Beschlussvorlage - 2019/BV/4530

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Bauantrag): „Neubau einer Wohnanlage mit 40 Wohneinheiten“ Rostock, Martin-Niemöller-Str. 11, 12, Az.: 03275-18 wird erteilt.

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Beschlussvorschriften: § 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

Sachverhalt:

-  § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab

500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das 

„Einvernehmen der Gemeinde“ im Einvernehmen mit dem  Bau- und Planungsausschuss

 

-  Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit

 

 

 

 

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Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.04.2019 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - abgelehnt

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23.04.2019 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen