Stellungnahme - 2019/AN/4426-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2, 3 Nr.13 und § 38 Kommunalverfassung

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: 2016/BV/1919

 

 

Sachverhalt:

Bereits im Jahr 2011 wurde auf Antrag der Bürgerschaft die Beteiligung am Projekt „Nette Toilette“ geprüft (2010/AM/1601). Damals wurde folgende Auffassung vertreten: Das Konzept ist aus unserer Sicht für die Hansestadt Rostock nicht erfolgversprechend, da eines der Fundamente für die Durchführbarkeit der Aktion –die Finanzmittel- nicht vorhanden ist. Erfahrungen anderer Städte zeigen, dass sich keiner der für das Konzept notwendigen Mitstreiter wie Gasstätten, Hotels, Pensionen und Geschäfte der Innenstadt dazu bekennen wird, unentgeltlich mitzumachen.

Diese Annahme wurde durch eine im 1. Quartal 2011 erfolgte stichprobenartige Umfrage in der Rostocker Innenstadt bei Gaststätten- und Restaurantbetreibern bestätigt; es bestand keine Bereitschaft, sich unentgeltlich an dem Projekt zu beteiligen.

Unterdessen hat die Bürgerschaft die „Bedarfskonzeption kommunaler Sanitäranlagen der HURO“ beschlossen und sich damit bis zum Jahr 2022 auf die Bereitstellung von kommunalen Anlagen in touristischen Schwerpunkträumen festgelegt. Zugleich wurde unter Nr. 5 ein Prüfauftrag erteilt, ob mit privaten Betreibern bereits bestehender Sanitäranlagen vertragliche Regelungen zur öffentlichen Nutzung eingegangen werden können. Dies kann insbesondere außerhalb touristischer Schwerpunkträume sinnvoll sein.

Der nun vorliegende Prüfauftrag weist in diese Richtung. Es kann noch nicht sicher abgeschätzt werden, ob diese umfangreiche Prüfung bereits bis Mai 2019 abgeschlossen ist; in jedem Fall werden bis dahin aber erste aussagekräftige Rechercheergebnisse vorliegen können.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Eine Beteiligung der HURO am Projekt „Nette Toilette“ wird mit Kosten verbunden sein. Diese fallen als Schutzgebühr für die Nutzungsrechte des Labels an sowie für die Zahlung eines finanziellen Ausgleichs für Aufwendungen bei Betriebs- und Reinigungskosten der beteiligten Gastronomiebetriebe und sonstigen Einrichtungen.

Die ungefähre Höhe dieser Aufwendungen ist im Zuge des Prüfauftrages zu ermitteln.

 

 

 

 

 

 

Holger Matthäus

Senator für Bau und Umwelt

 

 

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Beschlüsse

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21.02.2019 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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27.02.2019 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

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27.02.2019 - Ortsbeirat Kröpeliner-Tor-Vorstadt (11)

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28.02.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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06.03.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben