Beschlussvorlage - 2019/BV/0030
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung einer Vertreterin/ eines Vertreters sowie einer Stellvertreterin/ eines Stellvertreters in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 11.06.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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03.07.2019
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Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock entsendet
-die Leiterin/den Leiter des Hauptamtes als Vertretung und
-eine Teamleiterin/einen Teamleiter der Stabstelle Modernisierung und Digitalisierung im Hauptamt als Stellvertretung
für die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern“.
Beschlussvorschriften:
§ 22 Absatz 3 Nr. 12 KV M-V i.V.m. § 156 Abs. 2 KV M-V und § 7 Abs. 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern
bereits gefasste Beschlüsse:
Nr. 2010/BV/1782 vom 09.03.2011
Nr. 2011/BV/2192 vom 29.06.2011
Sachverhalt:
Am 09.03.2011 hat die Bürgerschaft die Mitgliedschaft im Zweckverband „Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern“ beschlossen.
Nach § 156 KV M-V vertritt die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister die Stadt in der Verbandsversammlung.
Gemäß § 156 Abs. 2 Satz 2 KV M-V kann die Verbandssatzung vorsehen, dass die
Vertretungskörperschaft (Bürgerschaft) anstelle der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters die fachlich zuständige Dezernentin/den fachlich zuständigen Dezernenten oder die Amtsleiterin/den Amtsleiter zur Vertreterin/zum Vertreter in der Verbandsversammlung bestimmen kann.
§ 7 Abs. 1 der Verbandssatzung bestimmt, dass das Verbandsmitglied sich durch Bedienstete aus dem fachlich zuständigen Amt oder Dezernat in der Verbandsver-sammlung vertreten lassen kann.