Beschlussvorlage - 2019/BV/0105
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlag für die Entsendung der Vertreter des Warnow-Wasser- und Abwasserverbandes (WWAV) für den Aufsichtsrat der Nordwasser GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 29.07.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Aug 28, 2019
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Beschlussvorschriften:
§ 71 i.V.m. § 32 der Kommunalverfassung M-V
§ 9 (1) Gesellschaftsvertrag der Nordwasser GmbH
§ 12 Abs. 2 Ziffer 22 der Verbandssatzung des WWAV
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
Der § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Nordwasser GmbH regelt im Folgenden:
„Der Aufsichtsrat besteht aus bis zu zwölf (12) Mitgliedern. Das Entsendungsrecht steht dem WWAV für bis zu vier (4) Aufsichtsratsmitglieder, den Gesellschafter der RVV für bis zu vier (4) Aufsichtsratsmitglieder und, sobald die Gesellschaft mehr als 100 Arbeitnehmer hat, der Arbeitnehmervertretung der Gesellschaft, in Anlehnung an das Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat, für bis zu vier (4) Aufsichtsratsmitglieder zu.“
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist Mitglied im WWAV. Der § 12 Abs. 2 Ziffer 22 der Verbandssatzung des WWAV regelt:
„Sie (die Verbandsversammlung) beschließt über Grundsätze und Richtlinien der Tätigkeit des Verbandes, insbesondere über
(...)
22. Wahl und Abberufung von Vertretern des Verbandes in den jeweiligen Aufsichtsräten der Gesellschaften nach § 4 Abs. 7.“
Durch die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind der Verbandsversammlung des WWAV zwei (2) Mitglieder für den Aufsichtsrat der Nordwasser GmbH zur Wahl vorzuschlagen. Die Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt durch die Verbandsversammlung des WWAV.
Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 07.05.2008 (Beschluss-Nr. 0769/07-BV) sowie mit Änderungen vom 17.03.2010 wurde der Public Corporate Governance Kodex der Hanse- und Universitätsstadt Rostock anerkannt und der Umsetzung zugestimmt. Hierin sind die grundsätzlichen Aufgaben, Rechte und Pflichten der Organe der städtischen Unternehmen geregelt.
Im Teil I Punkt 2.2.5 wird ausgeführt, dass jedes Aufsichtsratsmitglied insgesamt nicht mehr als drei (3) Aufsichtsratsmandate in Gesellschaften wahrnehmen darf.
Aug 28, 2019 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschluss Nr. 2019/BV/0105(- nach Feststellen der Stimmen für die einzelnen
Vorschlagslisten/Änderungsanträge (ÄA) und
Bekanntgabe der Berechnung und der Sitzverteilung
nach dem Verfahren Hare/Niemeyer):
Die Bürgerschaft entsendet zwei Mitglieder als Vorschlag für den WWAV für den Aufsichtsrat der Nordwasser GmbH:
| Vertreter |
für die Fraktion DIE LINKE.PARTEI | Bernhard Fritze |
für die Fraktion CDU/UFR | Martin Lau |