Stellungnahme - 2019/AN/4456-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Mit Antrag 2019/AN/4456 wird beabsichtigt den Oberbürgermeister zu beauftragen, der Bürgerschaft eine neue Beschlussvorlage zur Entscheidung eines Standortes Rostock-Bramow oder Rostock-Überseehafen mit einem entsprechenden Anlagentyps einer Klärschlamm-Verwertungsanlage in Rostock zur Entscheidung vorzulegen.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Verwaltung kann der vorgetragenen Argumentation nicht folgen und empfiehlt die Ablehnung.

 

Zum Sachverhalt im Einzelnen:

  1. Das Recycling Konzept der KKMV umfasst die Teilschritte Klärschlammverbrennung und Phosphor-Rückgewinnung aus der Asche. Die Simulation einer Ascheanalyse aus den Schlammproben der 26 Kläranlagen der KKMV hat ergeben, dass alle Grenzwerte der aktuellen Düngemittelverordnung deutlich unterschritten werden. Da Klärschlammasche in der Verordnung als Dünger gelistet und zugelassen ist, könnte die KKMV-Asche ohne zusätzliche Behandlung als Phosphordünger eingesetzt werden.  Damit wären aktuell alle gesetzlichen Vorgaben zum Phosphor-Recycling erfüllt.

Da allerdings unklar ist, ob die Direktverwertung der Aschen langfristig gesichert ist, sollen im Rahmen des RePhoR Projekts die Rückgewinnungsverfahren von mindestens zwei Anbietern auf ihre Eignung für die Verarbeitung der KKMV-Aschen überprüft werden. Dabei handelt es sich um Verfahren von Anbietern, die auf unterschiedlichen Standorten in Deutschland zentrale Rückgewinnungsanlagen planen.

Alle im Bereich Forschung und Entwicklung zum Thema Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm-Aschen tätigen Institute und Fachfirmen sind sich einig in der Feststellung, dass aufgrund der komplexen Recyclingverfahren nur zentrale Anlagen in der Lage sein werden, Phosphor unter wirtschaftlichen und ökologischen Bedingungen zurück zu gewinnen. Als Basisgröße werden aktuell 50.000 bis 100.000 t Asche pro Jahr angegeben.

 

Aufgrund der aktuellen Planungen ist davon auszugehen, dass bis zur Inbetriebnahme der Rostocker Verwertungsanlage mehrere Großanlagen in Betrieb sind. Die Aufbereitung der jährlich anfallenden Menge an KKMV-Aschen (8.000 t/a) kann dann ausgeschrieben und an den wirtschaftlichsten Anbieter vergeben werden.

 

  1. Die geplante Aufbereitung der Aschen (8.000 t/a) ist unter Punkt a dargestellt. Die durch die Rauchgasreinigung abgeschiedenen Schadstoffe (ca. 1.200 t/a) müssen auf einer für diese Reststoffe zugelassenen Deponie sicher abgelagert werden. Die Entsorgung dieser Reststoffe ist auszuschreiben. Die Kosten für diese Leistung sind auf der Basis von aktuellen Entsorgungskosten vergleichbarer Monoverbrennungsanlagen ermittelt worden. Diese Kosten sind in den im Unternehmenskonzept dargestellten Betriebskosten enthalten.

 

  1. Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist Teil des Genehmigungsverfahren gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und sie wird aktuell bereits bearbeitet. Eine Erweiterung der UVP auf weitere Grundstücke halten wir nicht für sinnvoll. Die Erweiterung würde nur weitere Zeitverzögerungen zur Folge haben. Diese Zeitverzögerungen erhöhen die Abhängigkeit von privaten Entsorgungsunternehmen. Die bereits bestehenden Entsorgungsengpässe haben schon heute massive Preissteigerungen bei den Entsorgern zur Folge und das mit steigender Tendenz.

 

  1. In den Kostenkalkulationen des Unternehmenskonzepts der KKMV sind Varianten mit und ohne die Gewährung von Fördermitteln berücksichtigt worden. Die im Konzept prognostizierten Klärschlammverwertungsentgelte liegen in beiden Fällen deutlich unter den aktuellen Marktpreisen privater Entsorger.

Der Bezug auf die Branche „Abfallentsorgung“ ist in Verbindung mit der KKMV nicht zutreffend. Die geplante zentrale Klärschlammverwertungsanlage der KKMV ist eine zweistufig ausgeführte Anlage zur Rückgewinnung von Phosphor und sie erfüllt damit vollumfänglich die Vorgaben der aktuellen Klärschlammverordnung. In der Klärschlammverordnung ist die Monoverbrennung der Schlämme mit nachgeschalteter Ascheaufbereitung (egal ob zentral oder dezentral) bzw. der separaten Aschelagerung als die effektivste Variante der technisch möglichen Phosphor-Recycling-Verfahren anerkannt.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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06.03.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben