Beschlussvorlage - 2019/BV/0067

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur Freigabe einer außerplanmäßigen investiven Auszahlung im Teilhaushalt 45 für die Sanierung Schiff „Undine“ für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 55.000,00 EUR wird erteilt.

 

Die außerplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme 4552300201800119 Sanierung Schiff „Undine“ in Höhe von 55.000,00 EUR, Produkt 52300 Denkmalpflege, Produktkonto 52300.78850000  (Auszahlungen für Kunstgegenstände und Denkmäler) wird gedeckt durch Minderauszahlungen im Produkt 28.100 Kultur, Maßnahme 41 28100 201400 116 Grundsanierung Matrosendenkmal, Produktkonto 28100.09650000 in Höhe von 55.000 EUR.

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

 

§ 6  Abs. (4) Nr. 2, Hauptsatzung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

Teilhaushalt 45

 

-in EUR-

Nr. gemäß § 4 (12) i.V. m § 3 (1) GemHVO-Doppik

Bezeichnung

Gesamt-

ermächtigung

Verfügbar

Zu bewilligender Mehrbedarf

31

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0

0

0

38

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

3.436.176

3.321.942

55.000

39

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (31-38)

3.436.176

3.321.942

 

 

 

 

  1. Mehrauszahlungen

 

         Produkt: 52300             Bezeichnung: Denkmalpflege

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

45 523 00 201 800 119

Sanierung Schiff „Undine“

Investitionsposition

6

Planungskosten

Finanzauszahlungskonto

78550000

Auszahlungen für Kunstgegenstände und Denkmäler

 

 

-         in EUR  -

Ansatz

 

0

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

0

Über-/außerpl. Auszahlungen

+/-

0

AO

-

0

Aufträge

-

0

Noch verfügbar

=

0

Neue Haushaltsüberschreitung

 

55.000

 

 

 

 

 

 


Begründung der vorgesehenen Mehrauszahlungen

 

Die Projekte „Undine“ und „Matrosendenkmal“ bildeten einen Schwerpunkt in der Arbeitsgruppe „Maritime Meile“ und sollten für die Umsetzung weiter präzisiert werden.

 

Für das Projekt „Undine“ waren für den Haushalt 2018/19 600.000,- EUR veranschlagt worden, die wegen der seitens der Bürgerschaft kritisch betrachteten Eigentümersituation (Verein „Maritimes Erbe“ e. V.) zunächst gesperrt wurden.

 

Für die Umsetzung des Gesamtprojektes sind durch das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern Fördermittel in Aussicht gestellt worden.

 

unabweisbar

 

Der original erhaltene Schiffsrumpf  der „MS Undine“ ist ein wichtiges maritimes Denkmal und steht auf der Denkmalliste der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

Engagierte Vereine haben in der Vergangenheit versucht, den Schiffsrumpf zu erhalten, der Aufwand überstieg jedoch deren finanzielle Möglichkeiten. Um das Denkmal zu retten, hat die Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Dezember 2018 den Schiffsrumpf zum Schrottwert in ihr Eigentum übernommen. Grundlage hierfür ist das Denkmalschutzgesetz

M-V (DSchG). Nach § 16 „haben die unteren Denkmalschutzbehörden (die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist die untere Denkmalschutzbehörde) diejenigen Maßnahmen zu treffen, die ihnen nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheinen, um Denkmale zu schützen, zu erhalten und zu bergen sowie Gefahren von ihnen abzuwenden“.  Nur durch die Übernahme des Schiffes wurde dessen Erhalt gewährleistet.

 

Als Eigentümerin ist die Stadt nun nach § 6 Abs. 1 DSchG verpflichtet, das Denkmal zu erhalten und denkmalgerecht instand zu setzen. In Abs. 4 heißt es: „Werden Denkmale nicht mehr entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung genutzt, ist durch die Eigentümer eine Nutzung abzusichern, die eine möglichst weitgehende Erhaltung der Substanz auf die Dauer gewährleistet.“ Entsprechend dieser gesetzlichen Verpflichtung hat die untere Denkmalschutzbehörde Rostock ein Konzept entwickelt, die Erhalt und Nutzung auf Dauer gewährleistet durch Anlandnahme und Ausbau des Rumpfes für Ausstellungen und Veranstaltungen (siehe Anlage).

 

Um abschätzen zu können, ob die Realisierung dieses Konzeptes technisch möglich ist und welche Kosten es verursacht, sind Planungsleistungen in den Bereichen Schiffbautechnik, Architektur und Gestaltung sowie Tragwerksplanung erforderlich. Es wurden deshalb Angebote für tragwerksplanerische Leistungen für den Schiffsrumpf und für die Gründung am Aufstellort, die architektonische Gestaltung und die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses und einer Kostenschätzung für den schiffbautechnischen Teil eingeholt.

 

Die Ergebnisse dieser Vorarbeiten sind Grundlage für die weitere Entscheidungsfindung.

 

 

unvorhersehbar

 

Die ersten Untersuchungen nach der Übernahme haben ergeben, dass der Rumpf starke Schäden aufweist, die ständig fortschreiten und somit den Erhalt des Denkmals gefährden. Daher ist eine zeitliche Verschiebung der Maßnahme nicht möglich. Zu beachten ist, dass in diesem Jahr die vorbereitenden Planungen durchgeführt werden müssen, um das Schiff im nächsten Jahr zu sanieren und an Land zu stellen.

 

 

2. Nachweis der Deckung durch Minderauszahlungen in Höhe von 55.000 EUR

 

Produkt:    28100                                                     Bezeichung:    Kultur

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

41 28100 201400 116

Grundsanierung Matrosendenkmal

Investitionsposition

2

Grundsanierung

Finanzauszahlungskonto

09650000

Anlagen im Bau – Kunstgegenstände und Denkmäler

 

 

-         in EUR  -

Ansatz

 

0

Reste aus Vorjahren (HAR)

+

573.896,81

Über-/ außerpl. Auszahlungen

+/-

11.725,00

AO

-

 

Aufträge

-

0

Bereitgestellt für Deckungskreis

-

0

Noch verfügbar

=

547.171,81

Als Deckungsmittel einsetzen

 

55.000

 

 

 

Begründung der Minderauszahlungen

 

Aufgrund der Einholung von Gutachten zur Standsicherheit des Denkmals als Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung ist der Bauzeitenplan nicht so einzuhalten wie ursprünglich vorgesehen.  Es ist davon auszugehen, dass die Baugenehmigung in den nächsten Wochen erteilt wird. Anschließend erfolgt die Ausschreibung der Bauleistungen. Gegebenenfalls ist die Maßnahme im Haushalt 2020/2021 neu zu veranschlagen.

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein

 

 

 

 

Reduzieren

Roland Methling

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

15.08.2019 - Kulturausschuss - geändert beschlossen

 

Beschluss mit Änderung:

 

Die Zustimmung zur Freigabe einer außerplanmäßigen investiven Auszahlung im Teilhaushalt 45 für die Sanierung Schiff „Undine“ für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 55.000,00 EUR wird erteilt.

 

Die außerplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme 4552300201800119 Sanierung Schiff „Undine“ in Höhe von 55.000,00 EUR, Produkt 52300 Denkmalpflege, Produktkonto 52300.78850000   (Auszahlungen für Kunstgegenstände und Denkmäler) wird gedeckt durch Minderauszahlungen im Produkt 28.100 Kultur, Maßnahme 41 28100 201400 116 Grundsanierung Matrosendenkmal, Produktkonto 28100.09650000 in Höhe von 55.000 EUR.

 

Die Planungskosten sollen für die Varianten

a) bloßer Erhalt des Denkmals

b) Erhalt und Nutzung des Denkmals

genutzt werden.

 

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

4

 

 

 

Dagegen:

3

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

3

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

15.08.2019 - Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur Freigabe einer außerplanmäßigen investiven Auszahlung  im Teilhaushalt 45 für die Sanierung Schiff „Undine“ für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 55.000,00 EUR wird erteilt.

 

Die außerplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme 4552300201800119 Sanierung Schiff „Undine“ in Höhe von 55.000,00 EUR, Produkt 52300 Denkmalpflege, Produktkonto 52300.78850000   (Auszahlungen für Kunstgegenstände und Denkmäler) wird gedeckt durch Minderauszahlungen im Produkt 28.100 Kultur, Maßnahme 41 28100 201400 116 Grundsanierung Matrosendenkmal, Produktkonto 28100.09650000 in Höhe von 55.000 EUR.

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

4

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

20.08.2019 - Hauptausschuss - geändert beschlossen


Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur Freigabe einer außerplanmäßigen investiven Auszahlung im Teilhaushalt 45 für die Sanierung Schiff „Undine“r das Haushaltsjahr 2019 in Höhe
von 55.000,00 EUR wird erteilt.

 

Die außerplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme 4552300201800119 Sanierung
Schiff „Undine“ in Höhe von 55.000,00 EUR, Produkt 52300 Denkmalpflege, Produktkonto 52300.78850000 (Auszahlungen für Kunstgegenstände und Denkmäler) wird gedeckt durch Minderauszahlungen im Produkt 28.100 Kultur, Maßnahme 41 28100 201400 116 Grundsanierung Matrosendenkmal, Produktkonto 28100.09650000 in Höhe von
55.000 EUR.

 

 

Beschluss Nr. 2019/BV/0067:

 

Die Zustimmung zur Freigabe einer außerplanmäßigen investiven Auszahlung im Teilhaushalt 45 für die Sanierung Schiff „Undine“r das Haushaltsjahr 2019 in Höhe
von 55.000,00 EUR wird erteilt.

 

Die außerplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme 4552300201800119 Sanierung
Schiff „Undine“ in Höhe von 55.000,00 EUR, Produkt 52300 Denkmalpflege, Produktkonto 52300.78850000 (Auszahlungen für Kunstgegenstände und Denkmäler) wird gedeckt durch Minderauszahlungen im Produkt 28.100 Kultur, Maßnahme 41 28100 201400 116 Grundsanierung Matrosendenkmal, Produktkonto 28100.09650000 in Höhe von
55.000 EUR.


Die Planungskosten sollen für die Varianten

a) bloßer Erhalt des Denkmals

b) Erhalt und Nutzung des Denkmals

genutzt werden.

 


Abstimmung:  Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

5

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt