenden Jahren 2020 und 2021 selbst. Dabei ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Maßnahmen, die erst mit einer neuen Planung beginnen (Bsp. Petersdorfer Straße, Gehweg Möllner Straße, Sanierung / Erneuerung von Ingenieurbauwerken etc. ) und Maßnahmen die bereits in Planung sind, wo sich aus verschiedensten Gründen die Bauausführung entgegen bisheriger zeitlicher Annahmen und Vorgaben verschieben werden.

Bei neuen Maßnahmen wurde kritisch geprüft, ob deren zeitliche Verschiebung um 1-2 oder 2-3 Jahre denkbar und ohne gravierende Folgen hinsichtlich der Funktionalität und Verkehrssicherheit verbunden wäre (Bsp. zeitliche Verschiebung verschiedener Maßnahmen im Bereich der Ingenieurbauwerke – Lärmschutzwände, Brücken ).

Beispielhaft sei hier u.a. die Ulmenstraße, 3. BA  aufgeführt. Bereits für den 2. BA, welcher jetzt im Herbst in die Bauausführung überführt werden soll, hat es in der ersten öffent-lichen Ausschreibung kein Angebot gegeben. In der aktuell erfolgten erneuten 2. Ausschreibung gibt es ein Angebot mit höheren Preisen als die Kostenberechnung vorgibt. Zz. prüft das Amt 66 mit dem WWAV / Nordwasser GmbH ob im Ergebnis möglicher Ver-handlungen hier noch Verbesserungen erzielt werden können. Ggf. erfolgt keine Bezu-schlagung, somit auch kein Baubeginn in 2019 und das Bauzeitfenster verschiebt sich bereits für den 2. BA in 2020 – 2021.

 

Offen ist in dieser Betrachtung, wie dann die seitens des Betriebes für Bau und Liegenschaften (BBL) und der Universität Rostock beabsichtigte Quartiersentwicklungs-maßnahme auf dem UniCampusgelände  an der Ulmenstraße in den Folgejahren ( ab 2020/2021 beginnend) bautechnologisch und auch verkehrlich abgewickelt werden kann.

Daher ist die finanzielle Einordnung des 3. BA – grundhafte Erneuerung der Ulmenstraße kaum belastbar abzubilden.

Analog verhält es sich mit der beabsichtigten Sanierung der Ziolkowskistraße, gemäß bisherigem Planentwurf mit der Bauausführung ab 2021. Es ist bekannt, dass entlang der Ziolkowskistraße im Rahmen der Quartiers – Innenentwicklung an 5 Standorten Hochbau-maßnahmen stattfinden werden. Allein die bauabschnittsweise Durchführung der Straßensanierung (abschnittsweise Vollsperrung) hat zur Folge, dass nicht nur die prinzi-pielle Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke erschwert ist, sie würde auch die in den kommenden Jahren zu erwartenden Hochbaumaßnahmen der Wohnungswirtschaft in deren Ausführung wesentlich erschweren und behindern.

Hinzu kommt, dass der erwartete, umfangreiche Baustellenandienungsverkehr für ebendiese Hochbaumaßnahmen nicht förderlich für eine neu gebaute Verkehrsanlage ist. Das Amt 66 sieht dies jedenfalls problematisch.    

 

Einige Maßnahmen wurden aus der Betrachtung des Amtes 66 jedoch auch ersatzlos gestrichen (Bsp. Peterdorfer Straße, Zuwegungen Kleingartenanlagen, Lückenschluss   Geh-/Radweg Langenort, Erneuerung/Neugestaltung Knoten Rostocker Str./ Bahnhof-straße Warnemünde).

 

 

4. Welche organisatorischen Maßnahmen wurden ergriffen bzw. sind geplant, um die Baumaßnahmen des Amtes 66 zukünftig schneller zu planen und umzusetzen?

 

Die Annahme, dass allein durch organisatorische Maßnahmen im Amt 66 hier schneller geplant und die Maßnahmen zur Umsetzung gebracht werden, ist zu kurz gegriffen.

 

 

Gerade bei den investiven Maßnahmen erfolgt überwiegend die planerische und Projekt-vorbereitung durch externe Planungs- und Ingenieurbüros auf der Grundlage gemeinsam mit mehreren Fachämtern abzustimmender Aufgabenstellungen.

Daran schließt sich die permanente fachliche Begleitung der einzelnen Planungsphasen durch die jeweiligen Fachbereiche sowohl des Amtes 66 als auch der anderen beteiligten Fachämter an, die dann nach mehreren Monaten oder auch Jahren im Ergebnis einer oftmals öffentlichen Ausschreibung in die Bauausführung mündet. Diese wiederum ist bei den grundhaften Sanierungs- und Erneuerungsmaßnahmen vorrangig auch mit den Medienträgern (WWAV, Nordwasser GmbH, Stadtwerke Rostock AG oder auch sonstiger Beteiligter etc.) zu koordinieren, um eine wirtschaftliche, nachhaltige und effiziente Umsetzung auch aus Sicht der Medienträger abzusichern.

Besondere Unwägbarkeiten wie Schwierigkeiten beim Grunderwerb, archäologische Grabungen und Munitionssondierungen, wenn vorher nicht bekannt oder planbar,

veränderter unterirdischer Medienbestand, zeitliche Verschiebungen durch parallele Hochbauplanungen (BBL/Uni), Verzögerungen durch keine oder nicht wertbare Angebote im Ergebnis der Ausschreibungen, Verzögerungen durch zusätzliche Auflagen aus dem Naturschutz (Bsp. Erstellung eines Artenschutzbeitrages mit einer Laufzeit von 1 Jahr etc.) aber auch Verzögerungen bei den eigentlichen Projektplanungen durch begrenzte Planungs- und Bearbeitungskapazität bei den Planungs- und Ingenieurbüros sind nur schwer vorhersehbar.

 

Um zukünftig all diesen Anforderungen besser gerecht zu werden, hat es im Amt 66 in den vergangenen Jahren entsprechenden Stellenzuwachs und entsprechende Besetzungen mit hoch qualifiziertem Fachpersonal gegeben. Die Stellenbesetzungen (speziell für die zeitlich begrenzten BUGA – Stellen) sind noch nicht abgeschlossen und werden mittel-fristig zu einer weiteren Verstärkung führen. Bei einer Vielzahl der Vorhaben sind jedoch auch viele andere Fachbereiche der Verwaltung mit involviert, sodass auch deren Kapazitäten und Ressourcen hier vorrangig im Rahmen der Projektprüfung und –beglei-tung gebunden sind.

 

Bei der Platzierung neuer Vorhaben wird seitens des Fachamtes 66 zukünftig und bereits beginnend mit den Haushaltsjahren 2018/2019 und vor allem weiterführend in 2020 / 2021 bei der Zuordnung der Planungsmittel und des zeitlichen Planungshorizontes auf diese Situation abgestellt. D.h. Vorhaben bedürfen einen deutlich längeren Planungsvorlauf als in der Vergangenheit. Die Baukosten werden zukünftig erst den Jahresscheiben zuge-ordnet, sofern der Planungsverlauf belastbarere Kenntnisse (Kostenberechnungen statt Kostenschätzungen) ermöglicht.

Das Amt 66 ist sich als Planungs- und auch Vorhabensträger für den Bereich der ver-kehrlichen Infrastruktur in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock durchaus seiner Verantwortung bewusst und stellt sich dieser.  Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes 66 betrachten es als regelmäßigen Prozess sich diesen Herausforderungen kritisch, konstruktiv und vor allem zielorientiert zu stellen.

 

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Beschlüsse

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25.09.2019 - Bürgerschaft - vertagt

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06.11.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben