Stellungnahme - 2019/AN/4451-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Mit Antrag 2019/AN/4451 von Herrn Dr. Dr. Malte Philipp wird beabsichtigt, den Oberbürgermeister zu beauftragen, in Zusammenarbeit mit den Gesellschaftern des Flughafens Laage und der Gesellschaft selbst, eine Beteiligung des Landes an der Gesellschaft von 50 % umzusetzen.

 

Zum Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Unabhängig von der derzeitigen Krisensituation geben die Leitlinien für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften der Europäischen Kommission vor, dass ab dem Jahr 2024 keine Betriebskostenzuschüsse mehr an Flughäfen gezahlt werden dürfen, es sei denn, die Passagierzahl liegt unter 200.000 Passagieren pro Jahr.

Um die beihilfekonforme Finanzierung langfristig, auch über das Jahr 2024 hinaus und für höhere Passagierzahlen, sicherzustellen, ist es notwendig, die Gesellschafterszusammensetzung anzupassen. Es ist daher erforderlich, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern mindestens 50 % der Gesellschaftsanteile übernimmt.

Dies wurde in ersten Gesprächen mit dem Verkehrsministerium und der Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern auch adressiert und wird momentan intensiv weiterverfolgt. Zur Beratung über die Zukunft des Flughafens wird es voraussichtlich Ende März eine Sondersitzung der Bürgerschaft geben, in der weitere Informationen bereitgestellt werden können.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

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06.03.2019 - Bürgerschaft - vertagt

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03.04.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben