Stellungnahme - 2019/AN/4645-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Verwaltung positioniert sich zum Antrag des Ortsbeirates Mitte wie folgt:

 

Zu 1. Weitere Stellplätze auf dem Baugrundstück

Da es sich bei dem Vorhaben um ein Bauvorhaben des Landes M-V handelt, bedarf es gem. § 77 LBauO M-V keiner Genehmigung, allerdings der Zustimmung der unteren Bauauf-sichtsbehörde bzw. es ist die Erteilung des Einvernehmens der Gemeinde gem. § 36 BauGB erforderlich. Diese Erteilung des Einvernehmens erfolgte bereits durch die zuständige Organisationseinheit (OE) als untere Bauaufsichtsbehörde.  Sollte die Bürgerschaft durch ihr positives Votum dem Antrag folgen, ist mit der zuständigen OE und dem Bauherrn er-gänzend  zu prüfen, ob und wie weitere Stellplätze auf dem Baugrundstück des
Landes M-V realisiert werden könnten.

 

Zu 2. Mobilitätskonzept

Die Verwaltung (Stabstelle Mobilität beim Senator für Bau und Umwelt) wird sich beim  Bauherrn für die  Entwicklung  eines Mobilitätskonzepts  zugunsten der Mitarbeiter des Landesbehördenzentrums einsetzen und den Prozess im Zusammenwirken mit anderen maßgeblichen Akteuren (Verkehrsverbund Warnow, RSAG usw.) aktiv unterstützen.


 

Zu 3. Neugestaltung umliegender Straßen

Bei der grundhaften Erneuerung und Umgestaltung der umliegenden und angrenzenden Verkehrsanlagen  (z.B. die  Blücher-, Herwegh-, Ferdinandstraße und Straße am Güter-bahnhof) werden diese hinsichtlich ihrer Funktionalität und Gestaltung auch unter Bezug-nahme auf die zu erwartenden Verkehrsmengen  bzw. Verkehrsaufkommen planerisch ent-wickelt. Die Berücksichtigung derartiger Entwicklungspotentiale auch anderer benachbar-ter Verwaltungsstandorte (z.B. Verwaltungsstandort der Stadtverwaltung am Neuen Markt) ist im Übrigen ein normaler Prozess, welcher grundsätzlich bei derartigen Planungen maßgeblicher Bestandteil der Aufgabestellungen ist.

 

 

 

 

 

Holger Matthäus

 

 

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Beschlüsse

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15.05.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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