Antrag - 2019/AN/0235
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitzende der Fraktionen der SPD und DIE LINKE.PARTEI
Kein Haushaltsausgleich durch Veräußerungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage überwiesen)
- Vorlage freigegeben:
- 22.08.2019
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion der SPD
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst; Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Aug 28, 2019
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Sep 25, 2019
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Nov 6, 2019
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt dafür zu sorgen, dass städtische Unternehmen keine Vermögenswerte veräußern mit dem Ziel der Ausschüttung der Verkaufserlöse an den städtischen Haushalt.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Haushaltsplanentwurf 2020/2021 nur solche Gewinnausschüttungen städtischer Unternehmen einzuplanen, die nicht auf der Veräußerung von Vermögenswerten dieser Unternehmen beruhen.
Sachverhalt:
In den vergangenen Jahren wurde die Entschuldung Rostocks ohne die Veräußerung wesentlicher Vermögenswerte der Stadt und ihrer Beteilgungsunternehmen bewerkstelligt. Das soll auch so bleiben. Mit jeder Veräußerung steigt die Gefahr des Verlusts von Steuerungsmöglichkeiten. Besonders deutlich wurde dies am Beispiel derjenigen Städte und Gemeinden, die ihren Schuldenabbau über die Veräußerung kommunalen Wohnungsbestandes betrieben haben.
Nov 6, 2019 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass städtische Unternehmen keine Vermögenswerte veräußern mit dem Ziel der Ausschüttung der Verkaufserlöse an den städtischen Haushalt.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Haushaltsplanentwurf 2020/2021 nur solche Gewinnausschüttungen städtischer Unternehmen einzuplanen, die nicht auf der Veräußerung von Vermögenswerten dieser Unternehmen beruhen.
Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2019/AN/0235-03 (ÄA) (s. TOP 8.3.2)
entfällt die Abstimmung zum Antrag.
Beschluss Nr. 2019/AN/0235:
Die Rostocker Bürgerschaft bekennt sich zu dem Grundsatz, kommunales Eigentum auch für künftige Generationen zu erhalten und zu stärken. Daher wird der Oberbürgermeister beauftragt,
1. dafür zu sorgen, dass städtische Unternehmen keine Vermögenswerte veräußern mit dem Ziel der außerplanmäßigen Ausschüttung der Verkaufserlöse an den städtischen Haushalt,
2. im Haushaltsplanentwurf 2020/2021 nach Möglichkeit nur solche Gewinnausschüttungen städtischer Unternehmen einzuplanen, die nicht auf der Veräußerung von Vermögenswerten dieser Unternehmen beruhen,
3. auf die städtischen Unternehmen und Beteiligungen einzuwirken, Alternativen zum Verkauf von Vermögenswerten wie Vermietung, Verpachtung sowie Vergabe von Erbbaurechten stärker zu nutzen. Dazu sind entsprechende Vereinbarungen mit den städtischen Unternehmen zu treffen,
4. der Bürgerschaft Gesellschaftsverträge vorzulegen, die ein Zustimmungserfordernis durch den Aufsichtsrat für den Verkauf von Grundstücken und Immobilien ab einer angemessenen Wertgrenze aufnehmen, zum Beispiel ab einer Summe von 100.000 EUR für Grundstücksverkäufe und 250.000 EUR für Immobilienverkäufe.
Die Vereinbarungen und Änderungsvorschläge für die Gesellschaftsverträge sind der Bürgerschaft bis Mai 2020 zum Beschluss vorzulegen.
Ausschüttungen städtischer Unternehmen sollen grundsätzlich maßvoll erfolgen, insbesondere sind die Eigenkapitalquote und zukünftige Investitionsvorhaben zu berücksichtigen und eine ausreichende Eigenkapitalausstattung sicher zu stellen.