Beschlussvorlage - 2019/BV/0117
Grunddaten
- Betreff:
-
Ergänzung des Beschlusses Nr. 2018/BV/3452
Haushaltssatzung des städtebaulichen Sondervermögens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock - Fördergebiet Lichtenhagen für das Haushaltsjahr 2019 mit dem Haushaltsplan und den Anlagen (Band IV)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 01.08.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmereiamt
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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Aug 22, 2019
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Erledigt
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Ortsbeirat Lichtenhagen (3)
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Vorberatung
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Aug 27, 2019
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Sep 12, 2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Sep 17, 2019
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Sep 25, 2019
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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 3 Nr. 8, § 45, § 64 Abs. 2 der Kommunalverfassung des
Landes Mecklenburg-Vorpommern
bereits gefasste Beschlüsse:
Nr. 2018/BV/3452 der Bürgerschaft vom 11.04.2018
Grundlage:
Für städtebauliche Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen im Sinne des besonderen Städtebaurechts nach dem Baugesetzbuch ist gemäß § 64 Abs. 2 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern eine Sonderrechnung zu führen. Dabei ist für jede städtebauliche Gesamtmaßnahme ein Sondervermögen der Gemeinde zu bilden.
Die Hansestadt Rostock hat derzeit 5 städtebauliche Gesamtmaßnahmen:
- Sanierungsgebiet „Stadtzentrum Rostock“
- „Fördergebiet Dierkow“
- „Fördergebiet Toitenwinkel“
- „Fördergebiet Groß Klein“
- „Fördergebiet Schmarl“.
Die Gesamtmaßnahme Fördergebiet „Lichtenhagen“ wird 2019 in das Programm zur Förderung von Stadtteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf – „Die soziale Stadt“ aufgenommen.
Sachverhalt:
Die Antragsstellung für die Städtebauliche Gesamtmaßnahme Fördergebiet „Lichtenhagen“ (bis Programmjahr 2023) ist bei der Haushaltsplanung 2019 entsprechend zu berücksichtigen.
Die Fördermittel eines Programmjahres werden grundsätzlich entsprechend
der 5-jährigen Kassenwirksamkeit zur Verfügung gestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Grundsätzliches:
Im Band IV sind die Haushaltspläne und Anlagen der städtebaulichen Sondervermögen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Haushaltsjahr 2019 mit ihren finanziellen Auswirkungen enthalten.
Die Finanzierung der städtebaulichen Sondervermögen erfolgt über Städtebauförderungsmittel von Bund/Land/Gemeinde, zusätzliche Eigenmittel der Gemeinde, Umverteilungen zwischen den städtebaulichen Sondervermögen sowie Beteiligung Dritter.
Die Eigenmittel der Gemeinde zur Finanzierung der städtebaulichen Sondervermögen werden:
- im Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock unter dem Produkt 51106 – Durchführung städtebaulicher Maßnahmen als Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Sondervermögen mit Sonderrechnung und als Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände sowie
- im Wirtschaftsplan 2020 des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“
geplant.
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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802,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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4,9 MB
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