Stellungnahme - 2019/AN/4498-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

 

 

Zu Punkt 1:
 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Vertrag mit der Firma Sodexo um die vereinbarte Option von 2 Jahren zu verlängern.

 

Die bestehend an die Fa. Sodexo erteilte Dienstleistungskonzession zur Zubereitung, Lieferung und Ausgabe von warmem Mittagessen im Rahmen der Schülerspeisung an den kommunal getragenen Schulen endet am 20.07.2020. 
Die Möglichkeit zur Verlängerung um weitere 2 Jahre wurde bereits im europaweiten Vergabeprozess zur Erteilung der Konzession vorgesehen. Die Inanspruchnahme dieser Verlängerungsoption bis zum 20.07.2022 ist der
Hanse- und Universitätsstadt Rostock möglich, setzt zugleich jedoch auch die Übernahmebereitschaft durch den bisherigen Konzessionsnehmer voraus.

 

 


 


Zu Punkt 2:

Gleichzeitig wird der Oberbürgermeister beauftragt vor einer möglichen Neuausschreibung der Essenversorgung für die Rostocker Schülerinnen und Schüler zu prüfen, unter welchen Bedingungen, zu welchen Kosten und in welchem Umsetzungszeitraum  die Hanse- und Universitätsstadt Rostock oder eine ihrer Beteiligungen die Schulspeisung selbst sicher stellen kann. Dabei sind die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung einzuhalten.

 

Die Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung waren und sind selbstverständlich auch bei der gegenwärtig laufenden Konzessionsvergabe               Vertragsbestandteil. Zu den               weiteren Bestandteilen des Prüfauftrages:

Die zur Beantwortung dieser hochkomplexen Fragestellung zwingend erforderlichen interdisziplinären Fachkompetenzen und dazu erforderliche fachspezifische Kapazitäten sind derzeit im eigenen Zugriffsbereich der Hanse- und Universitätsstadt Rostock nicht verfügbar und müssten daher nach außerplanmäßiger Zuordnung der hierfür notwendigen finanziellen Mittel extern vertraglich gebunden werden.

 

 

Zu Punkt 3:


Das Prüfergebnis ist der Bürgerschaft als Beschlussvorlage zur Sitzung am 25. September 2019 vorzulegen.

 

Auf Grund der Vielzahl der zu prüfenden fachlichen Einzel- und Teilfragen (betriebswirtschaftliche, bauliche, ernährungswissenschaftliche, hygienerechtliche,               juristische, personalwirtschaftliche, arbeitsorganisatorische usw.) sowie unter               Beachtung der Dauer des zur Bindung der externen (fach)planerischen               Kompetenzen erforderlichen Vergabeprozesses kann ein Ergebnis bis zur Sitzung               der Bürgerschaft am 25. September 2019 nicht erreicht werden. Zielführende               Aussagen zu den Ergebnissen des Prüfauftrages können               der Bürgerschaft               frühestens zum Abschluss des Schuljahres 2019/2020 vorgelegt werden.

 

 

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Steffen Bockhahn
Senator für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport

 

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Beschlüsse

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03.04.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben