Stellungnahme - 2019/AN/4316-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der „Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock und Warnemünde“ (EB TZRW) hat die Gesamtverantwortung für alle touristischen Aufgaben im Seebad Warnemünde, Hohe Düne und Markgrafenheide.

 

Dies schließt in der Summe u. a. die Öffentlichkeitsarbeit und das Marketing, die Vergabe von Sondernutzungsrechten auf öffentlichen Verkehrsflächen, die Organisation der Abfallentsorgung der Strände, die Organisation der Wasserrettung, die Gewährleistung der Einhaltung der „Satzung über die Ordnung im Badestrandgebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und die Mitwirkung am „Sicherheitskonzept Seebadbereich Warnemünde-Hohe Düne, Markgrafenheide“ ein.

 

Dabei ist es unabdingbar und dies ist auch die gelebte Praxis der vergangenen Jahrzehnte, dass der „Eigenbetrieb Tourismuszentrale Rostock und Warnemünde“ selbstverständlich mit sehr vielen Behörden und Einrichtungen (Polizei, Ämter, DRK, Ortsämtern, Sicherheitsdiensten) zusammenarbeitet und zusammenarbeiten muss, so zum Beispiel ist das Sicherheitskonzept Seebadbereich Warnemünde – Hohe Düne – Markgrafenheide“ mit diesen Partnern erarbeitet worden.

 

Der Eigenbetrieb TZRW hat in der täglichen Arbeit aktuell den direkten Zugriff auf alle beauftragten Bereiche, kann und muss Beschwerden und Defizite sofort abstellen, aber selbstverständlich auch Behörden um Unterstützung bitten.

 

Auf der Grundlage dieser seit Jahren bewährten Aufgabenerfüllung durch die Strandvögte (W`mde und Hohe Düne/Markgrafenheide) wurde 2016 im Stadthafenbereich der Hafenvogt als eigene Institution außerhalb des KOD installiert.

 

Probleme, Hinweise und Beschwerden mit Blick auf die Arbeitsausführung im Eigenbetrieb sind dort aufzugreifen und wie in den Fachämtern auch, entsprechend zu bearbeiten.

 

Die Übernahme der Tätigkeiten der Strandvögte durch den Kommunalen Ordnungsdienst des Stadtamtes wäre mit einer erheblichen Kostensteigerung im Kernhaushalt verbunden.

Allein die personelle Absicherung der Tätigkeiten (2 x Doppelstreifen mit einer tariflichen 40 Stunden Woche bei 56 Stunden Bedarf/Woche) würde einen Mehraufwand im Stadtamt von 5 bis 8 Stellen der EG 9a bedeuten, mithin Mehrausgaben von

mindestens 250.000 €/Jahr.

 

Die Heraustrennung des Strandvogtes aus dem EB TZRW allein zur Lösung von Problemen wird nicht empfohlen, mithin wird zur Minderung der Defizite die Arbeit der Strandvögte und die Verbesserung der Zusammenarbeit in den Sommermonaten zwischen dem Stadtamt und dem EB TZRW nochmals auf den Prüfstand gestellt. 

 

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Beschlüsse

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23.01.2019 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

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24.01.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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30.01.2019 - Bürgerschaft - vertagt

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06.03.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben