Beschlussvorlage - 2019/BV/4695

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bestellt vier Vertreter/-innen sowie eine/n Stellvertreter/-in für den Verwaltungsrat der OstseeSparkasse Rostock (OSPA).

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 9, 11 Sparkassengesetz Mecklenburg-Vorpommern (SpkG M-V)

§156 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

 

bereits gefasste Beschlüsse:keine

 

Sachverhalt:

Dem Verwaltungsrat der OSPA gehören 15 Mitglieder an. Davon sollen fünf Mitglieder auf Vorschlag der Hanse- und Universitätsstadt Rostock durch die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes für die OSPA gewählt werden. Der/Die Oberbürgermeister/-in der Hanse- und Universitätsstadt ist in den Vorschlag aufzunehmen.

Gemäß § 9 Abs. 2 SpkG M-V besteht der Verwaltungsrat aus dem Vorsitzenden, weiteren Mitgliedern und zu einem Drittel aus Beschäftigten der OSPA. Das bedeutet für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, dass neben dem/der Oberbürgermeister/-in zwei weitere Mitglieder für den Verwaltungsrat der OSPA vorgeschlagen werden können, die der Zweckverbandsversammlung bzw. der Bürgerschaft angehören.

Darüber hinaus schlägt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock zwei übrige weitere Mitglieder für den Verwaltungsrat vor, die nicht der Zweckverbandsversammlung bzw. der Bürgerschaft angehören, aber für diese wählbar sind. Für die Gruppe der weiteren Mitglieder ist ein/e Stellvertreter/-in zu benennen.

 

Gemäß § 9 Abs. 3 SpkG M-V müssen die Mitglieder des Verwaltungsrats und ihre Stellvertreter zuverlässig sein und die erforderliche Sachkunde besitzen die zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte der Sparkasse dient.

Es sind die in § 12 Abs. 1 SpkG M-V genannten Hinderungsgründe bei der Benennung von Mitgliedern für den Verwaltungsrat zu beachten.

 

Entsprechend dem abgestimmten Rotationsprinzip wird der Landrat des Landkreises Rostock in der Amtsperiode 2019-2024 den Vorsitz im Verwaltungsrat der OSPA übernehmen. Der/Die Oberbürgermeister/-in soll sein/e erste/r Stellvertreter/-in sein.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.07.2019 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss Nr. 2019/BV/4695(nach Feststellen der einfachen Mehrheit und
Sitzverteilung entsprechend der Vorschlagsliste/
Änderungsantrag (ÄA) Nr. -01):

 

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bestellt die Vertreter/-innen sowie eine/n Stellvertreter/-in für den Verwaltungsrat der OstseeSparkasse Rostock (OSPA):

 

für die Zählgemeinschaft/Fraktion

VertreterInnen

StellvertreterInnen

DIE LINKE.PARTEI

Jutta Reinders

Kristin Schröder

CDU/UFR

Frank Giesen

 

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Henning Wüstemann

 

SPD

Thoralf Sens

 

 

sowie die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister.