Stellungnahme - 2019/AN/0066-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Verwaltung berücksichtigt in ihren Planungen und Konzepten, Aktivitäten und Beteiligungen bereits die globalen Nachhaltigkeitsziele, die in ihrer früheren Fassung auch in den Leitlinien zur Stadtentwicklung Eingang gefunden haben. Entsprechend verkörpern die Leitlinien zur Stadtentwicklung die Nachhaltigkeitsstrategie der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Die hierin benannte Querschnittsaufgabe „Auf nachhaltige Entwicklung setzen“ ist für alle Leitlinien verbindlich.

 

Zudem hat die Hanse- und Universitätsstadt Rostock Anfang 2019 einen Indikatorenkatalog herausgegeben, der die Umsetzung der Leitlinien anhand ausgewählter Indikatoren darstellt. Ein Nachhaltigkeitsbericht zur Auswertung der Entwicklungen wird gegenwärtig erarbeitet. Damit verfügt die HRO bereits heute über entsprechende Papiere, die sich mit dem Thema „Nachhaltigkeit“ auseinandersetzen. Die Erarbeitung eines neuen Strategiepapiers ist demzufolge entbehrlich. Vielmehr sollte das Thema „Nachhaltigkeit“ auch weiterhin in den Leitlinien zur Stadtentwicklung übergeordnet verankert und vertiefend dargestellt werden. Dazu sind sowohl die Leitlinien als auch die Indikatoren kontinuierlich zu überprüfen und an die Erfordernisse einer nachhaltigen Stadtentwicklung anzupassen.

 

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass der Prozess zur Erarbeitung einer möglichen Nachhaltigkeitsstrategie einschließlich der Öffentlichkeitsbeteiligung  aufgrund der gegenwärtig laufenden Arbeitsprozesse zu wichtigen gesamtstädtischen Planungen wie zum Flächennutzungsplan und seinen Fachkonzepten (z.B. Umwelt- und Freiraumkonzept) durch die Verwaltung selbst derzeit personell nicht zu leisten ist. Die bisherige Arbeit sowie Öffentlichkeitsbeteiligung am Zukunftsplan-Prozess (Flächennutzungsplan) hat außerdem gezeigt, dass nur durch eine externe fachliche Begleitung ein solcher Prozess durchzuführen wäre.

 

Das Beispiel Arnsberg mit seiner Bearbeitungszeit von ca. zweieinhalb Jahren mit intensiver externer Begleitung im Rahmen eines Förderprojektes belegt dies deutlich.

 

Daher wird eingeschätzt, dass die eigenständige Erarbeitung einer Nachhaltigkeits-strategie einschließlich der Öffentlichkeitsbeteiligung nur durch die fachliche Bearbeitung durch ein externes Büro möglich wäre.

 

Die Prozessdauer selbst (ohne Ausschreibungsverfahren für die Beauftragungen) wird voraussichtlich 1-2 Jahre in Anspruch nehmen. Die Kosten sind hierbei auf rund 200.000 Euro zu schätzen (ca. 100.000 Euro für die fachliche Erarbeitung sowie ca. 100.000 Euro für die Öffentlichkeitsbeteiligung).

 

Aus den genannten Gründen empfiehlt die Verwaltung bei der Fortschreibung der Leitlinien zur Stadtentwicklung den Themenbereich Nachhaltigkeit verstärkt zu integrieren bzw. hervorzuheben und von der Erarbeitung einer separaten Nachhaltigkeitsstrategie abzusehen.

 

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in Vertretung

 

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und

1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

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Beschlüsse

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22.08.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

28.08.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben