Beschlussvorlage - 2019/BV/0015

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

 

Seit dem Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2018/AN/3952 vom 5. September 2018 wurden die Aktivitäten für eine Unterstützung zur Aufnahme von im Mittelmeer geretteten Flüchtlingen kontinuierlich fortgesetzt und dabei auch die Vernetzung innerhalb der Kommunen forciert.

 

1. Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bestätigt den Beitritt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zum kommunalen Bündnis „Städte Sicherer Häfen“.

 

2. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erklärt sich bereit, bis zu 20 Geflüchtete aus dem Mittelmeerbereich über das nach dem so genannten Königsteiner Schlüssel berechnete Kontingent hinaus aufzunehmen und dafür die erforderlichen Kosten, soweit nicht vom Bund oder dem Land getragen, zu übernehmen.

 

Der Oberbürgermeister wird mit der Umsetzung und der Mitarbeit in dem kommunalen Bündnis beauftragt.

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§ 22 (2) Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2018/AN/3952 der Bürgerschaft vom 05.09.2019

 

Sachverhalt:

 

Die sechste Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock hatte mit Beschluss Nr. 2018/AN/3952 vom 5. September 2018 den Oberbürgermeister beauftragt, der Bundeskanzlerin und Unterstützung zur Aufnahme der im Mittelmeer geretteten Flüchtlinge anzubieten und sich in diesem Kontext auch an die Ministerpräsidentin zu wenden.


„Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bittet den Oberbürgermeister der Bundeskanzlerin Angela Merkel Unterstützung zur Aufnahme der im Mittelmeer geretteten Flüchtlinge anzubieten.

 

Im Vorfeld möge sich der Oberbürgermeister an die Ministerpräsidentin des Landes wenden, mit der Bitte, landesweit nach Möglichkeiten zu suchen, zusätzliche Flüchtlinge aus der Seenotrettung in Mecklenburg-Vorpommern aufzunehmen.

 

Des Weiteren ist der Bürgerschaft im Oktober 2018 ein Überblick zu geben, welche Unterbringungsmöglichkeiten die Hansestadt Rostock für die Aufnahme zusätzlicher Flüchtlinge aus der Seenotrettung anbieten könnte.“

 

Vertreterinnen und Vertreter aus elf deutschen Kommunen haben sich am 11. April 2019 in der Landeshauptstadt Potsdam zu einem ersten Vernetzungstreffen zusammengefunden. Im Rahmen dieser interkommunalen Kooperation entstand die Initiative zur Verabschiedung „Potsdamer Erklärung der `Städte Sicherer Häfen´“ im Vorfeld der 40. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 4. bis 6. Juni 2019 in Dortmund.

 

Diese Erklärung wurde am 3. Juni 2019 verabschiedet. Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock gehört zu den erstunterzeichnenden Städten. In der „Potsdamer Erklärung" heißt es u.a.:

 

„Als ‚Städte Sicherer Häfen‘ fordern wir von der Bundesregierung und dem Bundesinnenminister die schnellstmögliche Zusage, dass wir aufnahmebereiten Kommunen und Gemeinden die aus Seenot im Mittelmeer geretteten Geflüchteten auch aufnehmen können. Wir fordern die Bundesregierung und den Bundesinnenminister auf, uns „Städte Sicherer Häfen" bei der praktischen Aufnahme, der Unterbringung und der Finanzierung zu unterstützen.“

 

Erstunterzeichner dieser Erklärung sind die Städte:

 

Flensburg

Greifswald

Hildesheim

Krefeld

Marburg

Potsdam

Rostock

Rottenburg am Neckar

 

Die Erklärung bekräftigt den Willen der aufnahmebereiten Kommunen, dem Sterben an den Grenzen Europas Einhalt zu gebieten und die humanitäre Katastrophe auf dem Mittelmeer unverzüglich zu beenden.

 

Am 13. und 14. Juni 2019 fand im Roten Rathaus in Berlin der Kongress „Sichere Häfen. Leinen los für kommunale Aufnahme" statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung haben

am 14. Juni 2019 haben die Städte Berlin, Detmold, Flensburg, Freiburg,

Greifswald, Hildesheim, Kiel, Krefeld, Marburg, Potsdam, Rottenburg am Neckar und

Rostock gemeinsam das Bündnis Städte Sicherer Häfen gegründet.

 

Es sind die ersten zwölf Kommunen, die sich aus der Gruppe von nunmehr 60 Sicheren Häfen zusammengeschlossen haben. Damit wiederholen diese Städte ihre Bereitschaft, aus Seenot gerettete Menschen zusätzlich (über den Königsteiner Schlüssel

hinaus) bei sich aufzunehmen.


Solidarität mit Menschen auf der Flucht, der SEEBRÜCKE

und der zivilen Seenotrettung ist für die beteiligten Kommunen kein Lippenbekenntnis, sondern ein Ziel, um eine schnelle, humane und solidarische Aufnahmepolitik Deutschlands angesichts der Notlage im Mittelmeer zu ermöglichen.

 

Wie dringend notwendig diese Initiative ist, hat sich gerade wieder vor wenigen Tagen gezeigt. Am 12. Juni 2019 hat das zivile Seenotrettungsschiff Sea-Watch 353 Personen gerettet und wird bisher am Einlaufen in einen sicheren Hafen gehindert. Es ist für Europa unwürdig, Menschen in Not tagelang auf einem Schiff festzusetzen. Jeder Mensch hat das unveräußerliche Recht, Asyl zu beantragen und darf nicht in ein Land zurückgeschickt werden, in dem ihr oder ihm Verfolgung, Folter oder unmenschliche Behandlung drohen. Damit einher geht auch das Recht, zu einem sicheren Hafen gebracht zu werden. Das

internationale Seerecht und die Genfer Flüchtlingskonvention sind historische Errungenschaften, die nicht durch weitere Missachtung ausgehöhlt und beschädigt

werden dürfen.

 

Das Bündnis Städte Sicherer Häfen möchte einen offenen Brief an den Bundesinnenministern richten, in dem es die Aufnahme der Geretteten einfordert und die aufnahmebereiten Städte unterstützt. Außerdem wurde eine Petition aufgesetzt, die den Aufnahmewunsch der Städte auch aus der Zivilgesellschaft heraus unterstützen soll. Diese hat bereits über 2.500 Unterschriften erreicht:

 

https://www.change.org/p/horst-seehofer-sofortige-aufnahme-von-der-sea-watch-geretteter-gefl%C3%BCchteter-durch-rottenburg-kiel-und-berlin

 

Mit dem nun vorliegenden Beschluss können auch die Mitglieder der nun gewählten siebenten Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ein wichtiges Zeichen für den menschenwürdigen Umgang und konkrete Hilfe für Geflüchtete und für die zivile Seenotrettung setzen.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

03.07.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen