Antrag - 2019/AN/0041
Grunddaten
- Betreff:
-
Präsident der Bürgerschaft
Wahl der ersten Stellvertreterin oder des ersten Stellvertreters der Präsidentin oder des Präsidenten der Bürgerschaft
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 21.06.2019
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Büro der Präsidentin der Bürgerschaft
- Beteiligt:
- Sitzungsdienst
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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03.07.2019
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Beschlussvorschriften:
§ 28 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i.V.m. § 3 Abs. 3 Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Sachverhalt:
Auf der Grundlage von § 28 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpmmern i.V.m. § 3 Abs. 3 der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wählt die Bürgershaft aus ihrer Mitte zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Präsidentin oder des Präsidenten der Bürgeschaft, die sie oder ihn im Verhinderungsfall vertreten.
03.07.2019 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft wählt aus ihrer Mitte die erste Stellvertreterin oder den ersten Stellvertreter der Präsidentin oder des Präsidenten der Bürgerschaft.
Beschluss Nr. 2019/AN/0041:
Die Bürgerschaft wählt als ersten Stellvertreter der Präsidentin der Bürgerschaft:
für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:Dr. Harald Terpe
Die geheime Abstimmung über folgende zwei Wahlvorschläge in Form der Änderungsanträge
Nr. -01 und -02 hat Folgendes ergeben:
Gesetzliche Stimmenzahl: 53 Ausgegebene Stimmzettel: 51 Abgegebene Stimmzettel: 51 Ungültigen Stimmen: 0 |
- Wahlvorschlag/Änderungsantrag Nr. -01: - Wahlvorschlag/Änderungsantrag Nr. -02:
Dafürstimmen: 22 Dafürstimmen: 28
- bei 1 Stimmenthaltung -
Damit ist Dr. Harald Terpe als erster Stellvertreter der Präsidentin der Bürgerschaft gewählt.
Herr Dr. Terpe erklärt, dass er mit der Wahl einverstanden ist und nimmt im Präsidium Platz.