Beschlussvorlage - 2019/BV/0030

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock entsendet

 

-die Leiterin/den Leiter des Hauptamtes als Vertretung und

-eine Teamleiterin/einen Teamleiter der  Stabstelle Modernisierung und Digitalisierung im Hauptamt als Stellvertretung

 

für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister  in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern“.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Absatz 3 Nr. 12 KV M-V   i.V.m. § 156 Abs. 2 KV M-V und § 7 Abs. 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2010/BV/1782 vom 09.03.2011  

Nr. 2011/BV/2192 vom 29.06.2011

 

Sachverhalt:
 

Am 09.03.2011 hat die Bürgerschaft die Mitgliedschaft im Zweckverband „Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern“ beschlossen.

 

Nach § 156 KV M-V vertritt die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister die Stadt in der Verbandsversammlung.


Gemäß § 156 Abs. 2 Satz 2 KV M-V kann die Verbandssatzung vorsehen, dass die

Vertretungskörperschaft (Bürgerschaft) anstelle der Oberbürgermeisterin/des  Oberbürgermeisters die fachlich zuständige Dezernentin/den fachlich zuständigen Dezernenten oder die Amtsleiterin/den Amtsleiter zur Vertreterin/zum Vertreter in der Verbandsversammlung bestimmen kann.

 

§ 7 Abs. 1 der Verbandssatzung bestimmt, dass das Verbandsmitglied sich durch Bedienstete aus dem fachlich zuständigen Amt oder Dezernat in der Verbandsver-sammlung vertreten lassen kann.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

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03.07.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen