Stellungnahme - 2019/AN/0238-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock hat sich in der Sitzung am 03.07.2019 mehrheitlich dafür ausgesprochen, bis zu 20 Geflüchtete aus dem Mittelmeerbereich über das nach dem so genannten Königsteiner Schlüssel berechnete Kontingent hinaus aufzunehmen und dafür die erforderlichen Kosten, soweit nicht vom Bund oder dem Land getragen, zu übernehmen. Darüber hinaus wurde der Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2018/AN/3952 vom 5. September 2018,  dem Bündnis „Städte Sichere Häfen“ beizutreten, von der Bürgerschaft noch einmal bekräftigt.

 

Dieses Engagement der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beruht nicht auf vertraglichen Vereinbarungen mit dem Bündnis „Städte sichere Häfen“. Es handelt sich hierbei um einen solidarischen Zusammenschluss von mittlerweile 90 Städten in ganz Deutschland, die sich der Initiative „Seebrücke schafft sichere Häfen“ angeschlossen haben. Das Bündnis versteht sich als  Plattform, um gemeinsame Interessen und Fordrungen der „Städte sichere Häfen“ gegenüber der Bundesregierung, und insbesondere dem Bundesinnenministerium, zu formulieren.

 

In der „Potsdamer Erklärung“ vom 03.06.2019  haben 20 Städte, darunter auch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock -  diesem Anliegen gegenüber der Politik Nachdruck verliehen, Wege und Möglichkeiten zu finden, die aus Seenot geretteten Flüchtlinge und auf die Städte Sichere Häfen, die sich der Initiative „Seebrücke schafft sichere Häfen“ angeschlossen haben, zu verteilen. Die aufnehmenden Kommunen und Gemeinden fordern von der Bundesregierung und dem Bundesinnenministerium dabei die rechtliche und finanzielle Gleichstellung und Gleichbehandlung der zusätzlich aufgenommenen. Den aus Seenot Geretteten muss selbstverständlich der Zugang zu einem fairen, rechtsstaatlichen Asylverfahren gewährt werden (Potsdamer Erklärung als Anlage).

 

Nach einem Antwortschreiben des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat vom 03.07.2019 an das Bündnis „Städte Sichere Häfen“ werden die dem Bund überstellten Geflüchteten aus dem Mittelmeerbereich in Deutschland zunächst ein Asylverfahren durchlaufen. Für die Unterbringung und Verteilung sind daher die entsprechenden Vorschriften des Asylgesetzes maßgeblich. Zur Durchführung der Asylverfahren werden die Asylsuchenden in Aufnahmeeinrichtungen der Länder verteilt. Die anschließende Unterbringung obliegt den Ländern. Eine unmittelbare Zuweisung in Kommunen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge findet daher nicht satt.

 

Noch immer sitzen aus der Seenot gerettete Geflüchtete vor der europäischen Küste im Mittelmeer fest, obwohl sich mehrere europäische Länder und zahlreiche Kommunen der Bundesrepublik Deutschland öffentlich und mit Vehemenz zur Aufnahme dieser Geflüchteten bekannt haben.

 

Die Entscheidung ob - und wenn ja - wie viele Geflüchtete aus dem Mittelmeerraum auf die „Städte Sichere Häfen“ und somit auch auf die Hanse- und Universitätsstadt Rostock verteil werden, hängt von bundes- und landesrechtlichen Regelungen ab. Hinzu kommt die Berücksichtigung internationaler und europäischer Rechtsvorschriften.

 

Auch die Frage, ob die aufnehmenden Kommunen an den Kosten für die Aufnahme von Geflüchteten aus dem Mittelmeerraum beteiligt werden, hängt von rechtlichen Entscheidungen ab, die nicht im Zuständigkeitsbereich der Kommunen liegen.

Bisher sind der Hanse- und Universitätsstadt Rostock keine aus Seenot Geretteten der Mittelmeerregion zugewiesen worden. Entsprechende Haushaltsmittel für die Aufnahme dieses Personenkreises wurden deshalb nicht in Anspruch genommen und konnten bei der Haushaltsaufstellung 2018 auch noch nicht ausgewiesen werden.

 

Mit dem Bekenntnis, dem Bündnis „Städte Sichere Häfen“ beizutreten (2018/AN/3952 und 2019/BV/0015), hat die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock eindrucksvoll einen verantwortungsvollen und humanitären Umgang mit den, aus Seenot geretteten Menschen, signalisiert. Auf dieser Grundlage wird die Verwaltung gemeinsam mit der Bürgerschaft im Bedarfsfall auch Lösungen bei der praktischen und finanziellen Umsetzung finden.

 

Aus diesen genannten Gründen wird empfohlen, dem Beschussvorschlag zu 2019/AN/0238 – Planungs-, Umsetzungs-, Durchführungsstopp der Aufnahme der Mittelmeermigranten von Thomas Koch (AfD) und Stefan Treichel (AfD) nicht zuzustimmen.

 

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Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.09.2019 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - zur Kenntnis gegeben

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12.09.2019 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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25.09.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben