Stellungnahme - 2019/AN/0073-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Gemäß Antrag vom 11.07.2019, Vorlage 2019/AN/0073, der Fraktionen von CDU/UFR, DIE LINKE.PARTEI, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rostocker Bund/Freie Wähler soll der Oberbürgermeister beauftragt werden, sich mit den Gesellschaftern der Gesellschaft für Wirtschafts- und Technologieförderung GmbH (Rostock Business) ins Benehmen zu setzen, um folgende Änderung im Gesellschaftsvertrag vom 02.12.2016 zu prüfen:

In § 10 - Vorsitzende(r) und Stellvertreter(in) des Aufsichtsrates - wird folgender Absatz 1 gestrichen: „Die Vorsitzende/der Vorsitzende des Aufsichtsrates wird durch einen Vertreter der Gesellschaft gestellt“.

Dieser wird durch folgenden Passus ersetzt: „Die Vorsitzende/der Vorsitzende des Aufsichtsrates wird durch eine Vertreterin/einen Vertreter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gestellt“.

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der § 10 Vorsitzende(r) und Stellvertreter(in) des Aufsichtsrats (1) wie folgt lautet: „Die Vorsitzende/der Vorsitzende des Aufsichtsrates wird durch einen Vertreter der Gesellschafter gestellt.“ Demnach ist anzumerken, dass derzeit der Vorsitzende des Aufsichtsrates von Gesellschaft für Wirtschafts- und Technologieförderung GmbH (Rostock Business) durch einen Vertreter der Gesellschafter gestellt wird.


Seitens der Verwaltung kann diesem Antrag zugestimmt werden.

Sofern dem Antrag in der Bürgerschaftssitzung am 28.08.2019 mehrheitlich zugestimmt werden sollte, wird die Verwaltungsspitze die Gespräche mit den Gesellschaftern (RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH, WIRO Wohnen in Rostock GmbH, Rostock Port GmbH) aufnehmen.

Sollten die Gesellschafter dem zustimmen, wird eine Änderung des Gesellschaftsvertrages erfolgen, dieser wird notariell beglaubigt sowie bei der Rechtaufsichtsbehörde angezeigt werden. Dieser Prozess wird einen entsprechenden zeitlichen Rahmen in Anspruch nehmen.

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Beschlüsse

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28.08.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben