Informationsvorlage - 2019/IV/4357

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Beratungsfolge

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bereits gefasste Beschlüsse:Nr. 2018/BV/4012 vom 14.11.2018

 

Sachverhalt:

 

Bezug nehmend auf die Fragestellung in der Bürgerschaftssitzung vom 14.11.2018 zum
B-Plan Groter Pohl hinsichtlich eines realistischen Zeitplanes für die Brücke  kann  ein allgemeiner Zeitplan abgeschätzt werden.

Nach Vorlage des entsprechenden B-Planes wären Gespräche mit der Deutschen Bahn hinsichtlich des erforderlichen Grunderwerbs zu tätigen. Die Vergabe der Planungsleistung ist unter Beachtung des Wertgrenzenerlasses vorzunehmen und ggf. als europaweite Ausschreibung zu händeln, die mit entsprechenden Fristen verbunden ist. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens und der sich anschließenden Beauftragung der Planungsleistung ist von pauschal 2 Jahren Planungszeitraum auszugehen. In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass mit der Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens (Planungs­stand Phase 3/4) mit einem nicht unmittelbar beeinflussbaren Zeitraum gerechnet werden muss. Erst nach Abschluss der Planfeststellung wird eine weiterführende Planung (Phase 5/6) möglich.

Des Weiteren gilt es, das Eisenbahnkreuzungsgesetz zu beachten und Vereinbarungen mit der Deutschen Bahn abzuschließen, die sich aus der Erfahrung heraus meist sehr langwierig gestalten.

Die Prognose für einen möglichen Baustart zur Umsetzung der Maßnahme ist stark von den o.g. Abläufen zeitlich geprägt und insofern vakant.

Als Bauzeit wird ein Zeitraum von ca. 3 Jahren angenommen.

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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30.01.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben

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07.02.2019 - Ortsbeirat Südstadt (12) - zur Kenntnis gegeben