Stellungnahme - 2019/AN/0209-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Nach § 1 (6) BNatSchG besteht eine gesetzliche Verpflichtung, Freiräume im besiedelten und siedlungsnahen Bereich einschließlich ihrer Bestandteile, wie Parkanlagen, großflächige Grünanlagen und Grünzüge, Wälder und Waldränder, Bäume und Gehölzstrukturen, Fluss- und Bachläufe mit ihren Uferzonen, stehende Gewässer, Naturerfahrungsräume sowie gartenbau- und landwirtschaftlich genutzte Flächen zu erhalten und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, neu zu schaffen.

Der Aspekt Klimawandel erfordert neue kommunale Strategien.

 

Bereits im Januar 2018 wurde, parallel zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans, mit der Erarbeitung eines „Umwelt- und Freiraumkonzeptes“ (UFK) für die Hanse- und  Universitätsstadt Rostock begonnen. Voraussichtlicher Bearbeitungszeitraum 2018 bis 2020. Das Konzept ist der Bürgerschaft vor der Endfassung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans zum Beschluss vorzulegen.

 

Es ist, ausgehend von einer stadtweiten sowie einer stadtbereichsbezogenen Analyse, auf die Freiräume der Hanse- und  Universitätsstadt Rostock gerichtet.

 

Bei dem derzeitigen baulichen Entwicklungsdruck und insbesondere auch unter  Berücksichtigung der Anpassung an die Folgen des Klimawandels soll die Möglichkeit genutzt werden, umwelt- und naturschutzfachliche Zielsetzungen für die verbliebenen Nichtbauflächen in einem Fachplan zusammenzuführen.

 

Es geht dabei um die Sicherung und Entwicklung von ausreichend dimensionierten Grün- und Freiräumen, an den örtlichen Gegebenheiten und Bedarfen (u.a. bezogen auf die Bevölkerungsdichte) ausgerichtet – für eine an der Nachhaltigkeit orientierte Stadtentwicklung.


In diesem Zusammenhang werden u.a. auch die Klimarelevanz der Freiräume, stadtregionale und lokale Luftaustauschprozesse betrachtet.

 

Das Stadtgrün soll sozialverträglich, im Sinne sozialer Gerechtigkeit und gesundheitsförderlich entwickelt werden, unter besonderer Berücksichtigung der Erreichbarkeit und Vernetzung der Grün- und Freiräume. Zum Klimawandel werden die Schwerpunkte thermische Belastung /Hitze sowie Extremniederschlag bearbeitet. Es werden u.a. Handlungsempfehlungen zur Gestaltung der Freiräume hinsichtlich des Grünvolumens gegeben.

 

Als ein Baustein wurden im Vorfeld der Erarbeitung des Umwelt- und Freiraumkonzeptes in Zusammenarbeit mit dem Steinbeis Transferzentrum (STZ) Geoinformatik Rostock alle vorhandenen Gründächer auf der Grundlage aktueller multispektraler Luftbilddaten der Landesvermessung aus dem Sommer 2016 und Gebäudeumringe des Stadtmessungsamts erfasst und kategorisiert. Eine weiterführende Potenzialanalyse stellt die Anzahl der zu überprüfenden Gebäude und als Gründächer in Frage kommenden Objekte in der Stadt dar. Die Verwendung der Daten erfolgt im Rahmen der Umwelt- und Freiraumplanung und der verbindlichen Bauleitplanung (Festsetzungen), insbes. zur Berücksichtigung der Aspekte Regenwasserrückhalt, sommerliche Hitzeabwehr, Artenvielfalt.

 

Dach- und Fassadenbegrünungen werden darüber hinaus bereits im Rahmen der Aufstellung von Bebauungsplänen planungsrechtlich verstärkt über Festsetzungen eingefordert.

 

Seit 2010 wird die „Rostocker Straßenbaumliste“ vom Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege erstellt und nach Bedarf jeweils aktualisiert. Ziel ist, eine möglichst aktuelle Empfehlung bezüglich geeigneter Baumarten und -sorten für die umzusetzenden Baumpflanzungen in Rostock zu geben.

 

Ausgangspunkt sind sowohl bewährte, als auch neue Baumschulangebote. Auswahlkriterien für die Aufnahme in die Liste sind vor allem die sich stetig verändernden innerstädtischen Standortbedingungen, klimatische Tendenzen sowie Entwicklungen bezüglich des Befalls mit Krankheiten und Schädlingen.

 

Festgestellten Nichteignungen soll durch gezielte Tests neuer Arten und Sorten - bei gleichzeitiger Erhöhung der gestalterischen und ökologischen Vielfalt - begegnet werden. Neben eigenen Erfahrungen und Feststellungen sowie Literaturrecherchen fließen vor allem Erkenntnisse aus dem bundesweiten Vergleichsring des ‚Arbeitskreises Stadtbäume‘ bei der GALK ein.

 

Tabelle 1 der Liste enthält die nach derzeitigem Erkenntnisstand geeigneten Arten und Sorten. In Tabelle 2 werden jene Baumarten/–sorten aufgeführt, die in Rostock erstmalig gepflanzt wurden und sich z. Zt. in einer Testphase befinden. Der Vermerk „GALK“ steht für den Straßenbaumtest II des ‚Arbeitskreises Stadtbäume‘ der GALK. Hierfür werden die Jungbäume in den Teilnehmerstädten regelmäßig nach ausgewählten Kriterien bonitiert, um festzustellen, inwieweit sie als Straßenbäume geeignet sind.

 

Es werden auch künftig weitere Baumarten und Baumsorten getestet. Die Ergebnisse werden dann in der vorgenannten Liste kontinuierlich ergänzt.

 

2016 wurde eine Zwischenauswertung vom ‚AK Stadtbäume‘ für den GALK Straßenbaumtest vorgenommen, die eine Aussage zur Eignung zehn unterschiedlicher Baumsorten trifft.

 


Die aktuellen Empfehlungen bezüglich geeigneter Baumarten und -sorten für die umzusetzenden Baumpflanzungen werden in den jeweiligen Vorhaben in der Stadt berücksichtigt bzw. fließen in die Pflanzlisten bei der Aufstellung der Bebauungspläne ein. Ziel der Grünordnungsplanung ist dabei grundsätzlich, einen Höchstanteil der Bäume zu erhalten bzw. an Neupflanzungen vorzusehen sowohl aus Gründen der Kompensation als auch der Gestaltung, Lebensqualität und Klimarelevanz.

 

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Holger Matthäus

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Beschlüsse

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05.09.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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18.09.2019 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

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19.09.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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25.09.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben