Informationsvorlage - 2019/IV/0282

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Beratungsfolge

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bereits gefasste Beschlüsse:Nr. 2019/AN/4355 vom 06.03.2019

 

 

Sachverhalt:


Berichterstattung zu den Aktivitäten in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Vermeidung und Reduzierung von Plastikmüll (Stand Juli 2019)

 

geänderte gesetzliche Grundlagen:

 

Am 18.12.2018 hat das Europäische Parlament die Einführung eines Einwegplastikverbots beschlossen. Dieses Verbot wird 2021 in Kraft treten und abhängig  von der Umsetzung in nationales Recht auch biologisch abbaubares Geschirr und Besteck mit dann zu definierenden Anteilen an konventionellem Plastik erfassen.

 

Abfallsatzung der Hanse und Universitätsstadt Rostock

 

Die von der Bürgerschaft beschlossene  Abfallsatzung  (Beschluss Nr. 3963 vom
11. Dezember 2018) weist im § 2 Abs. 2 unter dem Absatz Abfallvermeidung auf die Vorbildfunktion der öffentlichen Einrichtungen hin und empfiehlt,  die Ausgabe von Speisen und Getränken auf Verkehrsflächen, die im Eigentum der Stadt stehen (Sondernutzung), nur in wieder verwendbaren oder kompostierbaren Verpackungen und Behältnissen. Bei fehlenden Möglichkeiten der Abwassereinleitung (zum Beispiel im Strandgebiet) ist der Einsatz von biologisch abbaubarem Einweggeschirr gestattet. Dies gilt auch für kommunale Märkte. Weiterhin wirkt die Stadt auf Gesellschaften und Körperschaften ein, an denen sie beteiligt ist, damit diese mit Vorbildwirkung die Entstehung von Abfällen vermeiden  und die Widerverwendung von Gegenständen und die Verwertung fördern.


 

Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2019/AN/4355 vom 06.03.2019 zur Vermeidung von Müll und Einweg-Plastik im öffentlichen Raum:

 

Durch den Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2019/AN/4355 vom 06.03.2019 werden die Bestimmungen aus der Abfallsatzung noch einmal gestärkt. Eine konsequentere Umsetzung  des § 2 Abs. 2 von öffentlichen Einrichtungen und Eigenbetrieben bzw.  von öffentlich tätigen Veranstaltern,  mit dem Focus auf Verwendung von Mehrweggeschirr, -besteck und -getränkebechern wird gefordert.

 

Hinweis: Der § 2 der Abfallsatzung der Hanse und Universitätsstadt Rostock ist dem Charakter nach eine Empfehlung zum vorbildlichen Umgang mit natürlichen Ressourcen. Die rechtlichen Möglichkeiten, den Bestimmungen des § 2 Abs. 2 widersprechendes Verhalten zu sanktionieren, sind nicht gegeben und werden voraussichtlich erst mit der Umwandlung des EU Einwegplastikverbots in nationales Recht geschaffen.

 

Die Missachtung von § 2 Abs. 2 der Abfallsatzung erfüllt nicht den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und kann nicht verfolgt werden.  Alle Aktivitäten von Marktbetreibern, Händlern und Strandbewirtschaftern finden bisher auf freiwilliger Basis statt. Die Durchsetzung des § 2 Abs. 2 der Abfallsatzung kann nur durch privatrechtliche Vereinbarungen (z.B. Großmarkt GmbH mit ihren vertraglich gebundenen Gewerbetreibenden) geregelt werden.

Grundsätzlich gibt die Verwaltung  keine konkreten Produktempfehlungen zu biologisch abbaubaren Geschirr, Besteck und Getränkebechern ab, es erfolgt keine Firmenwerbung.


Aktivitäten:

 

Im Verlauf des Jahres 2017 initiierte der Senator für Bau und Umwelt, Holger Matthäus, einen Prozess, der zusammen mit den flächenverwaltenden Ämtern, Einrichtungen und Betrieben im städtischen Eigentum darauf abzielt, die Verwendung von Mehrwegprodukten auf Veranstaltungen voranzutreiben und bindend festzuschreiben.

 

Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen und wird ständig vom Amt für Umweltschutz moderiert sowie durch neue Aktionen angeschoben. Im Jahr 2018 sind erste wesentliche Verbesserungen wirksam geworden.

 

Beratungen zur Umsetzung § 2 Abfallsatzung der HRO – Vorbildrolle der Stadt

 

Am 6.11.2018 und 27.01.2019 wurden Beratungen mit den Zielgruppen Gewerbetreibende in öffentlichen Einrichtungen und auf Verkehrsflächen, die im Eigentum der Stadt stehen,

sowie Städtische Ämter und Eigengesellschaften durchgeführt. Ziel war die weitere Umsetzung § 2 der Abfallsatzung der HRO zur Vorbildrolle der Stadt in Bezug auf die Abfallvermeidung. Der Firma Cupconzept (Mehrwegbechersysteme für Großveranstaltungen) wurde die Möglichkeit einer Firmenpräsentation auf der Veranstaltung am 27.01.2019 gegeben.

 

Die Großmarkt Rostock GmbH hat als größter Rostocker Veranstalter und Marktbetreiber seit Beginn der Saison 2018 auf allen Großveranstaltungen ein Mehrwegbechersystem eingeführt haben, welches sehr gut angenommen wird. Das Müllvolumen wurde auf den verschiedenen Veranstaltungen bereits drastisch reduziert. Auf dem Rostocker Weihnachtsmarkt  werden keine Plastiktüten mehr für den Verkauf in den Verkaufsbuden verwendet. Seit 2018 ist Papier statt Plastik bei den Tüten für die Weihnachtsmarkteinkäufe weitgehend Pflicht. Bereits seit 2017 bietet die Großmarkt Rostock GmbH als Veranstalter den Händlern mit einem Logo bedruckte Papiertüten an.

Einen Mehrwegzwang für Teller und Besteck wurde noch nicht eingeführt.


Die Großmarkt Rostock GmbH weist aber darauf hin, Abfall möglichst zu vermeiden und biologisch abbaubare Materialien zu verwenden.

Auf dem Warnemünder Weihnachtsmarkt werden ab Dezember 2018 Getränke nur noch in Pfandtassen verkauft.

 

Der überwiegend in Rostock-Warnemünde tätige Rostocker Veranstalter KVS GmbH hat für das Jahr 2019 seine privatrechtlichen Verträge auf die ausschließliche Verwendung von Mehrweg-Getränkebechern und den Einsatz von biologisch abbaubarem Geschirr umgestellt.

 

Die inRostock mbH hat erklärt, dass sie in Zusammenarbeit mit dem zertifizierten Caterer W. Holz bei den meisten Veranstaltungen (z.B. in der Stadthalle) Mehrweggeschirr einsetzt und zurzeit nach einer Ersatzlösung für Einweg Kaffeebecher sucht.

 

Die RSAG erklärt sich bereit, bei Außenveranstaltungen auf biologisch abbaubares Einweggeschirr umzustellen und die Formulierungen ihrer Leistungsbeschreibungen bei Ausschreibungen an die Bestimmungen der Abfallsatzung anzupassen.

 

Die Stadtwerke Rostock  AG hat erklärt, dass sie bei eigenen Veranstaltungen allen Bestimmungen der Abfallsatzung genügt. Das Catering auf Veranstaltungen wird nur noch mit Mehrweggeschirr beauftragt. Zur Studentenaktion am Campustag der Uni Rostock wird seit 2017 ein Mehrweg- coffee to go Becher als Gewinn ausgegeben.

Auf der Rostocker Lichtwoche 2019 werden erstmalig Pfandbecher bzw. Tassen für den Glühweinverkauf genutzt. Es wird die Vorgabe geben, dass auf der Lichtwoche agierende Partnerunternehmen z. B. Food Tracks kein Einweggeschirr aus Plastik bei der Veranstaltung nutzen.

 

Der Zoologische Garten Rostock setzt schon seit Jahren die Bestimmungen der Abfallsatzung um.

 

Die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde, Hanse-Sail Büro, wird zur Hanse Sail 2019 erstmalig ein einheitliches Pfandsystem für Schankgefäße (Getränkemehrwegbecher) einführen. Die Inanspruchnahme des Rechtes zum Betrieb einer Ausschankstelle während der Hanse-Sail 2019 setzt den Abschluss eines Marktvertrages mit der Großmarkt Rostock GmbH und den Abschluss eines entsprechenden Vertrages mit der Firma cup&more voraus. Es wird darauf hingewiesen, dass der Verstoß gegen Regelungen aus diesen Verträgen Vertragsstrafen nach sich ziehen kann (entsprechend allg. Geschäftsbedingungen der Großmarkt Rostock GmbH).

 

Die auf den Flächen der Rostock Port GmbH stattfindenden Port-Partys werden von der Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde organisiert. Die Auflagen des Umweltamtes  zur Abfallvermeidung und dem Vorrang von Mehrwegsystemen vor biologisch abbaubaren Einweggeschirr werden im vollen Umfang in die jeweiligen Sondernutzungs-Genehmigungen und die privatrechtlich abgeschlossenen Verträge der Tourismuszentrale mit den Gewerbetreibenden übernommen.

 

Auf der Warnemünder Woche 2019 wurde erstmalig ein Pfandsystem für Getränkebecher eingesetzt und sehr gut angenommen.

 

Die IGA Rostock 2003 GmbH hat beginnend ab November 2018 bei allen neu geplanten Veranstaltungen die Verwendung von Mehrwegsystemen zur Ausgabe von Getränken und Nahrungsmitteln, privatrechtlich vertraglich festgeschrieben.

Damit ist diese Regelung ab Jahresbeginn 2020 für alle Veranstaltungen endgültig bindend.


Die Verträge mit dem auf dem IGA Park Gelände tätigen Gastronomen wurden in diesem Sinne überarbeitet.

Durch die lange Vorlaufzeit für Veranstaltungsverträge von 1-2 Jahren konnten im Jahr 2019 die neuen Regelungen noch nicht bei allen Veranstaltungen durchgesetzt werden.

 

Viele Rostocker Ämter und Einrichtungen im städtischen Besitz passen zurzeit ihre privatrechtlichen Verträge bei der Durchführung von Veranstaltungen und ihre eigene Logistik bei der Ausgabe von Lebensmitteln an die Bestimmungen der Abfallsatzung an.

 

 

Aktivitäten Amt für Umweltschutz:

 

Projekt „Nachfüllen statt Wegwerfen“ - mein Becher gehört zu mir –

 

Mit der Aktion „Nachfüllen statt Wegwerfen“ sollen Einheimische und Touristen für die Vermeidung von Abfällen und für mehr Sauberkeit in der Stadt sensibilisiert werden.

Eine kleine Umfrage im Mai 2017 bei verschiedenen Rostocker Coffee to go Anbietern hat ergeben, dass von den angefragten 19 Betrieben derzeit 8 Betriebe mit insgesamt 32 Filialen das Befüllen eigener Mehrwegbecher akzeptieren. Teilweise wird sogar ein Rabatt gewährt. In einer größeren Auflage wurde einen Rostocker Mehrwegbecher produziert. Einige Exemplare wurden symbolisch an 32 Filialen zur kostenfreien Weitergabe an Kunden verteilt.

Innerhalb der ROBAU-Messe 2017 wurde am Informationsstand des Amtes für Umweltschutz ein Quiz mit vielen Fragen rund um die Thematik von Einweg- und Mehrwegbechern durchgeführt. An die zahlreichen Gewinner aber auch an viele Aussteller (Handwerker aus der Region) wurden die grünen Mehrwegbecher mit Thermofunktion zur Nutzung verteilt. Alle Caterer haben während der Messe das Befüllen dieser Mehrwegbecher akzeptiert. Aufgrund der positiven Resonanz erfolgten weitere Quiz- und Verteilaktionen (z.B. Tag der offenen Tür 2019 im Rostocker Rathaus, Picknick im Stadtgrün…).

Anlässlich des „Tages der offenen Tür“ im Rathaus wurden im Rahmen dieser Aktion 400 Mehrwegbecher im Rahmen der Abfallberatung und eines Gewinnspiels an Rostocker Einwohner und Gäste übergeben.

 

Das zur Aktion gehörende Faltblatt “Mein Becher gehört zu mir“ und ein Plakat informieren über die Thematik und zeigen Handlungsempfehlungen auf.

Eine Schulkantine wurde mit Mehrwegbechern ausgestattet, ebenso der Rostocker Segelverein RSC 92.

 

Die Rostocker Straßenbahn-AG hat von der Stadtverwaltung 100 Rostocker Mehrwegbecher für die Fahrer von Bussen und Straßenbahnen erhalten, um auch hier Einwegbecher zu vermeiden.

 

Kampagne „Kein Plastik bei die Fische“

 

Viel Plastikmüll landet in den Meeren. Dort kann er zu einer Gefahr für Tiere und Umwelt werden. Seit 2014 wirbt die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde (TZRW) mit verschiedenen Projekten im Rahmen der o.g. Kampagne für den Küsten- und Umweltschutz.

Zur Verringerung und Vermeidung von Zigarettenkippen am Strand und im Wasser wurden an insgesamt 10 Strandzugängen in Warnemünde und Markgrafenheide Ostsee-Ascher aufgestellt. An diesen Informationstafeln mit integrierten Aschenbechern können Zigarettenkippen umweltgerecht entsorgt werden. Kleine, kostenlose Strandaschenbecher im Hosentaschenformat werden an den Stränden in der Saison an Raucher ausgegeben. Jährlich werden 3000 Ostseeaschenbecher produziert. 

 

Bestandteil der Kampagne „Kein Plastik bei die Fische“ ist auch eine gemeinsamen City Light Aktion der TZRW und des Amtes für Umweltschutz vom 13. bis 20.08.2019 auf 88 städtischen Flächen.

 

Modellprojekt ab 2018: Einsatz von biologisch abbaubarem Geschirr für die Strandbewirtschaftung

 

Die Vermeidung von Abfällen steht in der Hierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes an erster Stelle. Gegenwärtig sind am Strand in der Urlaubsregion Rostock -Warnemünde jedoch noch keine Wasser- und Abwasseranschlüsse verlegt, da aus Gründen des Hochwasserschutzes im Winter alle Aufbauten am Strand zurückgebaut werden müssen. Mehrweggeschirr und Besteck wären nur mit erheblichem Mehraufwand in der Strandversorgung einsetzbar. Darum sind Übergangslösungen entwickelt worden. Gemeinsam haben sich Strandbewirtschafter und Stadtverwaltung zu einem Modellversuch entschlossen. Auf fossiles Plastikmaterial – Hauptbestandteil der Meeres-Vermüllung – soll verzichtet und umweltfreundlichere Alternativen verwendet werden.

 

Als Alternative wurde in der Saison 2018 erstmalig biologisch basiertes und abbaubares Geschirr, Becher und Besteck aus Maisstärke, Zuckerrohr, Palmblättern, Holz und Karton am Strand ausgegeben. Das Projekt wird 2019 weitergeführt. Die Beteiligung der Strandbewirtschafter erfolgt auf freiwilliger Basis.

Die benutzten  Materialien werden zur mechanisch-biologischen Abfallentsorgungsanlage im Rostocker Seehafen transportiert und einer Trockenvergärung zugeführt. Die Materialien haben sich im Praxistest in der Anlage (März 2018) bereits nach 14 Tagen sehr gut zersetzt. Strom und Biogas werden daraus erzeugt und in das Rostocker Stromnetz eingespeist.

Eine Kompostierung ist nicht möglich, da eine Rotte-Dauer von ca. 90 Tagen erforderlich wäre, diese im Rostocker Kompostwerk aber nur 20 Tage beträgt. Auch wenn das benutzte Material umweltfreundlicher ist, gilt weiterhin als oberste Regel beim Strandbesuch: Einweggeschirr ist und bleibt Abfall und muss ordnungsgemäß gesammelt und entsorgt werden. 13 Strandbewirtschafter beteiligen sich aktuell an diesem Projekt.

 

Im Jahr 2018 wurde durch das Amt für Umweltschutz eine Betriebsbesichtigung für die am Strand tätigen Gewerbetreibenden und die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde in der Vergärungsanlage der EVG Rostock mbH organisiert. Der Vergärungsprozess wurde demonstriert und gute Argumente für den Einsatz von biologisch abbaubarem Geschirr anstatt von Plastik geliefert.

 

Im Faltblatt „Ordnung und Sauberkeit in der Urlaubsregion Warnemünde“, das bereits seit 2006 herausgegeben wird, wird auch über das Modellprojekt informiert.

Die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde wird im Rahmen des Caterings am Strand in der Saison 2019 erstmalig die Nutzung eines Industriegeschirrspülers für interessierte Strandbewirtschafter anbieten und testen.

 

In Zusammenarbeit mit dem Institut für Ostseeforschung Warnemünde wurde im März 2019 ein 1-jähriger Forschungsversuch zur Abbaubarkeit der als kompostierbar bzw. biologisch abbaubar deklarierten Materialien im Ostseewasser gestartet. Der Versuch wird vom Leibniz Institut für Ostseeforschung gemeinsam mit der Universität Rostock betreut. Ergebnisse liegen noch nicht vor.


Gewährung von Zuwendungen aus zweckgebundenen Mitteln des Dualen Systems

 

Das Amt für Umweltschutz unterstützt die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde bei der Öffentlichkeitsarbeit für die Kampagne „Kein Plastik bei die Fische“ beratend und finanziell.

 

Das Amt für Umweltschutz unterstützt BUND und NABU finanziell bei der Durchführung von Umweltprojekten mit Kindern und Jugendlichen, welche die Thematik Müllvermeidung, kein Plastik im Meer und am Strand beinhalten.

 

Die Veolia Umweltservice Nord GmbH führt jährlich eine Umweltbildungswoche für  Rostocker Schulklassen durch. Für jüngere Schüler wird das Thema "Vielfalt der Verpackungsmaterialien und deren Entsorgung" angeboten.  Für die Schüler der 9., 10. und 11. Klassen beschäftigt sich das zweite Projektangebot mit dem Thema "Plastikmüll im Meer auf der Spur". Bei der Durchführung werden Referenten u.a. vom Ökohaus Rostock und vom BNE (Bildung für nachhaltige Entwicklung) gebunden.

 

Der gemeinnützige Förderverein „Jugendschiff Likedeeler e.V. hat vom Amt für Umweltschutz für sein Projekt „ Feiern ohne Plastikmüll - unser sauberes Warnow - Ufer“ eine finanzielle Unterstützung zur Anschaffung von Mehrweggeschirr erhalten. Der Verein hat sich insbesondere der maritimen Kinder und Jugendarbeit verschrieben.

 

Beteiligung an der Kampagne WIRFUERBIO - Gemeinsam gegen Plastik in der Biotonne -

 

Plastiktüten bilden noch immer den größten Störstoffanteil im Bioabfall. Damit wird ein eigentlich 100 Prozent biologischer und verlustfreier Energiekreislauf maßgeblich gestört, denn aus Plastiktüten wird weder Bioenergie noch Qualitätskompost. In Mikroplastik zerfallen, können Plastiktüten nicht mehr ausreichend aus dem fertigen Rohkompost gesiebt werden und landen so auf den Beeten und Äckern, werden ins Grundwasser gespült, gelangen ins Meer und damit unweigerlich in unsere Nahrungskette. Das bedeutet: Mikroplastik in unserem Trinkwasser und unseren Nahrungsmitteln.

 

2018 haben sich erstmalig Abfallwirtschaftsbetriebe aus ganz Norddeutsch­land - darunter auch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock und die Stadtentsorgung Rostock - vereinigt und gemeinsam eine große Informations- und Aufklärungskampagne auf den Weg gebracht, um sämtliche Störstoffe, aber vor allem die Plastiktüte und die „kompostierbare Plastik­tüte“, aus den Biotonnen zu verbannen. Inzwischen läuft die Kampagne deutschlandweit. Innerhalb des Projektes wurde u.a. gemeinsam mit der Großmarkt Rostock GmbH eine eigene Rostocker Wochenmarkttüte aus Papier kreiert und finanziert. 2018 wurden 30.000 Papiertüten in der Beschaffung gefördert und an die Großmarkt GmbH übergeben. 100.000 Papiertüten wurden 2019 an die Händler ausgegeben. Die stabile Papiertüte kann zum Transport der Lebensmittel und zur Sammlung von Bioabfällen in den Haushalten nachgenutzt werden.

 

 

 

 

 

Claus Ruhe Madsen

 

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Beschlüsse

Erweitern

19.09.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

25.09.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben