Beschlussvorlage - 2019/BV/4570

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

1.    Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 15. Änderung des

       Flächennutzungsplans vorgebrachten Anregungen und Hinweise der Öffent-

       lichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die

       Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

 

2.    Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt die 15.

       Änderung des Flächennutzungsplans (Anlage 2) in der vorliegenden Fassung.

 

3.    Die Begründung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans (Anlage 3) wird

       gebilligt

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Nr. 7 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2018/BV/4004  Beschluss über die Aufstellung, den Entwurf und die Auslegung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans Gemeinbedarfsfläche für eine Feuer- und Rettungswache

 

Sachverhalt:

In der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes vom 06.09.2016 wurde als dringende Maßnahme aus den Handlungsempfehlungen u.a. die Realisierung der neuen Feuer- und Rettungswache 3 im Bereich Toitenwinkel, Dierkower Allee / Auffahrt zur A 19 beschlossen. Diese Übernahme der Fachplanung in den Flächennutzungsplan soll mit der 15. Änderung erfolgen. Auch wenn es im Flächennutzungsplan regelmäßig ausreicht, den Standort der Gemeinbedarfseinrichtungen durch die Verwendung von Symbolen zu kennzeichnen und die Darstellung einer Fläche nicht zwingend erforderlich ist, erfolgt hier aufgrund der separaten Lage eine Flächenausweisung. Damit entsteht aber keine Baufläche im Sinne der Baunutzungsverordnung.

 

Der wirksame Flächennutzungsplan der Hanse- und Universitätsstadt Rostock stellt die im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegenden Flächen als naturnahe Grünfläche und als Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dar. Der Bebauungsplan ist damit derzeit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Aus diesem Grund soll der Flächennutzungsplan in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.12.2009 gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. 13.GB.198 „Feuer- und Rettungswache 3“ entsprechend geändert werden.

Der Geltungsbereich der 15. Änderung umfasst ca. 3,7 ha. Davon werden ca. 1,85 ha zur Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ geändert und auf ca. 1,85 ha bleiben die naturnahe Grünfläche und die Fläche zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft erhalten.

 

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 15. Änderung des Flächennutzungsplans er-folgte in der Zeit vom 12.11.2018 bis zum 14.12.2018 parallel zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13.GB.198.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein könnten, wurden mit Schreiben vom 12.11.2018 unterrichtet und um Stellungnahme gebeten.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte in der Zeit vom 03.11.2016 bis zum 05.12.2016.

Während der öffentlichen Auslegung der Planung sind keine Hinweise und Anregungen der Öffentlichkeit vorgebracht worden. Die abwägungsrelevanten Hinweise oder Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden untereinander und gegeneinander abgewogen.

Die auf Flächennutzungsplanebene mögliche Berücksichtigung der Belange ist erfolgt. (Anlage 1)

 

Das Abwägungsergebnis führt im Plan zu keiner Änderung gegenüber dem Entwurf. (Anlage 2)

 

Auch in der Begründung erfolgt keine Änderung in Bezug auf die Inhalte der 15. Änderung des Flächennutzungsplans. Lediglich werden in die Begründung zum besseren Verständnis teilweise Aussagen ergänzt bzw. dem Stand des Bebauungsplans angepasst.

Dies betrifft insbesondere die Punkte 3.1-Verfahren und 5.1 – Umweltbericht der Begründung. (Anlage 3)

Die Darstellungen und Inhalte des Flächennutzungsplans sind davon nicht betroffen.

 

Die zum Beschluss vorliegende 15. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung sind im Verfahren mit den zuständigen Fachämtern der Verwaltung abgestimmt worden.

 

Die Abwägungsunterlage zum Entwurf (Anlage 1) soll entsprechend der darin enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen werden.

Die vorliegende 15. Änderung des Flächennutzungsplans (Anlage 2) soll beschlossen werden. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.04.2019 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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24.04.2019 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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09.05.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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14.05.2019 - Ortsbeirat Dierkow-Neu (16) - ungeändert beschlossen

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15.05.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen