Stellungnahme - 2019/AN/4428-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Am 28. Juni 2000 hat die Hanse-und Universitätsstadt Rostock mit den Vereinen Graffiti-Freunde Mecklenburg-Vorpommern, Kunstschule Rostock und Probierwerkstatt Rostock eine Vereinbarung darüber geschlossen, dass die Außenwände der Sporthallen Alte Warnemünde Chausee, Dierkower Allee/Ecke Walter-Butzek-Straße, Elisabethstraße (bis zur erfolgten Sanierung) zum legalen Besprühen mit Graffiti zur Verfügung stehen.

 

Mit der Sanierung der beiden Sporthallen in der Walter-Butzek-Straße 1 & 2 und dem damit verbundenen Wegfall der Hallen zur Nutzung als legale Graffiti-Flächen, haben innerhalb der Stadtverwaltung erneut Gespräche zu dem Thema stattgefunden.

 

In Abstimmung mit dem Amt für Schule und Sport als Nutzervertreter liegen keine Bedenken vor, die beiden benannten Hallen auch nach erfolgter Sanierung wieder vollständig zum legalen Besprühen zur Verfügung zu stellen.

 

Der zuständige Senator prüft derzeit in seinem Senatsbereich und in Abstimmung mit dem „Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ weitere Ausweichflächen auf dem gesamten Stadtgebiet:

 

Sporthallen, die künftig in die Sanierung gehen, könnten bis zum Zeitpunkt der erfolgten Sanierung zum legalen Besprühen mit Graffiti freigegeben werden.

 


Zusätzlich besteht Einigkeit darüber, dass für die Nutzung der legalen Flächen ein Regelkatalog erarbeitet wird. Die Möglichkeit des legalen Besprühens wird anschließend publiziert. Das Regelwerk sowie eine Übersicht der legalen Flächen müssen dauerhaft öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Aktualisierungen sind einzuarbeiten.

 

in Vertretung

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

Erster Stellvertreter des Oberbürgermeisters

und Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung

 

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Beschlüsse

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21.02.2019 - Kulturausschuss - zur Kenntnis gegeben

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28.02.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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06.03.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben