Stellungnahme - 2019/AN/0217-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 26.08.2019
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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Aug 28, 2019
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Gemäß Antrag vom 14.08.2019, Vorlage 2019/AN/0217, der Fraktionen von CDU/UFR, DIE LINKE.PARTEI, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rostocker Bund/Freie Wähler soll der Oberbürgermeister beauftragt werden, sich mit den Gesellschaftern der Rostocker
Gesellschaft für Tourismus und Marketing GmbH (Rostock Marketing) ins Benehmen zu
setzen, um folgende Änderung im Gesellschaftsvertrag vom 07.10.2016 zu prüfen:
In § 8 - Vorsitzender und Stellvertreter des Aufsichtsrates - wird folgender Absatz 1
gestrichen: „Die Vorsitzende des Aufsichtsrates wird durch einen Vertreter der
Gesellschaft gestellt“.
Dieser wird durch folgenden Passus ersetzt: „Die Vorsitzende/der Vorsitzende des
Aufsichtsrates wird durch eine Vertreterin/einen Vertreter der Hanse- und Universitätsstadt
Rostock gestellt“.
Stellungnahme:
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der § 8 Vorsitzende und Stellvertreter des Aufsichtsrats (1) wie folgt lautet: „Der Vorsitzende des Aufsichtsrates wird durch einen Vertreter der Gesellschafter gestellt.“ Demnach ist anzumerken, dass derzeit der Vorsitzende des Aufsichtsrates von Rostock Marketing durch einen Vertreter der Gesellschafter gestellt wird.
Darüber hinaus ist im dritten Absatz der Sachverhaltsdarstellung anstelle der Gesellschaft für Wirtschafts- und Technologieförderung Rostock GmbH die Rostocker Gesellschaft für Tourismus und Marketing GmbH zu benennen.
Aus der Sicht der Verwaltung kann diesem Antrag zugestimmt werden.
Sofern dem Antrag in der Bürgerschaftssitzung am 28.08.2019 mehrheitlich zugestimmt werden sollte, wird die Verwaltungsspitze die Gespräche mit dem Gesellschafter (RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH) aufnehmen.
Sollten die Gesellschafter dem zustimmen, wird eine Änderung des Gesellschaftsvertrages erfolgen, dieser wird notariell beglaubigt sowie bei der Rechtaufsichtsbehörde angezeigt werden. Dieser Prozess wird einen entsprechenden zeitlichen Rahmen in Anspruch nehmen.
in Vertretung
Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und
erster Stellvertreter des Oberbürgermeistersi