Antrag - 2019/AN/0251

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird aufgefordert folgendes Bauvorhaben im Rahmen einer ersten groben Machtbarkeitsanalyse und Kostenschätzung zu prüfen:

 

Erweiterung der Grundschule „Juri-Gagarin“, Joseph-Herzfeld-Str. 19 durch 2-geschossigen Schul- und Hortneubau auf dem Gelände der Grundschule für rund 3,3 Millionen Euro im Jahr 2020 zur Schaffung neuer ausreichender Schul-, Hort- und Essensräume.

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Sachverhalt:

 

Zur Erfüllung gesetzlicher Mindestanforderungen an Barrierefreiheit sowie zur Absicherung der fehlenden Raumkapazität zur Essensversorgung der Grundschüler soll ein Neubau auf dem Gelände der Grundschule „Juri-Gagarin“ in der Joseph-Herzfeld-Str. 19 durchgeführt werden. Dieser soll gleichzeitig für die Bereitstellung der notwendigen Raumkapazitäten für den Schul- und Hortbetrieb dienen. Aktuell müssen knapp 170 Kinder zum Mittagessen in Container außerhalb des Schulgebäudes hinter einer Fahrbahn, die Kinder oft auf eigene Gefahr überqueren müssen, gehen. Die „Essenszelle“ des Containers ist mit maximal 30 Essensplätzen ausgestattet. Die Kinder essen in Etappen, die letzten bekommen ihren Mittag erst kurz vor 15 Uhr. Außerdem sind die knapp 50 Kinder aus Platznot auf weitere Container außerhalb des Schulgeländes mit Klassenräumen angewiesen. Die Lehrer und die Pädagogen machen zwar bereits alles möglich, um den Alltag der Kinder in Containern zu verschönern und die Gefahr der Fahrbahnüberquerung der Grundschüler zu minimieren, aber deren Belastung liegt schon weit über den vorstellbaren Grenzen des gesunden Menschenverstandes.

 

Das Investitionsprogramm zum Finanzplan für das Jahr 2019 für Eigenbetriebe der KOE beinhaltet keine Erweiterung der Grundschule „Juri Gagarin“. Dem zuständigen Amt für Schule, Hochschule und Sport ist die jetzige Situation, Prognoseentwicklung sowie Empfehlung des Ortsamtes Mitte aus dem Jahr 2015 über zwingend erforderliche kapazitätsmäßige Erweiterung des Schulraumbestandes bekannt.


Ein sehr ähnlicher Sanierungs- und Erweiterungskonzept von der Schule „Lütt Matten“ in Lütten Klein, kann jederzeit angewendet werden.

 

Ein Neubau in den nächsten 4 Jahren sei aber laut Amtsleiter ‚nicht vernünftig‘.

 

Eine stichprobenartige Umfrage im Rahmen einer Bürgerbegehren Initiative in der Südstadt hat eine sehr hohe Einwilligung/Eiverständnisbereitschaft gezeigt. Innerhalb einer kurzen Zeit konnten knapp 700 Unterschriften gesammelt werden. Die Einwohner des Ortsteils Südstadt kennen die Zustände der Schule und wünschen dringenden Raumbedarf des Schülerhortes und der Grundschule.

 

Neben der Schaffung von Übergangslösungen, sehen wir folgende Vorteile einer Erweiterung der Grundschule durch Schul- und Hortneubau auf dem Gelände der Grundschule:

 

1. Schaffung von mindestens 3-4 Räumen bzw. Klassenzimmern je Etage, nebst Nebenräumen (Gruppenräume) ist an diesem Standort möglich.

 

2. Der Hort verbleibt komplett mit allen Klassen auf dem Schulgelände und hätte die Möglichkeit, alle schöne pädagogische Konzepte anzuwenden.
 

3. Ein Neubau berücksichtigt in der baulichen Gestaltung den Bildungsplan des Landes und kann behindertengerecht gestaltet werden.
 

4. Die Stadt investiert in eigenen Grund- und Boden mit maximalem Raumgewinn bei vertretbarem Verlust von Freiflächen.
 

5. Der Neubau passt sich in und an die Umgebungsbebauung an.
 

6. Der Planungskonzept der Grundschule „Lütt Matten“ kann laut Amtsleiters fast komplett übernommen werden. Die Schulen sind identisch.
 

7. Die Investition kann sich den Bedürfnissen der Schule im Sinne einer Ganztagsschule anpassen. Ganztageskonzepte sind besonders notwendig, wenn es um die Kinder mit Behinderungen geht.
 

8. Der erzielte Raumgewinn verschafft Möglichkeiten zur Unterbringung eines Speiseraumes und einer Lehrküche.
 

9. Ein Erweiterungsbau/Neubau ist die schnellste Realisierungsmöglichkeit mit maximalem Raumgewinn, ohne langwierige Verhandlungen über bebauten Grundstückserwerb und dessen Nutzungsänderung.
 

10. Die Investition erspart der Stadt die Aufstellung eines eventuell notwendigen Bebauungsplanes bei Grundstücksneuerwerb.
 

11. Der Neubau kann bei guter Planung und Ablauforganisation binnen einem Schuljahr einschließlich der Ferien fertig gestellt werden.

 

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Möglichkeit von Zuschüssen durch Land und/oder Bund für diese Bau-Maßnahme zu prüfen.  Zur Finanzierung könnten ¾ das Mittel aus Förderprogrammen wie EFRE- und KlnvFG (1) (2) beantragt werden. Die Restfinanzierung könnte über Kredite und Eigenmitteln der KOE erfolgen. Die Investitionskosten werden bei der jährlichen Kalkulation des Nutzungsentgeltes gegenüber der Hansestadt Rostock berücksichtigt.

 

Uns, Stefan Treichel und Thomas Koch ist es sehr wohl bewusst, dass diese Investition die Stadt finanziell belastet.

 

Wir sehen aber die notwendige Neuverschuldung für dieses Vorhaben als gerechtfertigt an, da diese Verschuldung direkt der nächsten Generation zu Gute kommt und den Schulstandort Juri-Gagarin nachhaltig über alle Schularten zukunftsfähig macht. 

 

Ein moderner, sicherer Schulstandort kann darüber hinaus die Weiterentwicklung Rostocks als Wohn- und Wirtschaftsstandort positiv beeinflussen.

 

Wir bitten unseren Antrag schnellstmöglich in den zuständigen Ausschüssen zu beraten.

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Beschlüsse

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11.09.2019 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - abgelehnt

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12.09.2019 - Finanzausschuss - abgelehnt

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24.09.2019 - Bau- und Planungsausschuss - abgelehnt

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25.09.2019 - Bürgerschaft - abgelehnt