Beschlussvorlage - 2019/BV/4604

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019 im Produkt 24101 „Schülerbeförderung“ Produktkonto 54159000/74159000 – Zuweisung und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige private Bereiche in Höhe von 60.000 EUR wird erteilt. Die Deckung in Höhe von 60.000 EUR erfolgt aus den überplanmäßigen Erträ-gen/Einzahlungen aus verbundenen Unternehmen, Produkt 54701 RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH, Produktkonto 47300000/67300000.

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit § 6 (4) Hauptsatzung

AGA II, GA 2/15, Anlage 3a

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

2018/BV/4292

 

Sachverhalt:

Mit Beschluss 2018/BV/4292 der Bürgerschaft vom 06.03.2019 soll ein kostenfreies Schülerticket für alle Schülerinnen und Schüler kommunaler und frei getragener Schulen sowie Schülerinnen und Schüler einer beruflichen Schule in Vollzeitausbildung mit Hauptwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zum Schuljahresbeginn 2019/2020 eingeführt werden.

 

Ebenso wurde mit diesem Beschluss überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im TH 40 in Höhe von 1.144.700 Euro zugestimmt.

Die Einführung des kostenfreien Schülertickets zum Schuljahresbeginn 2019/2020 drohte zu scheitern, weil die Verkehrsgesellschaft M-V (VMV) Befürchtungen zum Ausdruck brachte, dass ihr nach dem derzeit angewendeten Einnahmeaufteilungsverfahren Einnahmeausfälle in Höhe von 113.000 Euro/Jahr entstehen würden sowie von Seiten des Landkreises Rostock, dass ihnen Einnahmeausfälle in Höhe von 13.000 Euro/Jahr entstehen würden. Da der Verkehrsverbund Warnow (VVW) an einstimmige Beschlüsse gebunden ist, drohte das Scheitern der Einführung zum Schuljahresbeginn 2019/2020.

In einer Beratung im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V am 02.04.2019 wurde im Beisein der Zentralen Steuerung eine Einigung erzielt, dass das kostenfreie Schülerticket doch noch zum Schuljahresbeginn 2019/2020 eingeführt werden kann.

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erklärte in dieser Beratung ihre Bereitschaft, diese Einnahmeausfälle zu erstatten. Dadurch konnten die VVW-Gesellschafter VMV und Landkreis Rostock dazu bewegt werden, ihre Zustimmung zur Einführung des kostenfreien Schülertickets zum Schuljahresbeginn 2019/2020 zu geben.

Zur Einführung des kostenfreien Schülertickets ist zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und dem VVW eine Vereinbarung abzuschließen. Der VVW erwartet neben dem Ausgleich der Erlösausfälle auch eine Erstattung der Druckkosten der Schülertickets. Diese Druckkosten sind gemäß VVW mit ca. 5.000 Euro anzusetzen.

Die Einnahmeausfälle der VMV und des Landkreises Rostock betragen zusammen 126.000 Euro/Jahr. Für die Monate August bis Dezember 2019 ergibt das einen zu kompensierenden Einnahmeausfall von 52.500 Euro, zuzüglich ca. 5.000 Euro für die Druckkosten der Schülertickets, die durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock für das Jahr 2019 zusätzlich getragen werden müssen.

Für die Haushaltsplanungen 2020/2021 wird OE 40 die Haushaltsansätze entsprechend anpassen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 40

 

Ergebnishaushalt in EUR

 

Nr. gemäß § 4

(10) i.V.m. §2

(1) GemHVO-Doppik

Bezeichnung

Gesamt-

ermächtigung

Verfügbar

 

11

Summe der ordentlichen Erträge

8.533.800

7.611.682

 

21

Summe der ordentlichen Aufwendungen

45.987.700

34.509.618

 

22

 

Ordentliches Ergebnis

(11-21)

 

-37.453.900

 

-26.897.936

 

 

 

 

 

 

 

Finanzhaushalt in EUR

 

Nr. gemäß § 4

(12) i.V.m. § 3

(1) GemHVO-Doppik

Bezeichnung

Gesamt-ermächtigung

Verfügbar

10

Summe der ordentlichen

Einzahlungen

7.993.800

7.097.732

18

Summe der ordentlichen

Auszahlungen

43.907.185

34.891.772

19

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

(10-18)

-37.913.385

-27.794.040

 

 

  1. Mehraufwendungen/- auszahlungen 

 

Produkt:  24101

Bezeichnung: Schülerbeförderung

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

5415900 7415900

     

     

Bezeichnung

Zuweisung und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige private Bereiche

     

     

Ansatz

 

500.000,00     

500.000,00     

über-/außerplanmäßige

Aufwendungen/Auszahlungen

+/-

     

     

AO

-

113.824,60     

113.824,60     

Aufträge

-

     

     

noch verfügbar

=

386.175,40     

386.175,40     

Neue Haushaltsüberschreitung

 

60.000,00     

60.000,00     

 

Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen zur

 

a)      Unabweisbarkeit

Mit Beschluss 2018/BV/4292 der Bürgerschaft vom 06.03.2019 soll ein kostenfreies Schülerticket für alle Schülerinnen und Schüler kommunaler und frei getragener Schulen sowie Schülerinnen und Schüler einer beruflichen Schule in Vollzeitausbildung mit Hauptwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zum Schuljahresbeginn 2019/2020 eingeführt werden.

 

Die Einführung des kostenfreien Schülertickets zum Schuljahresbeginn 2019/2020 drohte zu scheitern, weil die Verkehrsgesellschaft M-V (VMV) Befürchtungen zum Ausdruck brachte, dass ihr nach dem derzeit an-gewendeten Einnahmeaufteilungsverfahren Einnahmeausfälle in Höhe von 113.000 Euro/Jahr entstehen würden sowie von Seiten des Landkreises Rostock, dass ihnen Einnahmeausfälle in Höhe von 13.000 Euro/Jahr entstehen würden.

 

 

Da der Verkehrsverbund Warnow (VVW) an einstimmige Beschlüsse gebunden ist, drohte das Scheitern der Einführung zum Schuljahresbeginn 2019/2020.

 

In einer Beratung im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V am 02.04.2019 wurde Einigkeit darüber erzielt, dass das kostenfreie Schülerticket doch noch zum Schuljahresbeginn 2019/2020 eingeführt werden kann, wenn durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock die Einnahmeausfälle der VMV und des Landkreises Rostock für das Jahr 2019 zusätzlich in Höhe von 60.000 EUR tragen wird. Dem wurde seitens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zugestimmt.

 

b) Unvorhersehbarkeit:

Zum Zeitpunkt der Planung des Doppelhaushaltes 2018/2019 war nicht erkennbar, dass das     kostenlose Schülerticket zum Schuljahresbeginn 2019/2020 eingeführt wird.

 

 

Begründung der Deckung

 

Teilhaushalt: 15

Produkt:   54701               Bezeichnung:  RVV

     

 

  1. Nachweis der Deckung durch Mehrerträge/- einzahlungen in Höhe von 60.000 EUR

 

Teilhaushalt:      15

Produkt:      54701Bezeichnung:      RVV

 

 

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

Produktsachkonto

47300000 /67300000

 

 

Bezeichnung

 

 

Ansatz

 

800.000,00

800.000,00

AO

-

1.185.000,00

1.185.000,00

bereitgestellt für über-/ außerplanmäßige Aufwendugen/Auszahlungen

-

200.000,00

200.000,00

Aufträge

-

 

 

bereitgestellt für Deckungskreis

-

 

 

noch verfügbar

=

185.000,00

185.000

Als Deckungsmittel einzusetzen

 

60.000,00

60.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung der Deckung

     

Gemäß Gesellschafterbeschluss erfolgte die Auszahlung in Höhe von 1.000.000,00 EUR aus dem Gewinn des Jahres 2017 nicht im Jahr 2018 sondern zum 28.02.2019. Aus diesem Betrag wurden bereits ein überplanmäßiger Mehraufwand/Mehrauszahlung zum Ausgleich der verbundbedingten Verluste an den Verkehrsverbund Warnow in Höhe von 200.000,00 EUR bewilligt. Zudem erfolgt die Deckung des Mehraufwandes/Mehrauszahlungen für die Erhaltung der Tanzsparte im Volkstheater in Höhe von 125.000,00 EUR aus diesem Betrag. Zusammen mit den Mehraufwand/Mehrausgaben in Höhe von 60.000,00 EUR verbleiben damit 615.000,00 EUR.

 

 

 

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung

1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

 

 

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Beschlüsse

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02.05.2019 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

07.05.2019 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen