Beschlussvorlage - 2019/BV/0189
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019 in dem Produktkonto 26101.54110000/74110000 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen - Volkstheater Rostock GmbH (VTR) inHöhe von 861.500,00 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 12.08.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Steuerung
- Beteiligt:
- Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Aug 15, 2019
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Aug 28, 2019
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019 in dem Produktkonto 26101.54110000/74110000 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen – Volkstheater Rostock GmbH (VTR) in Höhe von 861.500,00 EUR wird erteilt.
Die Deckung in Höhe von 861.500,00 EUR erfolgt in Höhe von 615.000,00 EUR aus überplanmäßigen Erträgen/Einzahlungen aus verbundenen Unternehmen (RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH) des Produktes 54701.47300000/67300000.
Die Deckung in Höhe von 246.500,00 EUR erfolgt aus Minderaufwendungen/-auszahlungen bei Zinsaufwendungen des Produktes 61201.57514000/77514000.
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 4 Ziff.2 KV M-V in Verbindung mit § 6 Abs. 4 Ziff. 1 Hauptsatzung der HRO
bereits gefasste Beschlüsse:
Beschluss des Hauptausschusses Nr. 2019/BV/4625 vom 07.05.2019
Sachverhalt:
Am 12.06.2018 wurde zwischen den Theaterträgern sowie den Intendanten der Theater und der Ministerpräsidentin und den Ministerien für Bildung, Wissen und Kultur sowie dem Finanzministerium der Theaterpakt geschlossen.
Der Theaterpakt ist eine Absichtserklärung zur Finanzierung der Mehrspartentheater für den Zeitraum 2018 bis 2028. Mit der Absichtserklärung wird die Zielstellung verbunden, vielfältige und hochwertige Theaterangebote an allen bisherigen Standorten zu sichern und dafür nachhaltige und finanzierbare Strukturen zu schaffen, in denen eine dem Flächentarif annähernde Bezahlung möglich ist.
Die Absichtserklärung war zu konkretisieren.
Mit der Vorlage Nr. 2019/IV/4665 wurde die Bürgerschaft am 15.05.2019 über das Ergebnis der Verhandlungen mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern vom 09.05.2019 zur Untersetzung des Theaterpaktes für die Mehrspartentheater des Landes Mecklenburg-Vorpommern informiert.
In der Vorlage wurden die für das Volkstheater ausgehandelten Theaterzuschüsse des Landes (8.950 TEUR) und der Stadt (9.313 TEUR) für das Jahr 2019 sowie die vereinbarte Nachzahlung (Land: 90 TEUR; Stadt: 74 TEUR) für das Jahr 2018 bekannt gegeben.
Vor diesem Hintergrund ist durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock der Volkstheater Rostock GmbH im Jahr 2019 vereinbarungsgemäß für den laufenden Geschäftsbetrieb ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 9.387 TEUR zu zahlen.
Unter Berücksichtigung der Entscheidung zur Beschlussvorlage Nr. 2019/BV/4625 „Überplanmäßigen Bewilligung für die Volkstheater Rostock GmbH“ vom 07.05.2019 hat sich der Haushaltsansatz der Hanse- und Universitätsstadt Rostock des Jahres 2019 für das Produktkonto 26101.54110000/74110000 bereits von 8.400 TEUR auf 8.525 TEUR erhöht. Damit besteht noch ein Fehlbedarf in Höhe rund 862 TEUR.
Der vorläufige Zuwendungsbescheid des Landes zur Theaterfinanzierung des Jahres 2019 legt in einer Nebenbestimmung fest, dass die Hanse- und Universitätsstadt Rostock bis zum 21.09.2019 und damit vor Auszahlung der 4. Rate einen von der Gesellschafterversammlung beschlossenen Wirtschaftsplan einreicht (Bedingung zur Auszahlung).
In der Folge hat die Volkstheater Rostock GmbH den Wirtschaftsplan des Jahres 2019 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Verhandlungen zum Theaterpakt vom 09.05.2019 fortgeschrieben und der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 27.06.2019 diesen der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung empfohlen.
Der Oberbürgermeister kann der vorgelegten Fortschreibung zur Wirtschaftsplanung 2019 der Volkstheater Rostock GmbH in seiner Funktion als Vertreter der Gesellschafterin Hanse- und Universitätsstadt Rostock nicht zustimmen, wenn die Zuschussansätze im Wirtschaftsplan der VTR und im Haushaltsplan der Stadt nicht übereinstimmen.
Eine fehlende Zustimmung des Gesellschaftervertreters zur Fortschreibung der Wirtschaftsplanung 2019 der VTR hätte zur Folge, dass die Auszahlung der 4. Rate des vorläufigen Zuwendungsbescheides des Landes (1.160.263,93 EUR) gefährdet wird.
Zudem werden die Mitarbeiter/-innen entsprechend der aktuell gültigen Tarifverträge, einschließlich des bestehenden Haustarifvertrages mit der Norddeutschen Philharmonie bis 31.07.2020 und der tatsächlich regelmäßig aktuellen Größe des Klangkörpers, tarifgerecht vergütet. Das ist Vereinbarungsbestandteil des zwischen dem Land und der Stadt vereinbarten Theaterpaktes. Hinzu kommt der mit dem Land abgestimmte Aufbau der Mitarbeiteranzahl zur Sicherstellung der Funktionalität des Theaters.
Diese Maßnahmen begründen im Wesentlichen den höheren Zuschussbedarf.
Bei der Vereinbarung der Zuschusshöhen war den Vertragspartnern bewusst, dass es bis zum Jahr 2028 (Laufzeit des Theaterpaktes) in einigen Jahren zu Jahresüberschüssen kommen kann. Für diesen Fall wurde festgelegt, dass nicht benötigte Zuschüsse in eine Rücklage gestellt werden können. Sollte die Rücklage im Laufe der Zeit 3 Mio. EUR überschreiten, werden sich die Parteien des Theaterpaktes dazu abstimmen.
Im Jahr 2019 wird es nach der von der VTR GmbH fortgeschrieben Wirtschaftsplanung 2019 voraussichtlich zu einem Jahresüberschuss in Höhe von 792 TEUR kommen. Ursache für das Ergebnis sind die von den Vertragspartnern zu leistende Zuschusshöhe und die Maßnahmen, die sich aufgrund des Zeitverzuges beim Abschluss des Theaterpaktes, nicht mehr oder nur zeitlich verzögert in 2019 umsetzen lassen. Es ist vorgesehen, aus dem Jahresüberschuss den Verlust des Vorjahres (4 TEUR) zu decken und den verbleibenden Betrag, wie mit dem Land besprochen in eine Rücklage zu stellen.
Aus diesem Grund soll der Ansatz für den Zuschuss der VTR bei den Aufwendungen und Auszahlungen im Kernaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock von 8.525.000,00 EUR um 861.500,00 EUR auf 9.386.500,00 EUR steigen und damit die Voraussetzung zur Beschlussfassung der Fortschreibung des Wirtschaftsplanes der VTR für das Jahr 2019 geschaffen werden.
Die Auswirkungen der Entscheidung werden nachfolgend dargestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 15
Ergebnishaushalt in EUR
Nr. gemäß § 4 (10) i.V.m. §2 (1) GemHVO-Doppik | Bezeichnung | Gesamt- ermächtigung | Verfügbar | zu bewilligender Mehrbedarf |
11 | Summe der ordentlichen Erträge |
41.701.200,00 |
28.125.361,00 |
- |
21 | Summe der ordentlichen Aufwendungen |
32.098.200,00 |
13.655.388,00 |
861.500,00
|
22 |
Ordentliches Ergebnis (11-21) |
9.603.000,00
|
14.469.974,00
|
861.500,00
|
Finanzhaushalt in EUR
Nr. gemäß § 4 (12) i.V.m. § 3 (1) GemHVO-Doppik | Bezeichnung | Gesamt-ermächtigung | Verfügbar | zu bewilligender Mehrbedarf |
10 | Summe der ordentlichen Einzahlungen |
40.705.200,00
|
24.629.361,00 |
- |
18 | Summe der ordentlichen Auszahlungen |
34.598.200,00 |
16.115.786,00 |
861.500,00 |
19 | Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (10-18) |
6.107.000,00
|
8.513.575 |
861.500,00
|
- Mehraufwendungen/-auszahlungen Produkt: 26101
Bezeichnung:
Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen
Produktsachkonto | Bezeichnung | Über-/außerplanmäßig zu bewilligender Betrag (EUR) | |
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| Ergebnishaushalt Aufwand | Finanzhaushalt Auszahlung |
26101.54110000 | Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen
|
861.500,00 |
|
26101.74110000 | Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an verbundene Unternehmen
|
|
861.500,00 |
|
| 861.500,00 | 861.500,00 |
Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/- auszahlungen
unabweisbar: Ohne Zuschusserhöhung droht Verlust, der aus eigener Kraft von der VTR
nicht gedeckt werden kann
unvorhersehbar: Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfes 2018/2019 war der Abschluss des Theaterpaktes nicht vorhersehbar.
Überschreitung des Teilhaushaltes:
Bei den geplanten Erträgen und Einzahlungen des Teilhaushaltes 15 handelt es sich im Wesentlichen um die Jahresüberschüsse der kommunalen Gesellschaften, die im Jahr 2018 erwirtschaftet wurden und über deren Verwendung die Gesellschafterversammlung
im Jahr 2019 nach Vorlage des vom Wirtschaftsprüfer testierten Jahresabschlusses entscheidet. Die Jahresabschlüsse sind bei einer GmbH bis zum 31.03. des Folgejahres aufzustellen. Damit ist bekannt, dass sich die geplanten Erträge und Einzahlungen nur bei der RVV erhöhen werden.
Die geplanten Aufwendungen und Auszahlungen betreffen die Zuschussunternehmen, die unterjährig Liquiditätszuschüsse erhalten. Auch hier ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu erkennen, dass die geplanten Beträge nicht benötigt werden und Einsparungen erzielt werden können.
Damit kann der unabweisbare und unvorhersehbare Mehrbedarf nicht aus dem Teilhaushalt 15 vollständig gedeckt werden.
Nachweis der Deckung
- Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen/-auszahlungen in Höhe von 615.000,00 EUR
Teilhaushalt: 15 Produkt: 54701 Bezeichnung: RVV
| Ergebnishaushalt | Finanzhaushalt | |
Produktsachkonto | 47300000 | 67300000 | |
Bezeichnung | Finanzerträge aus Verbundenen Unternehmen | Finanzerlöse aus Verbundenen Unternehmen
| |
Ansatz |
| 800.000,00 | 800.000,00 |
über-/außerplanmäßige Erträge/Einzahlungen | +/- | 1.000.000,00 | 1.000.000,00 |
AO | - |
|
|
Aufträge | - |
|
|
bereitgestellt für Deckungskreis | - | 385.000,00 | 385.000,00 |
noch verfügbar | = | 615.000,00 | 615.000,00 |
Als Deckungsmittel einzusetzen |
| 615.000,00 | 615.000,00 |
Begründung der Deckung:
Gemäß Gesellschafterbeschluss erfolgte die Auszahlung in Höhe von 1.000.000,00 EUR aus dem Gewinn des Jahres 2017 nicht im Jahr 2018 sondern zum 28.02.2019.
Berechnung:EH in EUR FH in EUR
Mehrertrag/Mehreinzahlung 1.000.000,00 1.000.000,00
Bereits als Deckung verwendete Beträge
- Ausgleich der Verluste an den
Verkehrsverbund Warnow 200.000,00 200.000,00
- kostenloses Schülerticket 60.000,00 60.000,00
- VTR/Erhaltung der Tanzsparte 125.000,00 125.000,00
Noch zur Verfügung stehende Mittel für
das Haushaltsjahr 2019 615.000,00 615.000,00
- Nachweis der Deckung durch Minderaufwendungen/- auszahlungen in Höhe von 246.500,00 EUR
Teilhaushalt: 20
Produkt: 61201Bezeichnung: sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
| Ergebnishaushalt | Finanzhaushalt | |
Produktsachkonto | 57514000 | 77514000 | |
Bezeichnung | Zinsaufwendungen und sonstige Finanzaufwendungen | Zinsauszahlungen und sonstige Finanzauszahlungen | |
Ansatz |
| 1.045.000,00 | 1.045.000,00 |
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen | +/- |
|
|
AO | - | 215.606,51 | 240.057,58 |
Aufträge | - |
|
|
bereits gestellt für Deckungskreis | - |
|
|
noch verfügbar | = | 829.393,49 | 804.942,42 |
Als Deckungsmittel einzusetzen |
| 246.500,00 | 246.500,00 |
Begründung der Deckung
Die für 2019 geplante Kreditneuaufnahme wird frühestens zum Ende des Jahres erfolgen, damit reduzieren sich die entsprechend geplanten Kapitaldienste.
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
|
12,6 MB
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