Änderungsantrag - 2019/AN/0190-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Antragstext wird wie folgt ersetzt:

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob die bestehenden Dächer der Bus- und Bahnhaltestellen mit niedrigen Pflanzenarten begrünt werden können und wie deren Wasserversorgung sichergestellt werden kann.

 

2. Mit dem Ergebnis der Prüfung ist der Bürgerschaft spätestens im Mai 2020 vorzulegen, ob oder wie es möglich ist, bis 2022 bereits einzelne bestehende Dächer entsprechend zu begrünen.

 

3. Bis Mai 2020 ist der Bürgerschaft für die Ausschreibung zur Fortführung des Stadtwerbevertrages über das Jahr 2022 hinaus ein Entwurf für die Begrünung der Dächer von Bus- und Straßenbahnhaltestellen mit niedriger Bepflanzung als Ausschreibungskriterium vorzulegen, bei dem die technische Beschreibung einer derartigen Vorgabe bzw. Option für die nächste Fahrgastunterstände-Generation in die Ausschreibung aufzunehmen sind.

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Sachverhalt:

 

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bekennt sich zu einer grünen Innenstadt und unterstützt die Entwicklung von Maßnahmen, die eine Begrünung der Stadt fördern.

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock kann so dem Beispiel Utrechts folgen. Bushaltestellendächer sind nicht sehr hoch, es herrscht wenig Wind und die gute Sonneneinstrahlung begünstigt das Wachstum von Blumen und anderen kleinen Pflanzen. Je nach Pflanzenart können diese Feinstaub aus der Luft filtern und Regenwasser speichern. Ferner könnten die Dächer ein wichtiger Anlaufort für Insekten aller Art werden, womit dem Insekten- und vor allem dem Bienensterben entgegengewirkt werden kann.

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Finanzielle Auswirkungen: keine

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Beschlüsse

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24.09.2019 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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25.09.2019 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag (einschließlich der redaktionellen Änderung s. TOP 8.1):

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob die bestehenden Dächer der Bus- und Bahnhaltestellen mit niedrigen Pflanzenarten begrünt werden können und wie deren Wasserversorgung sichergestellt werden kann.

 

2. Mit dem Ergebnis der Prüfung ist der Bürgerschaft spätestens im Mai 2020 vorzulegen, ob oder wie es möglich ist, bis 2022 bereits einzelne bestehende Dächer entsprechend zu begrünen.

 

3. Bis Mai 2020 ist der Bürgerschaft für die Ausschreibung eines Stadtwerbevertrages über das Jahr 2022 hinaus ein Entwurf für die Begrünung der Dächer von Bus- und Straßenbahnhaltestellen mit niedriger Bepflanzung als Ausschreibungskriterium vorzulegen, bei dem die technische Beschreibung einer derartigen Vorgabe bzw. Option für die nächste Fahrgastunterstände-Generation in die Ausschreibung aufzunehmen sind.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt