Beschlussvorlage - 2019/BV/4518

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Zustimmung zur überplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt in 2019 für die Maßnahme städtischer Anteil Heizungsleitung Lütten-Klein in Höhe von 120.000 EUR wird erteilt. Die überplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme 6654101201801610 - städtischer Anteil Heizungsleitung Lütten-Klein in Höhe von 120.000 EUR Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Produkt-konto: 78532000.09612000 wird gedeckt durch Minderaus-zahlungen in Produkt 54101 Gemeindestraßen: Maßnahme 6654101201501708 – Produkt-konto: 78532000.09612000 in Höhe von 120.000 EUR.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 50 Abs. (1) KV M-V

§   6 Abs. (4) Nr.1, Hauptsatzung

 

 

Sachverhalt:

 

Berechnung Gesamtauszahlungen:

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

 

               0

60.000

offene Aufträge (AU)

 

             0

0

Anordnungen (AO u. vorm.AO)

+

                   0

0

neu beantragte Haushaltsüberschreitung

+

 

120.000

Gesamtauszahlungen

=

 

180.000

 

 

 

 

  1. Mehrauszahlungen Produkt: 54101Bezeichnung: Gemeindestraßen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201801610

Städtischer Anteil Heizungsleitung Lütten-Klein

Investitionsposition

2

     

Finanzauszahlungskonto

78532000.09612000

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen zur

Im Rahmen der Erschließung der Fläche „ehem. Ärztehaus Lütten Klein, Rigaer Straße“ wird die zukünftige Zufahrt zur Fläche von der St. Petersburger Straße aus erfolgen.

Dabei war es zunächst erforderlich, die parallel zur St. Petersburger Straße verlaufende Heizleitung ( Fernwärmeleitung ) tiefer auf einer Länge von ca. 30 lfd. Meter zu verlegen.

Bereits zum damaligen Zeitpunkt der Aufstellung des Investitionsplanes 2018 / 2019 waren

im Rahmen der gegenüber dem Investor und den Stadtwerken Rostock AG zugesagten Unterstützung seitens der HRO eine Kostendrittelregelung avisiert und u.a. zunächst

60,0 T€ im Haushalt des Amtes für Verkehrsanlagen abgebildet und eingestellt.

Es werden nunmehr 180,0 T€ ( Finanzierungsanteil HRO ) benötigt.

 

a) Unabweisbarkeit

Im Rahmen des weiteren Projektfortschrittes ist in den vergangenen Wochen zw. dem Investor und der HRO herausgearbeitet worden, dass eine Tieferlegung der Fern-wärmeleitung auf dem verbleibenden Abschnitt bis zur Einmündung der Rigaer Straße die städtebauliche Qualität des Quartiers insgesamt sehr stark verbessert und konkret den zukünftigen Wohnstandort stadtgestalterisch maßgeblich aufwertet. Die sich daraufhin anschließenden Gespräche mit den Stadtwerken Rostock AG konnten die bisherige Herangehensweise zur Kostenteilung (Kostendrittelregelung) auch unter dieser neuen Betrachtung weiterhin bestätigen. So ist es nunmehr das ausdrückliche Ziel aller drei Beteiligten (Stadtwerke Rostock AG, Investor, HRO) die Fernwärmeleitung bereits in diesem Sommer 2019 auf der gesamten Länge von ca. 200 m tiefer (ins Erdreich) zu verlegen. Nur durch die bauliche Umsetzung dieser Maßnahme in den Sommermonaten dieses Jahres kann eine zeitnahe Erschließung des Areales mit der Zielsetzung Wohnungsbau gemäß der Vorgabe des Erschließungsträgers bereits ab Herbst diesen Jahres gesichert werden.       

 

b) Unvorhersehbarkeit:

Zum Zeitpunkt der HH-Planung 2018 / 2019 war der Erkenntnisprozess über die Tieferlegung in dem längeren Abschnitt noch nicht vorhanden, so dass zunächst nur 60,0 T€ (investiv) eingestellt wurden.

 

c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7

nein

 


 

  1.  Nachweis der DeckungProdukt: 54101 Bezeichnung: Gemeindestraßen

      durch Minderauszahlungen in Höhe von 120.000 EUR

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201501708

Neubau der Verlängerung Mecklenburger Allee bis Elmenhorst

Investitionsposition

2

     

Finanzauszahlungskonto

78532000.09612000

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

Begründung der Minderauszahlungen

Das Vorhaben wurde Ende 2016 in den HOAI-Lph. 1 bis 4 beauftragt.

Die Vorplanung (Abschnitt zwischen Kalverradd und OU Elmenhorst) liegt vor und wird weiter bearbeitet. Offen ist noch immer der für diesen Straßenabschnitt notwendige Grunderwerb, da sich die Verhandlungen zwischen dem Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt und einer Eigentümergemeinschaft bzgl. der Konditionen schwierig gestalten. Noch im Oktober 2018 ist das Amt für Verkehrsanlagen davon ausgegangen, dass eine Fertigstellung des Vorhabens im 2./3. Quartal 2021 möglich ist, da sich die Parteien zu den Konditionen geeinigt hatten.

Auf Grund der im November 2018 erfolgten Veröffentlichung in der Tagespresse zum Grunderwerb der HRO im Bereich Biestow und den dort aufgerufenen Preise ist die Eigen-tümergemeinschaft von den bisher verhandelten Konditionen zurückgetreten, so dass hier ggf. nachverhandelt oder ein Enteignungsverfahren eingeleitet werden muss. Beide Ver-fahrenswege führen voraussichtlich zu nicht genau bestimmbaren zeitlichen Verzöge-rungen.

 

 

Berechnung Gesamtauszahlungen:

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz / HAR

 

              0

1.843.904,76

offene Aufträge (AU)

 

0

183.931,03

bereitgestellt

./.

0

0

Anordnungen (AO u. vorm.AO)

./.

                 0

0

Mehrerträge/Mehreinzahlungen

+

 

0

noch zur Verfügung stehende Mittel für o.g. Haushaltsjahr

 

 

1.659.973,73

als Deckungsquelle eingesetzt

 

 

120.000,00

 


 


 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Amt für Verkehrsanlagen

Produkt

54101

Gemeindestraße

 

 

 

Produktkonto:

54101

78532000. 09612000

 

 

 

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

Investitionsnummer

6654101201801610

Städtischer Anteil Heizungsleitung Lütten-Klein

Investitionsposition

2

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein

 

 

überplanmäßigaußerplanmäßig

 

Teilhaushalt: 66

- in EUR -

Nr. gemäß § 4 (12) i. V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik

Bezeichnung

Gesamtermächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

31

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

2.667.000

2.306.514

     

38

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

33.203.173

21.921.191

 

39

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (31 - 38)

-30.536.173

-19.569.660

     

 

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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02.04.2019 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.04.2019 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen