Stellungnahme - 2019/AN/4495-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Nach Prüfung des Antrages wird empfohlen, diesen in der aufgeführten Form zu unterstützen. Erste Voruntersuchungen wurden bereits im Rahmen der Erarbeitung des Lärmaktionsplanes getätigt. Im Ergebnis dieser Untersuchungen wurde der Kreisverkehr als Vorzugsvariante herausgearbeitet. Es sollten jedoch die verschiedenen Kreuzungsformen planerisch aufgetragen werden, um daraus die zu erwartenden Auswirkungen zu ermitteln. Das bedeutet, dass auch eine Erweiterung der bestehenden Kreuzung zu prüfen ist. Im Ergebnis der zu führenden Untersuchung ist die Kreuzungsform herauszuarbeiten, die bei Abwägung der unterschiedlichen Kriterien, z.B. die zu erwartende Lärmbeeinträchtigung  ausweist,  die Leistungsfähigkeit verbessert, die Auswirkungen für den ÖPNV aufzeigt und einen Überblick zu den Eingriffen in den Baumbestand aufzeigt. Das Ergebnis wäre dann öffentlich zu diskutieren.

Zur Durchführung der Variantenuntersuchung ist in den Investitionshaushalt des Amtes für Verkehrsanlagen ein Finanzvolumen von 50 T€ einzustellen. Nach Auswahl der Vorzugsvariante kann die konkrete Straßenplanung anschließen.

 



 


Auf Grund von personellen Engpässen und der Priorität anderer Großprojekte, wie z.B. BUGA und die Entwicklung von Wohnungsbaustandorten  ist eine Bearbeitung vor 2021 nicht möglich.

 

 

 

 

 

Holger Matthäus

 

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Beschlüsse

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03.04.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben