Antrag - 2019/AN/0052

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft wählt die Mitglieder sowie die Stellvertreter/innen gemäß § 5 (6) der Hauptsatzung der Hanse und Universitätsstadt Rostock in den Ausschuss für Umwelt und Nachhaltigkeit.
 

Im Einzelnen werden gewählt:

 

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Beschlussvorschriften:
§ 36 Kommunalverfassung M-V i. V. m. § 5 (1, 6) Hauptsatzung der HRO

 

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Sachverhalt:

Entsprechend § 36 (1) 1 Kommunalverfassung M-V kann die Bürgerschaft zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse beratende Ausschüsse bilden.

 

Die Besetzung des Ausschusses erfolgt gem. § 36 (1) 2 Kommunalverfassung M-V nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

 

Gemäß § 24 (4) der Geschäftsordnung der Bürgerschaft sind die Wahlvorschlagslisten durch die Fraktionen und Zählgemeinschaften einzureichen.


 

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Beschlüsse

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04.12.2019 - Bürgerschaft - zurückgezogen