Stellungnahme - 2019/AN/0264-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der Alte Graaler Landweg zwischen Goorstorf und Südenholz weist starke Wurzelauf-brüche auf Grund des angrenzenden Baumbestandes auf. Die Verkehrssicherheit ist gefährdet.

 

Eine Beschilderung „Achtung Gefahrenstelle“ ist seit längerem erfolgt.

 

Das Amt für Verkehrsanlagen beschäftigt sich mit dem Sachverhalt seit 2017. Es erfolgten Vor-Ort Begehungen inklusive Wurzelsuchschachtungen. Im Ergebnis dessen wurde festgestellt, dass  hauptsächlich die Wurzeln der Pappeln derart flach in den vorhandenen Oberbau der Verkehrsanlage wachsen, dass diese die Asphaltdeckschicht anheben und zu Aufwölbungen und Rissen führen.

 

Um eine nachhaltige Sanierung zu erreichen, sind die Pappeln zu fällen und die Wurzeln zu roden. Diese befinden sich größtenteils auf Privatflächen in fremder Gemarkung.

 

Hierzu wurden die untere Naturschutzbehörde der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie des Landkreises Rostock und die jeweiligen Anlieger beteiligt.

 

 

 


Bei einem weiteren Vor-Ort-Termin im Oktober 2018 mit allen Beteiligten wurden verschiedene Möglichkeiten zur Sanierung des Radweges diskutiert. Hierbei wurde auch festgestellt, dass die an den Radweg angrenzende Hecke und die dazugehörigen Pappeln als Biotop eingestuft sind und somit besonderen Schutzstatus besitzen. Jegliche Maßnahmen, die eine Beeinträchtigung des Biotopes beinhalten, bedürfen einer Befreiung durch die untere Naturschutzbehörde des Landkreises. Die anwesenden privaten Grundstücksei-gentümer waren grundsätzlich mit Fällungen der Bäume auf ihren Grundstücken einver-standen, soweit keine zusätzlichen Kosten auf sie zukommen.

 

Mehrere Varianten wurden diesbezüglich untersucht, bewertet und abgewogen.

 

Es ist folgende Vorgehensweise zur Reparatur des Radweges angedacht, deren Planung es zu beauftragen gilt:

 

Der vorhandene Radweg wird in voller Breite gefräst und vor Ort mit der Schottertragschicht vermischt und verdichtet. Anschließend erfolgt ein regelkonformer Aufbau mit Asphalt oberhalb dieser Mischschicht. Hierbei werden auch die Wurzeln, die in den Oberbau hineingewachsen sind, abgetrennt. Bäume bei denen dann die Standsicherheit gefährdet ist, müssen dann gefällt werden. Anschließend sollte zusätzlich zur Vermeidung von zukünftigen Schäden eine noch tiefere Wurzelschutzfolie eingebaut werden. Die Anzahl der zu fällenden Bäume wird derzeit auf ca. 30 Stück geschätzt. Die erste Kosten-annahme geht von voraussichtlich ca. 450.000 € aus.

 

Die Vermessung der Strecke wird noch in diesem Quartal erfolgen.

 

Es ist beabsichtigt, zeitnah und noch in diesem Haushaltsjahr 2019 die erforderlichen Planungsmittel im Rahmen einer außerplanmäßigen Bewilligung haushalterisch zu sichern, um dann darauf aufbauend einen Planungsauftrag für die Erarbeitung der Ausführungsplanung auszulösen.

 

Es  wird erwartet, dass aufgrund der Komplexität (Umgang mit dem Baum- und Strauchbestand mit möglichen Festlegungen zu Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen, Betroffenheit privater Grundstücke in der Gemarkung des Landkreises, umfangreiches Genehmigungsprocedere etc.)  die Ausführungs- und Ausschreibungsreife nicht vor dem 2. Halbjahr oder gar erst zum Ende des Jahres 2020 erlangt wird. Somit wäre frühestens mit dem eigentlichen Baustart voraussichtlich erst zum Frühjahr 2021 zu rechnen, wobei die erforder-lichen Baumfällungen ggf. auch bereits in den davorliegenden Wintermonaten realisiert werden könnten.

 

Im gemeinsamen Zusammenwirken zwischen dem Amt für Verkehrsanlagen und dem Kämmereiamt wird im Rahmen der Haushaltsplanungen 2020 / 2021 versucht werden,  die Kosten für die bauliche Umsetzung (voraussichtlich 450,0 – 500,0 T€) entgegen der bisherigen zeitlichen Einordnung auf 2021 vorzuziehen.

 

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Beschlüsse

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24.09.2019 - Bau- und Planungsausschuss - zur Kenntnis gegeben

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17.10.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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06.11.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben