Stellungnahme - 2019/AN/4405-01 (SN)
Grunddaten
- Betreff:
-
Kurzfahrschein der RSAG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlage freigegeben:
- 18.02.2019
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- Amt für Verkehrsanlagen
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Kenntnisnahme
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28.02.2019
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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06.03.2019
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Auf dem Gebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gilt der Gemeinschaftstarif des Verkehrsverbundes Warnow. Durch den Verbundtarif ist es möglich, die Attraktivität des ÖPNV für den Kunden zu steigern und für alle Verkehrsmittel, ob Bus, Straßenbahn, S-Bahn oder Fähre ein Ticket anzubieten. Die Verantwortlichkeit für die Tarifgestaltung ist beim Verkehrsverbund Warnow und den dazugehörigen Unternehmen angesiedelt.
Mit einer regelmäßig stattfindenden Tarifanpassung (beim Verkehrsverbund Warnow –VVW- ca. alle zwei Jahre) wird unter anderem die Sicherung der Erlösziele der Verkehrsunternehmen entsprechend der unternehmensspezifischen Anforderungen (z. B. in Folge der Tarifvertragsverhandlungen im Tarifvertrag Nahverkehr M-V) verfolgt.
Den Preisänderungen zum 01.02.2019 liegt eine auf verschiedene Annahmen basierende Kalkulation zugrunde. Neben Wünschen aus Politik und Gesellschaft (z.B. eine erhöhte Familienfreundlichkeit, eine gleitende Geltungsdauer für Wochen- und Monatskarten oder die Einführung einer Fahrradmonatskarte für Rostock) wurde auch die Nutzungsentwicklung des Öffentlichen Personennahverkehrs berücksichtigt. Daraus ergibt sich über das gesamte VVW-Ticketsortiment eine durchschnittliche Tarifanpassung im Bereich Rostock von rund 4,9 % zum 1.02.2019.
Die überproportionale Anpassung der Kurzstrecke resultiert aus dem zunehmenden Missbrauch, der bei der verzögerten Entwertung bzw. beim verzögerten Kauf in den Fahrzeugen festgestellt werden musste. Insbesondere seit der letzten Tarifanpassung im Februar 2017, wo zwar der Einzelfahrschein, nicht aber die Kurzstrecke angepasst wurde, wurde dieses deutlich: Einem überproportional gestiegenen Absatz der Kurzstreckenfahrkarte (+7,7 %) steht ein überproportional reduzierter Verkauf des Einzelfahrausweises (-2,9 %) in Rostock entgegen. Die nachfolgende Grafik soll dies verdeutlichen.
Da die Forderung zur Einführung einer 4er Karte für Kurzstrecken mit Einnahmeverlusten verbunden sein kann, ist eine Neubewertung der finanziellen Auswirkungen bei den Verkehrsunternehmen notwendig.
Bei dieser Betrachtung sind auch die Nachfragewirkungen (Entwicklung der Fahrgastzahlen) der Tarifmaßnahmen bei den Verkehrsunternehmen zu bewerten.
In Vertretung
Steffen Bockhahn
Senator für Jugend, Soziales, Gesundheit,
Schule und Sport